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31.10.2007 

Der Staat fördert mit einer jährlichen Zulage oder aber einer Steuerersparnis. Die Sparbeiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dann im Einzelfall, was für den Riester-Kunden günstiger ist. Ist der Sonderausgabenabzug höher als die jährliche Zulage, kommt der Differenzbetrag dem Sparer zusätzlich zugute.

Die Höhe der Zulagen hängt vom Familienstand und der Beitragshöhe ab. Für die Jahre 2006 und 2007 erhält der Sparer eine so genannte Grundzulage von 114 Euro sowie 138 Euro für jedes Kind, sofern er drei Prozent seines Bruttogehaltes für einen Riester-Vertrag verwendet hat. Zahlt er weniger ein, gibt es nur eine anteilige Förderung. Ab 2008 erhält der Sparer dann 154 Euro Grundzulage und 185 Euro pro Kind. Allerdings muss er dann auch mindestens vier Prozent seines Gehalts einzahlen. Wer noch für 2005 die Zulage kassieren will, sollte sich beeilen. Bis zum 31. Dezember 2007 muss der Antrag eingereicht werden. Für 2005 gibt es eine Grundzulage von 76 Euro plus 92 Euro je Kind.

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