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Winter-Tipps: Wer bei Schäden am Auto aufkommt

Dachlawinen und herabfallende Eiszapfen sind eine Gefahr für parkende Autos. Fahrer sollten sich im Winter deshalb immer sichere Stellplätze suchen, rät der ADAC. Der Automobilclub verrät auch, wer haftet, wenn es doch zu Schäden kommt.

Vorsicht Eiszapfen! Quelle: dpa
Achtung Eiszapfen! Bei Parken müssen Autofahrer zurzeit besonders achtsam sein. (Bild: dpa) Quelle: dpa

dpa/tmn MÜNCHEN. Dachlawinen und herabfallende Eiszapfen sind eine Gefahr für parkende Autos. Fahrer sollten sich im Winter deshalb immer sichere Stellplätze suchen, rät der ADAC. Der Automobilclub verrät auch, wer haftet, wenn es doch zu Schäden kommt.

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Ein prüfender Blick nach oben empfiehlt sich vor allem in Parklücken vor Häusern: Sind große Schneemengen oder Eiszapfen an der Dachkante erkennbar, sind darunter nicht nur Fußgänger, sondern auch Autos in Gefahr.

Kommt es durch Dachlawinen oder herabfallendes Eis zu Schäden am Wagen, kann dafür der Hausbesitzer haftbar gemacht werden, sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe: "Der Eigentümer ist verpflichtet, im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dafür zu sorgen, dass Straße und Gehweg vor dem Haus gefahrlos passiert werden können." Vom Hausbesitzer verlange zwar niemand, dass er jeden Tag aufs Dach klettert und den Schnee dort beseitigt. Er müsse Gefahrenbereiche aber mindestens mit Warnschildern oder Absperrband kennzeichnen.

Wird ein Fahrzeug unter einer ungesicherten Dachkante durch Schnee oder herabfallende Eiszapfen beschädigt, sichern Autohalter am besten durch Fotos und Zeugenaussagen Beweise: Nur so könne einem Hauseigentümer die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden, erklärt Schäpe. Geht es vor Gericht, empfiehlt er einen Anwalt. Denn die Versicherungen der Hauseigentümer lehnten in solchen Fällen Schadensersatzansprüche in der Regel erstmal ab.

Schließt die Kfz-Teilkaskoversicherung auch Dachlawinenschäden ein oder ist ein Auto vollkaskoversichert, kann es laut Schäpe sinnvoll sein, zunächst die eigene Kaskoversicherung zu nutzen. Beim Hausbesitzer werden dann nur noch Ansprüche geltend gemacht, die von der eigenen Versicherung nicht ersetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Selbstbeteiligung, Rückstufung, Wertminderung des Wagens oder ein Nutzungsausfall.

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