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„Geldschinderei“ vermutet: Richter spricht reihenweise Temposünder frei

Autofahrer, die das Gaspedal zu weit durchdrücken, haben einen Verbündeten in der Justiz gefunden. Verkehrsjurist Helmut Knöner verurteilt am Amtsgericht Herford seit vergangener Woche keine Temposünder mehr - wegen gravierender Lücken im Verkehrsrecht, wie er angibt.

Tempo-30-Zone: Verkehrsrichter Knöner verschont Temposünder wegen Lücken im Rechtssystem. Quelle: dpa
Tempo-30-Zone: Verkehrsrichter Knöner verschont Temposünder wegen Lücken im Rechtssystem. Quelle: dpa

HB MÜNSTER/HERFORD. Deutschlands Raser werden ihn lieben: Ein Richter aus dem westfälischen Herford spricht seit vergangener Woche jeden Temposünder frei. Der Verkehrsjurist Helmut Knöner vermutet Geldschneiderei als Motiv der Radarfallen: "Die Gefahr der Abzocke ist da", sagte Knöner am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa und bestätigte entsprechende Zeitungsberichte.

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In der vergangenen Woche hat Knöner 42 geblitzte Autofahrer freigesprochen - und das ist erst der Anfang. Der 62 Jahre alte Richter will die Raser weiter unbehelligt lassen, bis sich an der Gesetzgebung ändert: "Es gibt keine verbindlichen Regeln, wann und wo und mit welchen Geräten geblitzt wird."

Besonders missfallen dem Richter die rechtlichen Grundlagen für Foto- oder Videoaufnahmen von Temposündern. Laut Knöner werden sie auf der Grundlage eines Terrorabwehrgesetzes gemacht. Es sei jedoch falsch, den Terrorparagrafen auf den Verkehr anzuwenden.

Der Verkehrsrichter kritisiert zudem, dass oft unklar sei, warum an manchen Orten geblitzt werde. "Die Frage, aus welchen Motiven geblitzt wird, ist bisher nicht beantwortet." Nicht nur er sehe das so: "Auch Polizisten, die geblitzt wurden, sehen das kritisch", erzählt der Richter, der seit mehr als 30 Jahren am Amtsgericht in Herford nahe Bielefeld seine Urteile fällt.

Städte und Gemeinden verdienten mit den Blitzanlagen viel Geld. "Viele spüren den Druck der leeren Kassen", sagte Knöner. Um Geldschneiderei auszuschließen, müsse aber klar geregelt werden, aus welchen Gründen Radarfallen eingesetzt würden. "Es muss eine Kontrolle stattfinden. Mir fehlen konkrete gesetzliche Regeln."

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld will den Massenfreispruch nun prüfen und eventuell Rechtsbeschwerde dagegen einlegen. "Wir kannten so einen Fall noch nicht", sagte ein Behördensprecher der dpa. Knöner ist sicher, dass bis dahin noch viel Zeit vergeht: "Ich kenne doch mein Oberlandesgericht."

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