| HANDELSBLATT, Samstag, 1. Dezember 2007, 13:21 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Riester und Besteuerung | ||||||||||||||||||||||||
Fördermodelle für Immobilien | ||||||||||||||||||||||||
Die große Koalition will auch Immobilien als Altersvorsorge fördern. | ||||||||||||||||||||||||
Wohn-Riester: Nach zähem Ringen einigten sich Union und SPD kürzlich auf Eckpunkte einer Riester-Förderung für selbstgenutzten Wohnraum. Das soll den Wegfall der Eigenheimzulage Ende 2005 kompensieren. Wie beim konventionellen Riester-Vertrag kann der Sparer zwischen einer Steuergutschrift oder einer staatlichen Zulage wählen, die direkt in die Tilgung des Darlehens fließt. Damit bekommen Immobilienfinanzierer erstmals ein eigenständiges Förderprodukt in die Hand, denn bisher konnten Riester-Sparer nur bis zu 50 000 Euro aus ihrem Guthaben für die Finanzierung eines Eigenheims entnehmen. Dieses Geld mussten sie in Raten zurückzahlen. >>> Zur Immowelt-Wohnungssuche und Immobilien-Datenbank Besteuerung: Bei einem konventionellen Riester-Sparplan bleiben von 2008 an vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens als Sparbeitrag steuerfrei. Allerdings wird der steuerfreie Jahresbeitrag gedeckelt (2008: 2 100 Euro). Die spätere Privatrente ist dann voll zu versteuern. Auch beim Wohn-Riester gilt der Steuerbonus für Beiträge (Tilgungsraten). Da aus dem entschuldeten Eigenheim später aber keine Rente fließt, muss das Finanzamt eine fiktive Miet-Ersparnis errechnen. Immobilienbesitzer sollen zwischen einer Einmalbesteuerung mit einem Abschlag von 25 Prozent und einer ratenweise Besteuerung wählen können. Der Nachlass bei einer Einmalbesteuerung gilt aber nur, wenn der Besitzer die Immobilie 20 Jahre behält oder den Erlös in eine neue Wohnung investiert. Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 47, 19.11.2007
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