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13.11.2007 
Interview

"Langfristig Anteil von 50 Prozent"

Jörg Braun, Vorstand bei der Allianz Pensionskasse AG, hält so genannte Opting-Out-Modelle, bei denen Teile des Gehalts automatisch in die Vorsorge gesteckt werden, für eine gute Lösung. Im Interview erklärt er auch Vorteile für Pensionsfonds durch eine Gesetzesänderung.

Welche Bedeutung wird die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV – Ihrer Ansicht nach in zehn oder 20 Jahren haben?

In anderen Ländern, etwa in den Niederlanden oder in Großbritannien, macht die bAV etwa die Hälfte der Alterseinkommen aus. Langfristig wird die private und betriebliche Vorsorge auch bei uns einen Anteil von 50 Prozent ausmachen müssen, weil die gesetzliche Rente das Einkommen nicht mehr sichert.

Was halten Sie von so genannten Opting-Out-Systemen, wie sie aus den USA bekannt sind?

Das Opting-Out-Modell dreht die übliche Praxis der Entgeltumwandlung um. Unternehmen schließen hierbei einen Rahmenvertrag ab, dass bei neuen Mitarbeitern Lohn- oder Gehaltsbestandteile automatisch in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden, solange der Arbeitnehmer sich nicht explizit dagegen entscheidet. Auch in Deutschland haben wir die Erfahrung gemacht, dass dadurch der Anteil der Mitarbeiter, die betrieblich vorsorgen, stark ansteigt – erfreulicherweise insbesondere bei Geringverdienern. Insofern sind solche Modelle auf freiwilliger Basis ausdrücklich zu begrüßen.

Bei den Pensionsrückstellungen wird eine Abzinsung von sechs Prozent steuerlich anerkannt, doch der Markt gibt im Schnitt nur 3,5 Prozent her. Müsste der Gesetzgeber das nicht anpassen, gerade mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen?

Mit der siebten Novellierung des Versicherungsaufsichtsrechtes für Pensionsfonds ist in der Rentenphase keine versicherungsförmige Garantie erforderlich. Anstelle des für Versicherungen vorgeschriebenen Rechnungszinses von 2,25 Prozent kann sich der beim Pensionsfonds zugrunde gelegte Zinssatz nun an internationalen Rechnungslegungsstandards orientieren und dabei flexibel auf veränderte Marktänderungen reagieren. Unser Produkt – der Pensionsfonds „Leistungszusage Chance“ – ist somit für Unternehmen konzipiert, die eine liquiditätsschonende Auslagerung der Pensionsverpflichtungen mit einem marktnahen Rechungszins anstreben. Durch die Unternehmenssteuerreform sinkt die Steuerbelastung, so sollten Zusatzbelastungen aus der Ausfinanzierung von Pensionszusagen noch steuerwirksam im Jahr 2007 geltend gemacht werden. Im Vergleich zu 2008 können so auf diese Aufwendungen etwa zehn Prozent höhere Steuerersparnisse realisiert werden.

Die Fragen stellte Maximilian Pisacane.

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