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30.06.2005 

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung – bis 1994 in Baden-Württemberg obligatorisch – kann auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Mögliche zu versichernde Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm-/Hagel-/Elementarschaden, Gebäudeverglasung und dazugehörende Mietverlustversicherung, Schwimmbäder und Fußbodenheizungen.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Risiken, die mit Öltanks zusammenhängen, deckt die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ab. Versichert sind ober- wie auch unterirdische Anlagen (In diesem Zusammenhang ist die Gefährdungshaftung zu beachten).

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