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HANDELSBLATT, Samstag, 23. Februar 2008, 10:00 Uhr
Alterseinkünftegesetz

Neue Regeln für Rentner

Von Vno Patrick Mönnighoff

Das Gesetz: Mit dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz wird allmählich die nachgelagerte Besteuerung in der Altersvorsorge eingeführt. Danach werden die Renten nicht mehr mit dem Ertragsanteil angesetzt, sondern mit mindestens 50 Prozent der gesamten Zahlung.


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Rentner, die 2005 oder früher aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, müssen mindestens die Hälfte versteuern. Wer erst 2006 in den Ruhestand gewechselt ist, muss bis zu seinem Lebensende 52 Prozent ansetzen. Bis 2020 steigt der Anteil jedes Jahr um weitere zwei Prozentpunkte an, danach um jeweils einen Prozentpunkt. Ein Neu-Rentner muss in diesem Jahr daher bereits 56 Prozent seiner Bezüge versteuern, alle, die ab 2040 in den Ruhestand gehen, sogar die komplette Summe.

Auswirkungen

Bereits fast jeder Fünfte der rund 20 Millionen deutschen Ruheständler ist von dieser Änderung betroffen. Tendenz: weiter steigend. Das größte Problem ist häufig jedoch, dass die Rentner von dieser Pflicht nichts wissen. Immerhin muss jeder sich selbst darum kümmern, ob er zahlen muss oder nicht. Entscheidend ist dabei, ob die Einkünfte den Freibetrag übersteigen. Für Alleinstehende liegt dieser Betrag bei 7 664 Euro im Jahr, Ehepaare dürfen das Doppelte auf ihrem Konto verbuchen. Nur für jeden Euro, der über dieser Summe liegt, kann das Finanzamt seinen Anteil einfordern.

Kontrolle

Gerade für Ruheständler hat die Kontrolle durch den Fiskus in der Vergangenheit stark zugenommen. Seit gut zwei Jahren meldet beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, die die staatliche Altersvorsorge auszahlt, die Höhe an die Zentrale Stelle für Altersvermögen (ZfA), die wiederum diese Informationen den jeweiligen Finanzämtern zur Verfügung stellt. Das gleiche Prozedere gilt übrigens auch für Pensionskassen, Versicherungen und Unternehmen, die eigenständige Altersrenten auszahlen.


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