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Gesetzliche Neuregelung auf dem Weg: Pflicht zur Kfz-Ummeldung bei Umzug entfällt

Ab dem kommenden Jahr sparen deutsche Fahrzeughalter durch eine Neuregelung Zeit und Geld. Die Pflicht, Fahrzeuge bei einem Wohnsitz- oder Halterwechsel umzumelden wird voraussichtlich zum 1. Juli 2014 entfallen.

Den Gang zur Zulassungsstelle und zum Schildermacher nach einem Umzug oder Gebrauchtwagenkauf können sich die Fahrzeughalter ab 1. Juli 2014 voraussichtlich sparen. Quelle: MID
Den Gang zur Zulassungsstelle und zum Schildermacher nach einem Umzug oder Gebrauchtwagenkauf können sich die Fahrzeughalter ab 1. Juli 2014 voraussichtlich sparen. Quelle: MID

BerlinAb dem kommenden Jahr sparen deutsche Fahrzeughalter durch eine Neuregelung Zeit und Geld. Die Pflicht, Das Kraftfahrzeuge bei einem Wohnsitz- oder Halterwechsel umzumelden, wird voraussichtlich zum 1. Juli 2014 entfallen. Den Gang zur Zulassungsstelle und zum Schildermacher nach einem Umzug können sich die Fahrzeughalter dann sparen und auch Gebrauchtwagenkäufer benötigen dann nicht mehr zwingend ein neues Kennzeichen. Diese beiden Gruppen machten 2012 rund sechs Millionen Fälle aus.

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Diesem Vorschlag der Verkehrsminister-Konferenz zur Neuregelung hat nun das Bundeskabinett zugestimmt. Bevor sie in Kraft treten kann, muss nun noch der Bundesrat zustimmen. Eine notwendige Rahmenbedingung der Änderung ist die Neuregelung der Verwaltung und Erhebung der Kfz-Steuer. Ab 1. Juli 2014 ist die Bundesfinanzverwaltung hierfür zuständig, bisher übernehmen die Landesfinanzbehörden diese Aufgabe im Auftrag des Bundes.

Auf die Kfz-Versicherung wirkt sich die Neuregelung nicht aus. Die Tarife richten sich weiterhin nach dem Wohnort des Halters. Eine weitere Neuerung betrifft die geplante Internet-basierte Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen. Ab Mitte 2014 wird es zunächst möglich sein, ein Fahrzeug mithilfe eines Sicherheitscodes und des neuen Personalausweises über ein Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes abzumelden.

Quelle: MID
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