Die Fondsbranche empört sich über die „Sturheit“ des Bundesfinanzministeriums (BMF). Das BMF beruft sich darauf, dass Fonds-Anlagen vor allem nicht die im Gesetz geforderte lebenslange Leibrente ab dem 60. Lebensjahr garantieren könnten. Einen Auslegungsspielraum gibt es laut BMF nicht. Genau darauf setzt aber die Fondsindustrie. Der Verband BVI bemüht sich um die Akzeptanz fondsbasierter Lösungen nach Vorbild der Riester-Rente. Bei Fonds-Riester-Renten baut der Anleger in der Auszahlphase sein angespartes Kapital ab, ab dem 85. Lebensjahr bekommt er eine Leibrente.
Große Fondsanbieter wie die DWS haben daher die Entwicklung eines reinen Rürup-Fondsproduktes vorerst auf Eis gelegt und bieten mit Versicherungspartnern fondsgebundene Rentenversicherungen an. Allein die Sparkassentochter Deka bleibt bei ihrem Plan: Noch für Dezember hat das Haus ein Fonds-Produkt angekündigt. Man sei in der „letzten Abstimmungsphase mit dem BMF“, sagt eine Sprecherin. Details will die Deka nicht verraten. Branchenexperten können sich vorstellen, dass die Deka die Regelung der umstrittenen Auszahlphase zunächst offen lässt und auf Nachverhandlungen mit der Politik hofft.
Ein Trostpflaster bleibt den sich als benachteiligt fühlenden Fondsanbietern: Zu zwei Dritteln schließen Anleger fondsgebundene Rürup-Rentenversicherungen ab. Damit managen sie zumindest in der Einzahlphase den Großteil des Rürup-Kapitals.
Steuerbonbon Rürup-Rente
Ansparphase
Selbstständige und Arbeitnehmer können eine steuerbegünstigte private Leibrente ansparen. Seit dem 1. Januar 2005 können sie dabei 60 Prozent aller privaten und gesetzlichen Beiträge für die Rente steuerlich geltend machen. Dieser Satz wird bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent erhöht. Für die Rürup-Rente erkennt das Finanzamt bis zu 20 000 Euro Vorsorgebeitrag als Sonderausgaben an. Die persönliche förderberechtigte Summe errechnet aber sich aus dem Förder-Höchstbetrag minus der steuerfreien Anteile zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Auszahlphase
Rentenzahlungen müssen seit Anfang 2005 zur Hälfte versteuert werden. Schrittweise wird dieser Anteil bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent angehoben. Rürup-Renten erlauben keine Einmalauszahlung des angesparten Kapitals, nur Verrentung. Stirbt der Beitragszahler vor Rentenbeginn, gehen die Erben leer aus. Versicherer bieten jedoch Zusatzpakete an, die Auszahlungen an die Hinterbliebenen vorsehen.
