Die Gebäudeversicherung – bis 1994 in Baden-Württemberg obligatorisch – kann auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Mögliche zu versichernde Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm-/Hagel-/Elementarschaden, Gebäudeverglasung und dazugehörende Mietverlustversicherung, Schwimmbäder und Fußbodenheizungen.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Risiken, die mit Öltanks zusammenhängen, deckt die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ab. Versichert sind ober- wie auch unterirdische Anlagen (In diesem Zusammenhang ist die Gefährdungshaftung zu beachten).
