Gleichzeitig hat die EU die bisherigen Führerscheinklassen neu geordnet. So dürfen künftig bei Anhängern mit mehr als 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht mit der Führerscheinklasse B bis 3,5 Tonnen gefahren werden. Die Gewichte von Zugwagen und Trailer werden dabei einfach addiert.
Wer größere Wohnwagen oder Pferdeanhänger an den Haken nehmen will, muss sich zum Führerschein der Klasse B die neue Schlüsselzahl 96 eintragen lassen. Dann dürfen Zugkombinationen von mehr als 3,5 bis maximal 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. Voraussetzung hierfür ist eine theoretische und praktische Fahrschulung von mindestens sieben Stunden, eine Prüfung ist nicht nötig.