Anders ist es bei den anderen Durchführungswegen, denn hier erbringt ein externer Versorgungsträger die Pensionsleistungen. Bei den Unterstützungs- und Pensionskassen beispielsweise kann der Arbeitgeber seine eingebrachten Zuwendungen als Betriebsausgaben geltend machen. Letztere sind quasi eine Sonderform von Versicherungen und unterliegen somit dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Entsprechend streng sind bei Pensionskassen die Vorgaben für die Kapitalanlage.
Ebenfalls über Beiträge, die als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, finanziert sich die Direktversicherung. Hier schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab. Bezugsberechtigte sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. „Gerade die klassische Direktversicherung und Pensionskasse sind ideal für die Grundsicherung“, urteilt Braun von der Allianz, „abhängig von der persönlichen Risikoneigung, kann ein Pensionsfonds ergänzend oder alternativ hinzukommen“.
Die fünfte Möglichkeit der bAV, die Firmen seit 2002 offen steht, ist der Pensionsfonds. Diese Fonds ähneln zwar den Pensionskassen, doch unterliegen sie nicht dem VAG. Daher sind sie frei in der Kapitalanlage – aber auch abhängiger von der Situation an den Finanzmärkten. Das zeigte jüngst auch der Einbruch durch die US-Kreditkrise: So gingen zum Zeitpunkt des Tiefststandes bei den Dax-Firmen acht Mrd. Euro Altersvorsorge verloren – zumindest rechnerisch. Das ergaben Berechnungen der Beraterfirma Rauser Towers Perrin.
„Die Auswirkungen waren überraschend gering“, weiß Jasper von Rauser Towers Perrin. Er verweist darauf, dass im Jahresverlauf das zur Verfügung stehende Vermögen für Altersvorsorge zum Ende des dritten Quartals mit drei Prozent im Plus liegt. Das zeige, dass die „Kritik am Pension Management deutscher Unternehmen nicht zwingend berechtigt ist“ und zumindest aus Sicht der Begünstigten auch in langen Zeiträumen gedacht werden müsse. „Und auf 30 Jahre gesehen gleichen sich die Schwankungen am Kapitalmarkt weitgehend aus.“
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Die betriebliche Altersvorsorge erfreut sich neuer Beliebtheit. Zum einen sind die Beschäftigten immer mehr davon überzeugt, dass die gesetzliche Absicherung nicht reichen wird. Und dann wirkt auch belebend, dass die Sozialabgabenfreiheit der Vorsorgeleistungen doch erhalten bleibt.
