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Zum dritten Mal in kurzer Zeit: Wieder Schadensersatz-Urteil gegen AWD

Der Finanzdienstleister AWD ist eigenen Angaben zufolge zum dritten Mal innerhalb von drei Wochen vom Landgericht Hannover zu Schadensersatz wegen angeblicher Beratungsfehler bei der Vermittlung eines Immobilienfonds verurteilt worden. Das Urteil sei mit den vorherigen Entscheidungen vergleichbar und werde vom AWD ebenfalls vor dem Oberlandesgericht Celle angefochten.

Reuters HANNOVER. In allen Fällen ging es um den Dreiländerfonds "DLF 94/17", der unter anderem auch von AWD-Beratern empfohlen worden war, später aber Verluste machte. Nach Angaben des Anwalts der beiden im dritten Fall betroffenen Kläger ging es diesmal um Schadensersatz in Höhe von 178 000 DM. Bei den beiden vorherigen Urteilen lag die Schadenshöhe bei 52 000 DM und 65 000 DM.

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Die 13. Kammer des Landgerichts habe wie bei den früheren Entscheidungen auch am Freitag darauf verwiesen, dass die AWD-Vertreter auf negative Medienberichte zu dem Fonds hätten hinweisen müssen. Insgesamt liegen gegen den AWD neun Klagen wegen des Dreiländerfonds vor, für den der Finanzdienstleister Anlagen über insgesamt 700 Mill. DM vermittelt hatte. In einem Fall habe eine andere Kammer des Landgerichts Hannover inzwischen die Klage abgewiesen, sagte der AWD-Sprecher.

Die Analysten des Bankhauses HSBC stuften die Aktien des Finanzdienstleisters unterdessen auf "Add" von zuvor "Reduce" herauf. Begründet wurde dies mit der Aussicht auf weitere Akquisitionen nach dem kürzlichen Erwerb des britischen Finanzdienstleisters Thomson's. Als Kursziel für AWD nannte HSBC 31,50 Euro, in dem auch Unsicherheiten eines laufenden Gerichtsverfahrens gegen AWD bereits eingerechnet seien.

Die im Nebenwertesegment M-Dax notierte AWD-Aktie lag in Frankfurt in einem knapp behaupteten Marktumfeld mit 2,82 % im Minus auf 28,21 Euro.

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