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10.04.2008 

Lupe

Drescher und andere Experten sehen die Anleger aber auch vor der Aufgabe der Wahlfreiheit im Vergleich zur derzeitigen Steuerregelung zurückzucken. Investoren können jedenfalls in Zukunft nicht mehr wie bisher alle paar Jahre ihre Produkte ohne steuerliche Belastung der Kursgewinne wechseln. „Es ist sehr ärgerlich, wenn der Anleger seine Meinung über ein Produkt ändert oder er einfach nur Geld braucht und die Anteile zurückgeben muss; die Rückgabe löst dann sofort den Steuereffekt aus“, sagt Klaus-Jürgen Dannheisig, Geschäftsführer der Beratungsfirma Kommalpha. „Das ist eine steuerlich getriebene Bindung an den Produktanbieter“, sagt von Storch. Die Probleme mindern können erfahrene Anleger allerdings durch eine Verteilung ihrer Mittel auf mehrere Dachfonds.

Über diese kritischen Punkte hinaus tauchen weitere und bisher weniger beachtete Probleme auf. Die Anleger können zum Steuerzahlen auch ohne eigenes Zutun gezwungen werden. „Wenn ein Fonds aufgelöst oder er mit einem Fonds fusioniert wird, gilt das rein steuerlich als Verkauf“, sagt Dannheisig. Er findet das „ungerecht“.

Erfahrung ist bei den Anlegern auch gefordert, wenn sie mit kleinen Fonds konfrontiert werden. „Viele der neuen Fonds kommen von kleinen Verwaltern und haben geringes Vermögen“, sagt Dannheisig. Das trifft insbesondere die Vermögensverwalter, die Geld für ihre Kunden mit direkten Investments in Aktien und Anleihen verwaltet haben und nun der neuen Steuer wegen diese Depots in einem Fondsmantel anbieten. „Das wird teuer“, urteilt von Storch. Unter diesem Blickwinkel sollten Investoren zu kleine Fonds eher meiden.

Laut Dannheisig ist ein Fonds unter 25 Mill. Euro kaum wirtschaftlich zu verwalten. Die Fixkosten etwa für Administration, Rechenschaftsberichte, Wirtschaftsprüfer schlagen dann zu Buche und belasten das Fondsvermögen unverhältnismäßig. „So können sich schnell laufende Gebühren von zwei oder drei Prozent jährlich auftürmen“, sagt ein Experte. Seinen Berechnungen zufolge ist bereits jetzt jeder vierte Fonds kleiner als 25 Mill. Euro. Und die Durchschnittsvolumina sind in den beiden erwähnten Fondsgruppen gesunken, wie ein Blick auf die Tabelle belegt.

Hinter allen diesen Überlegungen stehen allerdings Fragezeichen. Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz wird erst in Kürze vorgelegt. Der Gesetzgeber könnte seine Meinung noch ändern und die bisher vorgesehene und beschriebene Übergangsfrist für Fondsanleger kippen.

Die Fondsanbieter sind allerdings schon auf die Übergangsregelung eingestellt. Sie haben in den vergangenen Monaten viele Dach- und Mischfonds aufgelegt (siehe Tabelle). Binnen Jahresfrist stieg die Zahl der Dach- und Mischfonds um 29 beziehungsweise 38 Prozent. In anderen Fondsgruppen kamen dagegen nur durchschnittlich neun Prozent neue Produkte hinzu. „Vermutlich kommt die große Welle mit vielen Dach- und Mischfonds aber erst noch“, sagt eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ihren Angaben zufolge sind „derzeit mehr als doppelt so viele Publikumsfonds im Zulassungsverfahren wie zu normalen Zeiten“. Von einer „deutlich dreistelligen Zahl“ ist die Rede.


Knackpunkte

Vertriebsmaschinen

Die neue Steuer beschert Beratern und Vertrieben Umsätze – der Anleger zahlt Provisionen in Form der Kaufgebühren.

Loyalitätszwang

Wenn Anleger nach dem 31.12.2008 umschichten, wird fortan jeder Wertgewinn mit 25 Prozent besteuert.

Fusionsverlust

Die Abgeltungsteuer wird auch fällig, wenn Fonds fusionieren oder wenn ein Fonds geschlossen wird und der Anleger nach dem 1.1. 2009 eingestiegen ist.

Transferstrafe

Wenn kleine Vermögensverwalter ihre Einzeldepots in Fonds transferieren, wird das oft teuer.

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