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30.10.2007 

Die Reformen der vergangenen Jahre haben das Leitbild unseres Alterssicherungssystems von einer lebensstandardsichernden gesetzlichen Rente in eine „Lebensstandardsicherung aus drei Säulen“ verändert: Dabei bleibt die gesetzliche Rente zwar eindeutig das mit Abstand wichtigste Einzelsystem der Alterssicherung. Um den im Erwerbsleben erreichten Lebensstandard im Alter aufrecht erhalten zu können, müssen die heute Erwerbstätigen im Alter neben der gesetzlichen Rente aber auch Einkommen aus der betrieblichen Altersversorgung oder der privaten Vorsorge beziehen. Mit der „Riester-Rente“ wurde deshalb auch eine erhebliche staatliche Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge eingeführt. Die Entwicklung gerade der vergangenen beiden Jahre belegt, dass dieses Instrument ausgesprochen erfolgreich ist.

Der Bedeutungszuwachs der betrieblichen und privaten Vorsorge geht einher mit der Notwendigkeit, das Leistungsangebot aus den unterschiedlichen Säulen der Alterssicherung stärker miteinander zu verzahnen. Das betrifft die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos. Auch die übrigen Alterssicherungssysteme müssen entsprechend reagieren. In diesem Bereich gibt es erheblichen Nachholbedarf.

Der Autor, Herbert Rische, ist Präsident der Deutschen Rentenversicherung

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