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Gesetzliche Einstufung: Wann ist ein Pedelec ein Fahrrad?

Die Verwirrung darüber, wo man mit elektrisch unterstützen Rädern fahren darf, welche Versicherung greift oder ob man einen Führerschein benötigt, war groß. Nun hat der Gesetzgeber nun endlich Klarheit geschaffen.

E-Bikes, die den in die Pedale tretenden Fahrers bis zum Erreichen von höchstens 25 km/h mit bis zu 250 Watt unterstützen, gelten noch als Fahrräder Quelle: MID
E-Bikes, die den in die Pedale tretenden Fahrers bis zum Erreichen von höchstens 25 km/h mit bis zu 250 Watt unterstützen, gelten noch als Fahrräder Quelle: MID

MünchenWas ein E-Bike von einem so genannten Speed-Pedelec unterscheidet, ist gesetzlich geregelt: Bei 25 km/h muss die Unterstützung des in die Pedale tretenden Fahrers eingestellt werden, und außerdem darf der Akku nicht mehr als 250 Watt bereitstellen. Das Pedelec darf außerdem über eine Anfahrhilfe verfügen und sich bis 6 km/h rein maschinell fortbewegen lassen. Ein Führerschein wird nicht benötigt. Eine generelle Helmpflicht gibt es nicht, der ADAC rät aber zur Verwendung eines Fahrradhelms.

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Wer sich für eines dieser Zweiräder entscheidet, braucht keinen Führerschein, darf Radwege benutzen und ist nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen (sollte ihn der eigenen Sicherheit wegen aber dennoch aufsetzen). Schäden mit den elektrischen Fahrrädern reguliert die private Haftpflichtversicherung.

Alle Elektrofahrräder, die ohne Bein-Einsatz 20 km/h schnell werden können und bis zu 45 km/h das Treten unterstützen, gelten als Kleinkrafträder. Dafür braucht der Fahrer eines so genannten Speed-Pedelec eine Fahrerlaubnis der Klasse M, (die jeder Autofahrer automatisch hat), muss sein Zweirad wie ein Mofa oder Moped versichern, und einen Schutzhelm tragen. Auf Radwegen sind diese Pedelecs nicht zugelassen.

 
Quelle: MID
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