Die Erträge, die innerhalb des Versicherungsmantels erwirtschaftet werden, sind erst bei Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Bei einer Kapitalauszahlung bleiben 50 Prozent des Wertzuwachses steuerfrei, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und der Versicherungsnehmer dann mindestens 60 Jahre alt ist. Bei Rentenzahlungen stellt lediglich der so genannte Ertragsanteil steuerpflichtiges Einkommen dar. Im Alter von 65 Jahren liegt dieser bei 18 Prozent. Dies stellt einen echten Vorteil dar, da hier die unversteuerten Kapitalerträge verrentet werden. Bei alternativen Sparformen wie Bankspar- oder Fondssparplänen greift ab dem Jahr 2009 die Abgeltungsteuer. Das bedeutet, dass Erträge und realisierte Kursgewinne mit einem Steuersatz von maximal 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) belegt werden.
Das große Handicap der kapitalbildenden Versicherungen ist deren hohe Kostenstruktur, die das Produkt in vielen Fällen für den Anleger unrentabel macht. Die bessere Alternative ist die direkte Anlage in Investmentfonds. Trotz Abgeltungsteuer ist die Renditeerwartung hier häufig höher und der Anleger bewahrt sich seine Flexibilität. Er sollte jedoch darauf achten, einen kostengünstigen Anbieter auszuwählen, um hohe Gebühren wie Ausgabeaufschläge zu vermeiden.
Der Autor, Michael Huber, ist Niederlassungsleiter des VZ VermögensZentrums in Farnkfurt und Mitautor der Fachbücher "Finanzcoach für den Ruhestand" und "Ratgeber Ruhestand".
»Großes Special: Alles, was man zum Thema Abgeltungsteuer wissen muss.
