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HANDELSBLATT, Samstag, 10. November 2007, 10:00 Uhr
Handelsblatt Special Altersvorsorge

Selbstständige profitieren von Rürup

Von Andreas Kunze

Weil die gesetzliche Rente allein nicht mehr ausreichen wird, um den bisherigen Lebensstandard zu halten, hat der Staat die Riester-Rente und die Rürup-Rente ins Leben gerufen, um diese Vorsorgelücke zu schließen.


DÜSSELDORF. Grundsätzlich gilt: Je geringer das Arbeitseinkommen ist, desto mehr kann ein Arbeitnehmer steuerlich gefördert in die Riester-Rente investieren. Selbstständige, die in vielen Fällen nicht in die gesetzliche Rente einzahlen müssen, können mit der Rürup-Rente einen hohen Steuervorteil erzielen.

Der Ökonom Bert Rürup, ehemals Leiter der Regierungskommission zur Reform der Alterseinkünfte, hat die beiden Renten erfunden. Es entstand schließlich das seit 2005 gültige Alterseinkünftegesetz (AEG), das von dem Gedanken der "nachgelagerten Besteuerung" geprägt ist: Es wird aus unversteuertem Einkommen in die gesetzliche und private Altersvorsorge gespart, in der Auszahlungsphase beginnt die Steuerpflicht.

Deshalb können Sparer seit 2005 ihre Aufwendungen für die gesetzliche und die Rürup-Rente teilweise als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Bis zum Höchstbetrag von 12 800 Euro bei Alleinstehenden und 25 600 Euro bei Verheirateten können 64 Prozent der Aufwendungen abgesetzt werden. Der abzugsfähige Anteil erhöht sich bis 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte, von 2025 an mindern also 100 Prozent der Aufwendungen die Steuern - die Obergrenze liegt dann bei 20 000 und 40 000 Euro. "Im Gegenzug werden die Renten mehr und mehr steuerpflichtig. Leistungen, die 2040 oder später beginnen, sind voll zu versteuern", sagt der Berliner Steueranalyst Hans W. Fröhlich.

Die Berechnung, wie viel steuerlich begünstigt in die Privatvorsorge gesteckt werden kann, ist schwierig: Vom Förder-Höchstbetrag muss im ersten Schritt der Arbeitgeber-Anteil (50 Prozent) für die gesetzliche Rente abgezogen werden, da er bereits steuerfrei eingezahlt wurde. Im zweiten Schritt sind 14 Prozent als ebenfalls bereits steuerfreier Arbeitnehmer-Anteil zur gesetzlichen Rente abzuziehen. Unter dem Strich fließen somit aktuell 64 Prozent der Beträge zur gesetzlichen Rente aus unversteuertem Einkommen. Dann ist endlich der persönliche Förder-Höchstbetrag für das Jahr 2007 ermittelt.

Da die Aufwendungen von maximal 20 000 Euro jährlich aktuell ebenfalls nur zu 64 Prozent absetzbar sind, ergibt sich wiederum die steuerlich optimale Privatvorsorge, wenn der persönliche Höchstbetrag (entspricht 64 Prozent) auf 100 Prozent hochgerechnet wird.

Ein Beispiel: Ein allein stehender Arbeitnehmer kommt in diesem Jahr bei einem Jahresbrutto von 40 000 Euro auf einen Vorsorge-Freibetrag von 7 706 Euro. Den könnte er voll ausschöpfen, wenn er insgesamt 12 040 Euro zusätzlich zur gesetzlichen Rente in eine Rürup-Rente investiert. Bei einem Jahresbrutto von 60 000 Euro würde der Vorsorge-Freibetrag nur 5 158 Euro betragen - es ist schließlich mehr Geld schon in die gesetzliche Rente geflossen.


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