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Reform in Flensburg: Bei acht Punkten droht der Führerscheinentzug

Die Bundesregierung plant einem Medienbericht zufolge eine Reform des Flensburger Verkehrssünderkartei. Im Mittelpunkt der Reformpläne stehe eine radikale Vereinfachung des bisherigen Punktesystems.

Die Verkehrssünderkartei in Flensburg soll reformiert werden. Quelle: AP
Die Verkehrssünderkartei in Flensburg soll reformiert werden. Quelle: AP

BerlinDas Flensburger Punktesystem für Verkehrssünder soll nach Medienangaben im kommenden Jahr völlig umgebaut werden. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) plane eine radikale Vereinfachung des bisherigen Systems, berichteten die „Bild“-Zeitung (Donnerstag) und die Zeitschrift „AutoBild“. Demnach sollen „grobe“ Verkehrsverstöße wie etwa zu schnelles Fahren künftig nur noch generell mit einem Punkt im Zentralregister bestraft werden. Bislang gab es dafür bis zu drei Punkte. „Schwere“ Delikte wie das Fahren über eine rote Ampel sollen mit zwei Punkten geahndet werden. Derzeit werden diese Fälle noch mit drei bis sieben Punkten sanktioniert.

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Seien insgesamt acht Punkte erreicht, werde der Führerschein eingezogen und nicht mehr bei 18 Punkten wie bisher, berichtete die Zeitung. Nach Informationen von „AutoBild“ erfolgt bei einem Stand von vier Punkten eine „Ermahnung“, bei sechs Punkten gebe es eine letzte „Verwarnung“. Punkte könnten wie bisher durch Nachschulung rechtzeitig abgebaut werden. Bei Straftaten wie Trunkenheit am Steuer werde der Führerschein weiterhin sofort entzogen. Zudem sollen die Einträge künftig einzeln verjähren: 1-Punkt-Delikte nach zwei und 2-Punkte-Delikte nach drei Jahren.

Reform in Flensburg Diese Änderungen gibts bei den Verkehrssünden

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Noch im Februar wolle Ramsauer Details seines Reformprojekts vorstellen, hieß es in beiden Berichten. Bis dahin solle auch geklärt sein, was mit den alten Punkten im Flensburger Zentralregister geschehen soll. Ramsauer hatte bereits 2011 mit Umstellungen anfangen, er senkte etwa die Grenze für den Verlust des Führerscheins von 20 auf 18 Punkte.

Das Verkehrszentralregister (VZR) gibt es seit 1958. Darin werden innerhalb des Kraftfahrt-Bundesamtes die Delikte und die dafür erhaltenen Punkte der Verkehrsteilnehmer elektronisch gesammelt.

Verkehrsrecht Alle 20 Minuten ein neuer Punkt in Flensburg

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  • 09.02.2012, 09:32 UhrAnonymer Benutzer: Mollemopp

    Gleichzeitig sollte man aber auch Punkte einführen für Fahrer die weit unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit fahren und damit andere in den Wahnsinn oder zu riskanten Überholmanövern treiben. Und die notorischen Linksfahrer auf der Autobahn nicht zu vergessen. Wenn man dahinter festhängt darf man ja bekanntlich weder Lichthupe machen noch den Blinker links setzen. Und wenn der Linksfahrer wollte, könnte er von München bis Hamburg links fahren und alle Anderen müssten in einer 100 km langen Kolonne hinterherfahren. Weil rechts vorbeifahren ist ja auch nicht erlaubt. Ich will damit sagen, dass man nicht immer nur auf die Raser schimpfen sollte. Viele Nichtraser bringen mit extrem seltsamer Fahrweise andere erst dazu Raser zu werden. Der eine wird bestraft und der andere nicht.

  • 09.02.2012, 09:11 UhrAnonymer Benutzer: Diana

    Besser wäre es, alles andere beim Alten zu belassen und nur die Schwelle zum Führerscheinentzug auf 8 Punkte herabzusetzen.

    Je weniger Raser und Drängler das Leben unserer Kinder und unser eigenes Leben gefährden, desto besser!

  • 09.02.2012, 08:33 UhrAnonymer Benutzer: ulle1986

    hier hat sich wohl ein fehler eingeschlichen:
    "Bei Straftaten wie Trunkenheit am Steuer werde der Führerschein weiterhin sofort entzogen. Bei Straftaten wie Trunkenheit am Steuer bleibt es beim sofortigen Einzug der Fahrerlaubnis"

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