Im April 1998 wurde der Begriff des "Altersvorsorge-Sondervermögens" eingeführt: Die sogenannten AS-Fonds müssen gesetzliche Auflagen erfüllen hinsichtlich ihrer Asset Allocation, ihrer Laufzeit und der Mindestsparrate pro Monat. Damit befriedigen sie höhere Sicherheitsansprüche als herkömmliche Investmentfonds und dienen durch den Verzicht auf Ausschüttungen - Erträge werden generell während der Laufzeit thesauriert - gezielt dem Vermögensaufbau.
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Grundsätzlich bieten sich Investmentfonds auch als Sparplanvariante an. Für den Anleger vorteilhaft ist der Umstand, dass er sich so mit kleinen monatlichen Beträgen ein breitgestreutes Vermögen aufbauen kann. Darüber hinaus führt die zeitlich gestreckte Erbringung der Sparleistung zum sogenannten Cost-Average-Effekt: Wer jeweils mit einem konstanten Betrag Fondsanteile kauft, erhält automatisch in Hochpreisphasen weniger Anteile und in Niedrigpreisphasen mehr - damit pendelt sich im Zeitablauf ein Erwerb zu durchschnittlichen Kursen ein. Wer einen Riester-fähigen Fonds erwirbt, sichert sich zusätzlich zu den Erträgen aus dem Fonds noch die staatlichen Zulagen sowie steuerliche Vorteile, da Ausschüttungen und Kursgewinne erst am Ende der Laufzeit zu versteuern sind.
Die Altersvorsorge mit Fonds in die eigenen Hände zu nehmen ist angesichts der Komplexität des Themas eine schwierige Aufgabe. Außer Renditechancen spielen auch die jeweilige Gebührenstruktur sowie die Kompetenz des Fondsmanagements eine gewichtige Rolle. Verantwortungsbewusste Beratung spielt deshalb gerade für weniger versierte Anleger eine wichtige Rolle.
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