2007 erklärten Verbandsvertreter staatlichen Datenschützern auf Nachfrage die Auskunftswege in der Branche. Die Versichertenumfrage liefe demnach so ab: Unternehmen, die einen Verdacht gegen einen Antragsteller oder Leistungsbezieher hegen, schickten eine Karte in die Kölner PKV-Zentrale mit den persönlichen Daten des Kunden und bitten so die anderen Mitgliedsunternehmen um Auskunft, ob ihnen dieser Mensch bereits unangenehm aufgefallen sei. Der Verband sammele die Karten. Sobald 40 beieinander seien, verteile er sie vervielfältigt an die Mitgliedsunternehmen zur Kenntnis. Nach einem Monat würden die Karten vernichtet.
Da kommt im E-Mail-Zeitalter nicht nur professionellen Datenschützern der Gedanke: Wollen die keine nachweisbaren Dateien? Ebenfalls interessant: Was genau begründet einen Verdacht? Die NRW-Datenschutzbeauftragte stieß auf Erstaunliches, so Frau Sokols Sprecherin Bettina Gayk: "In einem Fall reichte schon die Tatsache, dass ein 40-jähriger Selbstständiger erstmals eine Krankentagegeldversicherung beantragte. Dem Unternehmen schien der Mann als Selbstständiger zu alt für diesen Erstantrag." Unternehmer unter Verdacht, so schnell kann's gehen.
Die weiteren Auskünfte, die die PKV-Vertreter zur Beruhigung der NRW-Datenschützer hinterließen, scheinen wenig tiefgründig gewesen zu sein. "Dass wir in 26 Einzelfragen um schriftliche Auskunft gebeten haben, ist für uns eine ungewöhnlich ausführliche Nachfrage", sagt Gayk. Der PKV-Verband gibt sich offiziell gelassen. Gegenüber der Wirtschaftswoche erklärte er nach drei Tagen des Nachdenkens: "Den Vorwurf, die Privaten würden allen Appellen zum Trotz Transparenz scheuen, kennen wir nicht. Da beim PKV-Verband kein Datenspeicherungssystem existiert, können wir den Vorwurf auch nicht nachvollziehen." Weder Ergebnisse von Probeanträgen noch von verbindlichen Anträgen würden ausgetauscht.
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Das bezweifelt Peter Pryzibilla, Versicherungsmakler aus München: "Uns Maklern wird ebenfalls gesagt, die Daten werden nicht ausgetauscht. Aber ich staune in der Praxis immer wieder, wo alte Daten unserer Kunden bei Neuanträgen plötzlich auftauchen." Der Münchner Profi macht derzeit noch eine andere Erfahrung: "Momentan sind einige Unternehmen bei der Gesundheitsprüfung gar nicht mehr so vorsichtig. Seit sechs Monaten wird versucht, Stückzahlen zu produzieren. Einige Gesellschaften brauchen dringend Neugeschäft, denn ihnen bricht durch die Gesundheitsreform der Umsatz weg." Das macht offensichtlich manche PKV flexibel.
Doch Vorsicht, wenn ein Vermittler erklärt: "So genau müssen Sie das gar nicht angeben." Doch, müssen Sie. Denn wird der Kunde eines Tages ernstlich krank, ist es der PKV dank der Einverständniserklärung ihres Versicherten bei Vertragsabschluss ein Leichtes, bei allen jemals beteiligten Ärzten nachzuforschen, ob der Malade einst nicht irgendein risikorelevantes Detail verschwieg. Wenn ja, kann er je nach Eigenverschulden einen Teil seines Schutzes oder sogar den gesamten Versicherungsschutz verlieren. Die Hamburger Versicherungsmaklerin Marion Busch rät deshalb: "Empfehlenswert ist für beide Seiten ein ausführliches Beratungsprotokoll. Damit hat der Kunde ein Beweismittel vor Gericht."
Überraschungen beim Datenaustausch gibt es auch zwischen gesetzlichen und privaten Kassen, die miteinander für Zusatzversicherungen kooperieren. In diesem Fall dürfen nur handverlesene Daten von der GKV an die PKV weitergeleitet werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat soeben Anzeige gegen die IKK Hamburg und die IKK Ems gestellt – sie sollen mehr hochsensible Daten als erlaubt an die private Signal-Iduna weitergegeben haben.
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