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Neues Gesetz: Winterreifen sind ab Samstag Pflicht

Die Winterreifenpflicht gilt von diesem Samstag (4. Dezember) an. Sie wurde am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Demnach müssen bei Schnee, Eis und Matsch alle Autos Winterreifen oder Allwetterreifen mit dem Matsch- und Schneesymbol haben.

HB/dpa BERLIN. Die Winterreifenpflicht gilt von diesem Samstag (4. Dezember) an. Sie wurde am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Demnach müssen bei Schnee, Eis und Matsch alle Autos Winterreifen oder Allwetterreifen mit dem Matsch- und Schneesymbol haben. Wer nun bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 statt bisher 20 Euro bezahlen. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet.

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Zulässig sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Allwetter- sowie Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen unterwegs sind.

Für die Neuregelung wurde die Straßenverkehrsordnung geändert. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte die bisherigen Regelungen als zu schwammig verworfen. Bisher hieß es nur, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen "an die Wetterverhältnisse anzupassen" sei.

Die Beschaffung von Winterreifen könnte jedoch ein Problem werden. Denn nach Branchenangaben sind Winterreifen derzeit knapp. Die Lagerhallen seien deutschlandweit "ziemlich leergefegt", sagte Branchensprecher Peter Hülzer. Bleibe es bei dem Wetter mit Schnee und Eis, gebe es womöglich in Kürze keine Winterreifen mehr zu kaufen. Der ADAC und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hingegen sprechen nur von regionalen Engpässen.

Die Nachfrage bei den Reifenhändlern sei seit einer Woche massiv gestiegen, sagte Hülzer. Zwar habe sich die Reifenbranche auf eine starke Wintersaison eingestellt und 20 Prozent mehr Reifen ausgeliefert als im vergangenen Jahr. Offenbar habe man sich jedoch verschätzt, sagte Hülzer. 2009 waren in Deutschland rund 24,3 Millionen Winterreifen verkauft worden. Nach Angaben des Branchenverbands produzieren die Reifenhersteller jetzt schon wieder Sommerreifen.

Da nach der neuen Regelung hohe Bußgelder auf den Fahrer zukommen, wenn er bei Eis und Schnee mit Sommerreifen erwischt wird, sollten auch Nutzer von Mietwagen genau hinschauen, welche Reifen bei dem fremden Auto aufgezogen sind. Der ADAC rät, schon bei der Reservierung des Mietwagens Winterreifen mitzubuchen und sich dies nach Möglichkeit schriftlich bestätigen zu lassen. Allerdings sind bei den großen Autovermietern 80 Prozent der Fahrzeuge winterfest ausgerüstet. Sind Winterreifen trotz vorheriger Bestellung nicht montiert, kann der Kunde die Annahme verweigern.

Schwere Nutzfahrzeuge wie Busse und Lastwagen müssen nur auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als Pkw-Sommerreifen. Auch land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind wegen ihrer grobstolligen Bereifung von der Winterreifenpflicht befreit.

Der Auto Club Europa (ACE) hatte moniert, dass durch die neue Vorschrift für Lkw vermutlich alles beim Alten bleibe, da die Fahrzeuge auch bislang schon mit sogenannten Ganzjahres- oder Allwetterreifen unterwegs seien. Bereits vor dem jüngsten Wintereinbruch hatte der ACE vermutet, dass sich wohl nichts daran ändere, „dass Lkw auf schneeglatten Steigungsstrecken stecken bleiben und sich quer stellen“.

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