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02.05.2007 

Die betriebliche Altersversorgung ist ein altes Instrument der Altersvorsorge, aber auch der Personalpolitik. Angesichts des wachsenden Kostendrucks und vor dem Hintergrund einer hohen Arbeitslosigkeit hatte das Argument "betriebliche Altersversorgung" als Belohnung für langjährige Betriebszugehörigkeit in den letzten Jahrzehnten jedoch an Kraft verloren.

Mit der Riester-Reform wurden die Ansprüche künftiger Generationen an die gesetzliche Rentenkasse kräftig gekürzt. Zum Ausgleich wurden alternative Förderungen eingeführt wie zum Beispiel die Riester-Rente. Gleichzeitig erhielten alle Arbeitnehmer erstmals einen gesetzlichen Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber auf die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge in Form von Direktzusagen, Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder betriebliche Unterstützungskassen. Finanzieren muss der Arbeitgeber diese nicht. Er profitiert aber von der Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung durch den Wegfall des Arbeitgeberanteils.

98 Prozent der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bieten inzwischen mindestens eine Form der betriebliche Altersvorsorge an, hat jüngst das Marktforschungsinstitut Psychonomics im Auftrag der Allianz Lebensversicherung ermittelt.

Bei den Kleinunternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern bietet knapp die Hälfte ihren Beschäftigten eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung oder die Möglichkeit der Entgeltumwandlung an. Die Beteiligung ist aber noch mager, so das Ergebnis einer anderen Studie desselben Instituts. Danach haben nämlich nur 16 Prozent der Arbeitnehmer auch einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge geschlossen. Als Ursachen für die geringe Beteiligung werden unter anderem die Komplexität der Materie und die Kommunikation in den Unternehmen genannt. Besonders gravierend macht sich dabei bemerkbar, dass vor allem jüngere Arbeitnehmer und Geringverdiener den größten Informationsbedarf aufweisen.


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