Es muss also gespart werden. Versicherte müssen sich aber nicht alles gefallen lassen: So sollten sie sich von den wechselnden Mitarbeitern der Service-Hotlines nicht ungeprüft abweisen lassen: Zu oft geben sie juristisch falsche Auskünfte – zum Beispiel zur medizinischen Notwendigkeit angefallener Kosten. Gestritten wird derzeit um Implantate als Zahnersatz, Lasik-Augenoperationen statt Brille, schonende, minimalinvasive Eingriffe, künstliche Befruchtungen, Viagra (siehe "Aktuelle Entscheidungen für Privatpatienten") sowie Psychotherapien. Oft lindert schon eine schriftliche Nachfrage des Kunden samt ausführlicher Erklärung seines Arztes das Leiden der Versicherung.
Auf Kulanz zu hoffen ist selten ratsam. "Davon ist wenig geblieben", weiß Ronald Richter, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im deutschen Anwaltverein. "Zudem wird dem Kunden oft mehr Schutz suggeriert, als wirklich vorhanden ist." Das geschieht häufig bei Reha-Maßnahmen, die vor allem nach dem ersten Klinikaufenthalt eingeschränkt wurden. Richters Rat: "Versicherte sollten ihren Vertrag dringend darauf kontrollieren, ob sie in diesem Fall ausreichend versorgt werden."
Eine böse Überraschung können auch Eltern erleben. In der gesetzlichen Kasse gilt: Werden sie oder ihre Kinder schwer krank, trägt die Kasse eine notwendige private Haushaltshilfe – nicht so bei vielen Privaten. Sie verweisen dann in dieser Stresssituation gelassen auf die zusätzliche Pflegeergänzungsversicherung, die dafür nötig sei. "Vor diesem Hintergrund ist ausgerechnet der neue Basistarif ein Segen", meint Richter trocken, "der garantiert Privatpatienten dann wenigstens gesetzliche Standardversorgung." Ein guter Gradmesser für die Notwendigkeit einer Therapie oder eines Heil-/Hilfsmittels ist der Hausarzt: "Was der für nötig erachtet, ist meist auch durchsetzungsfähig", so Richter.
Den deutschen Richtern missfällt zunehmend die mangelnde Überschaubarkeit der Vertragsklauseln. Anwalt Klutinius: "Die Richter in Köln etwa sind deutlich bemüht, die Rechte der Versicherten zu stärken." In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die anfallenden Kosten. Ansonsten lohnt es sich, nachzurechnen: So fallen bei einem Streitwert von 2 000 Euro rund 1 000 Euro Gebühren für die Anwälte und das Gericht an. Klutinius warnt: "Unbegenzt ist der Zuspruch der Richter nicht. Sie kennen kein Pardon, wenn Versicherte bei ihrer Gesundheitsprüfung wissentlich falsche Angaben gemacht haben."
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