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HANDELSBLATT, Montag, 3. März 2008, 10:15 Uhr
Altersvorsorge

Wohn-Riestern – wie geht das?


Gute Nachrichten für alle, die mit einem Eigenheim für das Alter vorsorgen wollen. Vor wenigen Tagen hat sich die große Koalition in Berlin darauf geeinigt, dass der Staat auch die Beträge, die Sparer in die eigenen vier Wände stecken, im Rahmen der Riester-Rente bezuschusst. Und nun?


An die neue Förderung zu kommen ist viel einfacher, als es sich der Sparer vielleicht vorstellt. Wer im Rahmen eines Banksparplans oder Fondssparplans bereits riestert, kann den Vertrag ruhig fortführen, bis das geeignete Kaufobjekt gefunden ist. Die im Sparplan angesparte Summe darf nach Abschluss des Kaufvertrags sofort als Eigenkapital in das neue Eigenheim fließen. Der Sparer kann also in diesem Fall schon weit vor Rentenbeginn das angesparte Riester-Guthaben zu 100 Prozent ausgeben.

Nimmt der Käufer zur Finanzierung der eigenen vier Wände ein Hypothekendarlehen auf, dann beteiligt sich der Staat fortan auch an den fälligen Tilgungen. Die Bank richtet ein Förderkonto ein, getilgte Beiträge bis 2 100 Euro im Jahr zählen wie fiktive Sparbeiträge auf einen Riestersparplan. Die Förderung funktioniert wie gehabt: Zulagen für jedes Familienmitglied, Bezieher höherer Einkommen können meist noch einen Betrag von der Steuer absetzen.

Ein Single mit einem Jahreseinkommen von 75 000 Euro etwa muss für eine monatliche Tilgung von 175 Euro aus eigener Tasche nur 97,42 Euro aufbringen, den Rest zahlt der Staat über Zulagen (154 Euro im Jahr) und Steuerersparnis (777 Euro jährlich) dazu. Eine Familie mit zwei Kindern, Jahreseinkommen 45 000 Euro, könnte im Monat 150 Euro tilgen und würde auf Grund der Zulagen (678 Euro im Jahr) nur 91,92 Euro bezahlen.

Das dicke Ende kommt zu Rentenbeginn. Die geförderten Spar- und Tilgungssummen muss der Sparer dann entweder auf einen Schlag versteuern oder er kann die fällige Steuer über einen längeren Zeitraum (bis zu 23 Jahre) verteilt abstottern (nachgelagerte Besteuerung). Für Geringverdiener lohnt sich möglicherweise die zweite Alternative. Wer ein hohes Renteneinkommen hat, für den könnte das Abzahlen auf einen Schlag lukrativer sein: dann gewährt der Staat 30 Prozent Steuernachlass.

Klingt doch alles ganz einfach, oder?

Für Verwirrung dürften jetzt neue förderungswürdige Produkte sorgen. Denn Finanzdienstleister möchten an der neuen Riesterförderung natürlich gerne mitverdienen. Dass auch Bausparverträge förderungswürdig sind, ist logisch.

Sie haben aber tendenziell den Nachteil, dass sie in der Ansparphase einen sehr geringen Zins abwerfen. Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen warnt vor allem vor Vertragskombinationen, bei denen der neue Eigenheimbesitzer keine Tilgungsraten auf seine Bankhypothek zahlt, dafür aber in einen Bausparvertrag einzahlt. Bei Fälligkeit wird dann die Hypothek vom günstigen Bauspardarlehen abgelöst. Solche Konstrukte verteuern in der Regel die Finanzierung, denn der Bausparvertrag bringt weniger Guthabenzinsen, als bei einer direkten Tilgung des Darlehens hätte gespart werden können. Gottschalk warnt: “Die steuerlichen Vorteile des Wohn-Riesterns werden durch die versteckten Kosten solcher Verträge sehr schnell aufgezehrt.”

Details zur neuen Regelung unter:
» Bundesfinanzministerium: Die eigenen vier Wände als Rente

Weitere Links:
» Verbraucherzentrale Bemen

Riester-Rechner bieten einige Produktanbieter, z.B. » dieser.


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ZINSESZINS

Die Vorsorgekolumne
Auf morgen verschoben


Mit dem Sparen anzufangen, fällt vielen Bürgern schwer. Das Unterbewusstsein kann sich die weite Zukunft nicht vorstellen. Auch reagiert der Kopf in erster Linie emotional. Es gibt jedoch Wege, sich selbst ein Schnippchen zu schlagen.

Von Gertrud Hussla

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Oft sind es die kleinen Meldungen, die den größten Ärger machen. Diese Erfahrung könnte Ihnen, lieber Marcel Rohner, bald in den USA blühen. Vergangene Woche sorgte zunächst die Nachricht für Aufregung, einer Ihrer leitenden Angestellten, der UBS-Banker Martin Liechti, sei von amerikanischen Steuerfahndern festgesetzt und vernommen worden. Eine E-Mail an marcel.rohner@ubs.com.

Torsten Riecke

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