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HANDELSBLATT, Dienstag, 8. Mai 2007, 10:00 Uhr
Provisionen und Prämien

Die Betriebsrente ist kein Sparkonto

Von Franz Kollroß

Die betriebliche Altersvorsorge wird den Menschen als rentable Sache anempfohlen. Doch beim Vorsorgesparen über die Firma bezahlt der Mitarbeiter meist unbemerkt Provision und Risikoprämien.


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Provisionen und Prämien beeinflussen den Anlageerfolg. Foto: Archiv
Provisionen und Prämien beeinflussen den Anlageerfolg. Foto: Archiv

HB WÜRZBURG. Seit 2002 können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Teile des Lohns abzweigt und steuerbegünstigt in einen Vorsorgeplan einzahlt (Entgeltumwandlung). Das hat zu der landläufigen Meinung geführt, bei der betrieblichen Altersversorgung handle es sich um ein staatlich gefördertes Sparkonto, das mit Garantiezinsen ausgestattet ist und der Sparer zu jeder Zeit und in jedem Fall die Summe der aufgewendeten Beiträge auch wieder erstattet bekommt. Plus Zinsen, versteht sich.

Solche Garantien gibt es allerdings nur bei einigen wenigen Sparformen in der betrieblichen Altersvorsorge. Bei der Entgeltumwandlung trägt der Sparer den Kostenblock der Risikovorsorge dagegen selbst und bezahlt über fünf Jahre verteilt zudem auch die Abschlusskosten der Verträge. Das führt gerade in der Anfangsphase des Vorsorgesparens dazu, dass Mitarbeiter deutlich weniger auf dem Vorsorgekonto haben, als sie eingezahlt haben.

Häufig dauert es sogar weit über zehn Jahre, bis ein Beschäftigter über Zinseszinseffekte sämtliche Kosten wieder hereingeholt hat. Beispiel: Ein 40-jähriger Mitarbeiter zahlt monatlich 100 Euro in die betriebliche Altersversorgung ein (Laufzeit 25 Jahre) und hat marktübliche Abschlusskosten von drei Prozent der Versicherungssumme. Er muss elf Jahre sparen, bis der Rückkaufwert (13 420 Euro) die eingezahlten Beiträge in Höhe von 13 200 Euro übersteigt. Zahlt er seine Beiträge in eine Lebensversicherung ein, bei der zusätzlich das Todesfallrisiko versichert ist, dauert es gar 13 Jahre, bis der Rückkaufwert die Summe er eingezahlten Beiträge erreicht hat.

Gesetzliche Garantien gibt es nur beim 2002 eingeführten Sparen über einen Pensionsfonds, bei dem Firmen das für die Betriebsrente zurückgelegte Vermögen außerhalb des Unternehmens managen lassen. Hier hat der Arbeitnehmer die Zusage, dass er einen Großteil der eingezahlten Beiträge wiedersieht (Betragszusage mit Mindestleistung). Auch die mittlerweile populär gewordenen "Riester-Rente" kennt den so genannten Beitragserhalt, der auf die Summe der eingezahlten Beiträge abzielt.

Doch auch bei diesen beiden Sparformen werden gerne einschlägige Gesetze überlesen, wonach die Absicherung der Risiken von den Beiträgen abgezogen werden darf. Der Sparer bezahlt den Kostenblock aller biometrischen Risiken, zu denen Langlebigkeit, Tod und Invalidität zählen, auch in diesen Fällen selbst. Betriebliche Altersversorgung kann hier also keinesfalls als Sparkonto mit Verzinsung und zusätzlichen abgabenrechtlichen Vorteilen beschrieben werden.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Früher übernahm der Arbeitgeber Risiken und Kosten – heute meist der Arbeitnehmer.


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