Führerscheine, die die Behörden ab dem 19. Januar 2013 erteilen oder verlängern, sind automatisch auf 15 Jahre befristet. Danach muss das Dokument erneuert werden. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgehändigten Führerscheine bleiben bis zum 18. Januar 2033 gültig.
Neue Führerscheinprüfungen oder ein obligatorischer Arztbesuch für Ältere sind bislang nicht vorgesehen. Die Ausstellung eines neuen Führerscheins lehnen die Ämter ab, wenn der Bewerber seinen Führerschein in einem andereren EU-Land eingeschränkt oder zeitweilig oder für immer entzogen bekommen hat.