| HANDELSBLATT, Dienstag, 25. Oktober 2005, 15:22 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Hintergrund | ||||||||||||||||||||||||
Stichwort: Schrottimmobilien | ||||||||||||||||||||||||
Mehrere hunderttausend Anleger sitzen nach Schätzungen des Bundesverbandes Verbraucherzentrale in Deutschland auf so genannten Schrottimmobilien. | ||||||||||||||||||||||||
HB MÜNCHEN. Die Wohnungen oder Häuser wurden ihnen nach Einschätzung der Verbraucherschützer von zweifelhaften Finanzvermittlern als vermeintliche Steuersparmodelle an der Haustür oft regelrecht aufgeschwatzt. Betroffen sind viele Menschen und Immobilien in Ostdeutschland. Dort haben sich die Hoffnungen auf einen Immobilien-Boom nach der Wiedervereinigung nicht erfüllt. Viele Immobilien, die einst für viel Geld gekauft wurden, stehen heute leer. Das Prinzip scheint einfach: Der Anleger kauft zum Beispiel Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds oder direkt eine Immobilie. Da es sich um größere Summen handelt, nimmt er dafür einen Kredit auf. Die Vermittler versprechen, dass sich dieser Kredit dann durch die Einnahmen aus dem Immobilienfonds - Mieten, Zinsen und Steuervorteile - oder aus der Vermietung selbst finanziert. Der Anleger unterschreibt also einen Vertrag über den Immobilien-Kauf und einen über die Kredit-Aufnahme. Da namhafte Banken und Bausparkassen die Verträge uneingeschränkt und problemlos finanzierten, fühlten die Anleger sich abgesichert. Doch die Mietpreise sanken und die versprochenen Einkünfte aus dem Immobilienfonds konnten nur zu Bruchteilen an die Anleger ausbezahlt werden. Auch die oft gegebenen Mietgarantien wurden häufig nicht eingehalten. Viele der Häuser und Wohnungen sind seit dem Erwerb noch nicht vermietet gewesen. Den aufgenommenen Kredit müssen die betroffenen Anleger natürlich zurückzahlen und auch auf der wenig rentablen Immobilie bleiben sie sitzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im April 2002 die Klagen der Anleger abgelehnt. Sie könnten zwar den Kreditvertrag widerrufen, hieß es in dem Urteil, müssten aber trotzdem den vollen Kreditbetrag an die Bank zurückzahlen. Der Immobilien-Kaufvertrag könne nicht rückgängig gemacht werden. | ||||||||||||||||||||||||
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