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Finanzmarktreform Regulierte Spielräume

Basel III zwingt auch Mittelständler zum Umdenken bei der Anlage von Liquidität: Banken sind wählerischer geworden. Unternehmen, die jetzt handeln, können profitieren.
24.06.2015 - 10:11 Uhr Kommentieren
Die Banken werden wählerischer. Quelle: HSBC

Die Banken werden wählerischer.

(Foto: HSBC)

Mittelständler mit Liquidität stehen derzeit vor zwei zentralen Herausforderungen. Die Renditen für europäische Anleihen dürften noch eine ganze Weile auf niedrigem Niveau verharren. Kurzfristige Einlagen von Banken straft die EZB sogar mit negativen Zinsen ab. Für viele weniger offensichtlich: Die Umsetzung des Reformpakets Basel III betrifft nicht nur Banken. Auch mittelständische Unternehmen mit kurzfristigem Anlagebedarf müssen sich darauf einstellen.

Basel III hat das Interesse der Banken verändert

In der Finanzkrise verfügte eine Reihe von Kreditinstituten nicht über ausreichende Mittel, um kritische Phasen zu überbrücken. Vor diesem Hintergrund wurden die Liquiditätsvorschriften für Banken verschärft. Dies wirkt sich nun auf die Konditionen für Kontoguthaben und Termingelder aus. In manchen Fällen könnten die Banken kurzfristige Einlagen von Kunden sogar ganz ablehnen.

Ein Eckpunkt der Basel III-Reform ist die neu eingeführte Mindestliquiditätsquote, im Fachjargon Liquidity Coverage Ratio oder kurz LCR genannt. Sie verpflichtet Banken dazu, künftig über mehr hochliquide und sichere Vermögenswerte zu verfügen – oder bestimmte Einlagen ihrer Kunden mit Laufzeiten unter 30 Tagen abzubauen. Basel III hat folglich die Interessen der Banken verschoben. Am wertvollsten sind künftig aus Banksicht die Einlagen ihrer Privatkunden. Erst dann folgen die Einlagen von Firmenkunden. Einlagen von Banken, Versicherungen und Versorgungswerken sind am unattraktivsten. Zusätzlich wird bei Firmenkunden und auch bei Finanzinstituten zwischen operativen und nicht operativen Einlagen unterschieden. Grob gesagt sind operative Einlagen mit einer anderen Bankdienstleistung verknüpft, zum Beispiel mit einem Wertpapierdepot. Diese sind für Banken lohnenswerter als nicht operative Einlagen.

Andreas Folgner, Head of Corporate Business, HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH (andreas.folgner@hsbc.de) Quelle: HSBC
Andreas Folgner

Andreas Folgner, Head of Corporate Business, HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH (andreas.folgner@hsbc.de)

(Foto: HSBC)

Regulierer drängen auf zügige Umsetzung

Obwohl die Vorgaben des Reformpakets erst 2019 vollständig umgesetzt sein müssen, streben fast alle Banken bereits heute die Einhaltung der neuen Standards an. Mittelständler sollten daher jetzt prüfen, wie sich die geänderten Interessen der Banken auf ihre kurzfristigen Anlagen auswirken und welche Anpassungen notwendig sind.

Hierfür eignet sich ein dreistufiger Prozess: Zunächst sollten Unternehmen gemeinsam mit ihrer Bank klären, wie ihre kurzfristigen Anlagen einzuordnen sind – vor allem, ob als ‚operativ‘ oder als ‚nicht operativ‘.

Der zweite Schritt sollte die Einteilung der Anlagen in operative Barmittel für Betriebsmittelzwecke, Kern-Liquidität zur Abfederung von mittelfristigen Liquiditätsschwankungen und strategische Liquidität für Investitionszwecke sein. Dadurch können Unternehmen besser bestimmen, wie hoch der Anteil der Anlagen mit kurzfristiger Fälligkeit sein muss und welcher Anteil längerfristig gehalten werden kann.

Im dritten Schritt gilt es schließlich, geeignete Anlagemöglichkeiten für die jeweiligen Laufzeitenbänder zu identifizieren. Dies können Geldmarktfonds, individuelle Vermögensverwaltungsmandate oder auch Direktanlagen in Geldmarktpapiere wie Commercial Papers sein. Außerdem sind neue Produkte zu erwarten, die speziell auf die Bedürfnisse der Anleger unter den neuen Bedingungen zugeschnitten sind.

Mittelständler, die diesen Prozess rechtzeitig angehen, können somit auch in einem herausfordernden Umfeld für die kurzfristige Geldanlage profitieren und Ihre Erträge optimieren.

Autor: Andreas Folgner, Head of Corporate Business, HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH (andreas.folgner@hsbc.de)