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16.03.2008 

Im Kern sieht das Konzept meistens das sogenannte "Quellkapital" vor. Dieses wird in Abstimmung mit den Erben langfristig zur Seite gelegt und nicht angerührt. Deshalb wird das Geld auch sehr risikoarm und konservativ angelegt. Die Experten wählen hierfür häufig beispielsweise besonders sichere Anleihen oder Staatspapiere. Sehr langfristig kann auch ein kleiner Teil in substanzstarke Aktien fließen.

Für das restliche "Wachstumskapital" wird anhand der erwarteten Inflation und dem Steuersatz eine Zielrendite errechnet. Das Geld wird dann zu großen Teilen in internationale Aktien investiert. Um die Renditeerwartungen zu erfüllen, können zudem alternative Anlagen wie Private-Equitiy, Hedge-Fonds, Rohstoffe und Immobilien mit in das Portfolio aufgenommen werden.

Dieses Vorgehen empfehlen die Banker häufig auch bei kleineren Erbschaften. Auch hier sollte das Geld zumindest erst einmal mittelfristig angelegt werden, um sich vor übereilten Entscheidungen zu schützen. Und im Zweifelsfall kann sogar der Erblasser schon zu großen Teilen über das Vermögen seiner Nachkommen bestimmen. Zum einen kann er durch Testament oder Erbvertrag genau regeln, wer später was bekommt. Zum anderen kann er schon im Vorfeld Teile seines Vermögens verschenken, um so die Steuerlast der Erben zu senken (siehe Interview "Der Erblasser würde sich oft wundern").

Denn gerade bei Schenkungen und Erbschaften räumt der Fiskus schon seit Jahren ordentliche Freibeträge ein. Diese können bei Schenkungen nicht nur alle zehn Jahre neu genutzt werden. Zudem soll der steuerfrei vererbbare Betrag im Rahmen der aktuell diskutierten Reform noch weiter angehoben werden.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Geplante Erbschaftsteuerreform verspricht viel Gutes

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