| HANDELSBLATT, Donnerstag, 8. Mai 2008, 08:56 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Eine zweite Option zur Aufstockung laufender Gebühren wäre der verstärkte Einsatz von Erfolgsbeteiligungen. Diese Performancegebühren vereinnahmen die Anlagegesellschaften. Einen starken Trend in diese Richtung beobachtet Lipper-Mann Moisson. „Das war früher in Deutschland die Ausnahme, heute sind viele der neu aufgelegten Aktienfonds damit ausgestattet“, sagt auch Arning. „Einige Häuser denken jetzt darüber nach, auch ihre Berater und Vermittler daran zu beteiligen.“ Finanzhäuser könnten zur Kompensation möglicher Einnahmeausfälle in ihrer Absatzpolitik forciert höhermargige Produkte absetzen, etwa geschlossene Beteiligungen für Anleger oder Zertifikate für Trader. Großbanken winken hier zwar ab, doch ein Fondsvertreter sagt: „Genau damit rechne ich.“ Die Fondskosten steigen Beim Kauf: Typischerweise zahlt der Privatkunde beim Investmentfondskauf einen Ausgabeaufschlag. Diese Kaufgebühr beträgt bei Aktienfonds im Schnitt fünf Prozent. Anleger haben hier wachsenden Verhandlungsspielraum. Jedes Jahr: Die laufende Gebühr ist im Wesentlichen die Managementgebühr als Entgelt für die Leistung des Verwalters. Sie wird vom Fondsvermögen abgezogen und liegt bei Aktienprodukten im Schnitt bei 1,50 Prozent jährlich. Für die Erhöhungen sind vor allem die gestiegenen Anteile der Vertriebe verantwortlich. Bei Erfolg: Immer häufiger werden Fonds mit einer Erfolgsbeteiligung ausgestattet. Dann fließen beispielsweise 20 Prozent des jährlichen Mehrzuwachses gegenüber einem Index an das Fondshaus. | ||||||||||||||||||||||||
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