Wie sicherheitsbewusst oder risikoaffin will – und darf – der Kunde investieren? Welche Renditen sind daraus resultierend zu erwarten? Wann muss dem steigenden Alter folgend umgeschichtet werden – und wer macht das? Summa summarum: Reicht überhaupt sein Ansparwille und -vermögen, um seine Altersvorstellungen zu erfüllen? Das alles erforscht ein guter Anbieter mit größter Sorgfalt und Qualifikation, dem Kunden über Jahre zur Verfügung stehend. Und möglichst nicht an ein Versicherungsunternehmen allein gebunden.
Wer diese Basics nicht erfüllen kann, der sollte als Berater für ein so weitreichendes Unterfangen wie die Sicherheit im Alter aussortiert werden. Denjenigen unter den gut 460 000 deutschen Versicherungsvertretern, die Qualifikation und Offenlegung ihrer eigenen monetären Interessen bisher vermieden haben, denen machen VVG und Mifid nun Beine. Das Versicherungsvertragsgesetz fordert, dass Kunden künftig vor ihrer Unterschrift alle wesentlichen Informationen zur Verfügung gestellt bekommen und das Beratungsgespräch für spätere Streitfragen dokumentiert wird.
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Abschlüsse können länger widerrufen werden. Zudem soll der Vermittler alle Abschlusskosten und Provisionen einer Versicherung gegenüber seinem Kunden offenlegen. Versicherungsverkäufer müssen inzwischen eine Minimal-Qualifikation nachweisen und sich bei den Industrie- und Handelskammern eintragen lassen.
Mifid fordert die Offenlegung der Provisionen und Kosten für viele Geldanlage-Beratungen. Leider nicht für alle. Wie beim VVG gibt es reichlich Ausnahmen, durch die sich bestimmte Vertreter und Produktgruppen diesen Pflichten elegant entziehen können. Dabei geht es um einen Riesenmarkt: Allein 2006 wurden Lebensversicherungen für 19,4 Milliarden Euro verkauft.
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