Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund von Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung von Bauvorhaben. Der Bauherr ist verpflichtet, die Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, so dass niemand zu Schaden kommen kann. Grundsätzlich kann der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten an den Bauleiter oder Bauunternehmer delegieren. Der Bauherr haftet jedoch weiter für die Überwachung, so dass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann.
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