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Verkehrsgerichtstag in Goslar: Der Verkehrsgerichtstag wird 50

Herabsetzung der Promillegrenze, Handyverbot am Steuer oder Führerschein mit 17: Diese und andere Neuregelungen im Verkehr hat der Verkehrsgerichtstag angestoßen. Jetzt kommen die Experten zum 50. Mal zusammen.

Die Herabsetzung der Promillegrenze war eins von vielen Themen, mit denen sich der Verkehrsgerichtstag bisher beschäftigte. Quelle: dpa
Die Herabsetzung der Promillegrenze war eins von vielen Themen, mit denen sich der Verkehrsgerichtstag bisher beschäftigte. Quelle: dpa

GoslarIn der Zeit des Wirtschaftswunders nahm die Motorisierung und mit ihr die Zahl der schweren Verkehrsunfälle in der Bundesrepublik stetig zu. 1962 starben auf den Straßen mehr als 16.000 Menschen, rund viermal so viele wie im vergangenen Jahr. Dabei waren vor 50 Jahren nur sieben Millionen und nicht wie heute 40 Millionen Kraftfahrzeuge unterwegs. Eine der wesentlichen Ursachen für die vielen Unfalltoten damals waren betrunkene Fahrer. Denn strafrechtliche Folgen drohten erst ab 1,5 Promille.

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Weil sie dies ändern und auch eine Reform der veralteten Straßenverkehrsordnung von 1934 herbeiführen wollten, gründeten Juristen, Beamte und Journalisten den Verein "Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaften", der Ende Januar 1963 in Goslar den ersten Verkehrsgerichtstag (VGT) ausrichtete. 200 Teilnehmer befassten sich damals unter anderem mit dem Rechtsüberholen und Strafen für Verkehrssünder.

Verkehr & Rechtsprechung

In der kommenden Woche feiert die Institution Jubiläum: Zum 50. Verkehrsgerichtstag (25. bis 27. Januar) wollen Juristen, Wissenschaftler und Experten von Verbänden, Automobilclubs, Ministerien und Behörden unter anderem über die Ansprüche naher Angehöriger von Unfallopfern, die Auswirkungen von Krankheiten auf die Fahreignung sowie über den Boom bei Fahrrädern mit Elektroantrieb diskutieren und anschließend Empfehlungen für den Gesetzgeber erarbeiten.

Zu den wichtigsten Anstößen, die der VGT in seiner Geschichte gegeben hat, gehöre die Herabsetzung der Promillegrenze, sagt der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Kay Nehm. "Die Rechtsprechung hat ursprünglich mit der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,5 Promille begonnen. Der VGT hat dazu immer wieder Empfehlungen mit dem Ziel der Herabsetzung des Grenzwertes gegeben. Jetzt sind wir bei 0,5 Promille im Recht der Ordnungswidrigkeiten."

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Ein Erfolg sei auch der Führerschein mit 17. "Da hat es zunächst erheblichen Gegenwind gegeben", sagt der frühere Generalbundesanwalt Nehm. "Aber nach Auswertung der Pilotprojekte hat sich die Maßnahme als wirksames Mittel erwiesen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen."

"Der Gesetzgeber hat viele wichtiger Initiativen aufgegriffen", sagt auch Markus Schäpe vom ADAC. Dazu gehörten der verbesserte Versicherungsschutz von Kindern nach Unfällen im Straßenverkehr und der bundesweit einheitliche Bußgeldkatalog für Verkehrsdelikte.

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