Test + Technik

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Im Test fallen die meisten durch: Sicherheitsrisiko Elektro-Fahrrad

Sie sind eigentlich eine große Erfolgsgeschichte: Von Jahr zu Jahr steigen die Verkaufszahlen der Elektro-Fahrräder. Aber jetzt schlagen ADAC und Stiftung Warentest wegen miserabler Test-Ergebnisse Alarm.

Stiftung Warentest und ADAC haben Pedelecs getestet: Auf dem Prüfstand konnten bei weitem nicht alle Elektrofahrräder überzeugen. Quelle: ADAC
Stiftung Warentest und ADAC haben Pedelecs getestet: Auf dem Prüfstand konnten bei weitem nicht alle Elektrofahrräder überzeugen. Quelle: ADAC

München/DüsseldorfMichael Groschek glaubt an eine von Bürgern bezahlbare Revolution im Kleinen: „Die E-Mobilität des vor uns liegenden Jahrzehnts wird durch Pedelecs und Zweiräder bestimmt, nicht durch Elektromobilität im automobilen Sinn“, sagt der NRW-Verkehrsminister – und widerspricht damit im Rahmen des Elektroauto-Gipfels den hochfliegenden Plänen von Bundesregierung und Autoherstellern. Der SPD-Mann bezieht damit Gegenposition zu Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), der die Marktchancen für E-Autos betont positiv sieht. Aber die Statistik gibt Groschek recht.

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Während die Zahl der zugelassenen Elektroautos mit einigen Tausend weiter überschaubar bleibt, brummt das Geschäft mit Fahrrädern, die einen Elektromotor haben. Immer mehr junge Städter nutzen statt des Autos ein Elektrorad. Der Absatz stieg 2011 um 55 Prozent, 2012 kletterte er um weitere 15 Prozent. Fahrräder mit Elektromotor machen nach Angaben des ADFC schon zehn Prozent des Gesamtmarkts aus.

Kleine E-Bike-Typologie

  • Pedelecs

    Pedelecs leiten ihren Namen aus den englischen Begriffen "Pedal, Electric Cycle" ab. Ein elektrischer Hilfsmotor unterstützt den Radler nur solange dieser in die Pedale tritt. Das Fahrrad darf nicht mehr als 250 Watt Leistung bereitstellen und nicht schneller als 25 km/h sein.

    In vielen Bundesländern ist für Pedelecs mindestens die Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Sie steht Fahrern ab 15 Jahren offen und umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung sowie eine Theorie-Prüfung. Personen, die vor dem 01. April 1965 geboren wurden, benötigen aber lediglich einen Personalausweis. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist in den Motorradführerscheinen A, A1 und A2 sowie im Pkw-Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) enthalten.

    Für Pedelecs ist nur dann keine eigene Haftpflichtversicherung notwendig, wenn sie in der Privathaftpflicht enthalten ist. Oft sind in alten Verträgen Elektroräder aber nicht enthalten. Dann ist eine schriftliche Bestätigung vom Versicherer anzufordern, dass Pedelecs im Vertrag eingeschlossen sind.

    Es besteht keine Helmpflicht.

  • S-Pedelecs

    Schnelle Pedelecs sind sogenannte "S-Pedelecs", auch Schweizer Klasse genannt. Sie unterstützen den Fahrer durch den bis zu 500 Watt starken Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Auch hier arbeitet der Motor nur, wenn der Fahrer in die Pedale tritt.

    Für den Betrieb ist bei S-Pedelecs ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Im Straßenverkehr benötigt der Fahrer die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder der Klasse M. Seit 19. Januar 2013 heißt diese Klasse AM und ist in den Motorradführerscheinen sowie im Pkw-Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) enthalten. Die Klasse AM steht Personen ab 16 Jahren offen und schließt sowohl eine theoretische als auch praktische Prüfung ein.

    S-Pedelecs werden wie Kleinkrafträder eingestuft und dürfen nicht auf dem innerstädtischen Radwegnetz fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen S-Pedelecs nur Radwege benutzen, wenn diese durch das Zusatzschild "Mofas frei" für den Kraftverkehr freigegeben sind.

    Es besteht Helmpflicht.

  • E-Bikes

    Im Gegensatz zu Pedelecs und S-Pedelecs besitzen E-Bikes einen maximal 500 Watt starken Antrieb, der unabhängig vom Tritt in die Pedale funktioniert. Über einen Drehgriff oder Schalter am Lenker steuert der Fahrer die Motorleistung des bis zu 20 km/h schnellen E-Bikes. Höhere Geschwindigkeiten sind vom Tritt in die Pedale abhängig.

    E-Bikes gelten wie S-Pedelecs als Kleinkraftrad und benötigen ein Versicherungskennzeichen sowie eine Betriebserlaubnis. Das Führen des E-Bikes setzt mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung voraus.

    Es besteht Helmpflicht.

Insgesamt sind mittlerweile mehr als 1,3 Millionen E-Bikes auf Deutschlands Straßen unterwegs. Damit zählt Deutschland neben den Niederlanden als das absatzstärkste Land für Elektrofahrräder. Knapp 35 Prozent des gesamten E-Bike-Absatzes in Europa entfallen allein auf Deutschland.

Pedelecs machen nach Schätzung des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) ca. 95 Prozent der insgesamt verkauften E-Bikes aus. Die restlichen fünf Prozent verteilen sich auf S-Pedelecs und andere Varianten. Hersteller und Händler freuen sich über mehr Umsatz und höhere Gewinne dank Elektrounterstützung.

Raritäten auf zwei Rädern Von diesen Bikes träumen Fahrrad-Fans

  • Raritäten auf zwei Rädern: Von diesen Bikes träumen Fahrrad-Fans
  • Raritäten auf zwei Rädern: Von diesen Bikes träumen Fahrrad-Fans
  • Raritäten auf zwei Rädern: Von diesen Bikes träumen Fahrrad-Fans
  • Raritäten auf zwei Rädern: Von diesen Bikes träumen Fahrrad-Fans

Europaweit wurden 2012 rund 1,1 Millionen E-Bikes verkauft, davon 380.000 in Deutschland. Zieht man den Schienenverkehr einmal ab, so besteht die wirkliche Elektromobilität zu mehr als 99 Prozent aus Pedelecs.

Die durchaus schwungvolle Fahrt könnte nun aber durch zwei echte Hürden gebremst werden: Zum einen durch das schlechte Wetter des Frühjahrs, das Handel und Hersteller das Geschäft bislang vermiest - zum anderen durch die aktuellen Ergebnisse eines Pedelec-Tests von ADAC und Stiftung Warentest, die kaum schlechter ausfallen könnten.

  • 28.05.2013, 16:56 UhrDerRadfahrer

    Ich frage mich, wie man mit diesem Versuchsaufbau einen Rahmenbruch herbeiführen konnte. Das Rad ist statisch eingespannt durch eine Befestigung an der Gabel und Zugseile am Lenkerende. Zusätzliche Seile mit Gummibändern am Gepäckträger hinten sollen verhindern, daß das Hinterrad "springt". Die einzige Möglichkeit Lastwechsel herbeizuführen, resultiert aus einer Drehzahländerung des Testmotors, der auf der Sattelstütze montiert ist.

    Für einen Lenkerbruch gilt das gleiche. Die Teile brechen durch Wechselbelastung (rechts und links auf die Pedale treten, auf unebenem Weg fahren). Nichts dergleichen ist hier realisiert.

    Sehr zweifelhaft das ganze.

    Heiko Hartje

  • 28.05.2013, 16:23 Uhrmarvel_master

    Nun ja, die Behauptung, dass ich kein Rad fahren sollte ist natürlich Unsinn. Ist eher andersrum. Alles unter 5 Kilometern fahre ich immer mit dem Rad und zwar nur in hohen Geschwindigkeiten. Und sonst halt Rennrad auf Wettkämpfen etc. Ich behaupte eher mich als extrem fit zu bezeichnen. Ins schwitzen komme ich jedenfalls nicht, wenn ich mit dem Rad rumfahre.

    Aber das Argument, dass man so ein E-Bike braucht, wenn man körperlich behindert ist lasse ich gelten. Darüber habe ich nicht nachgedacht. Dann mal gut Tritt. ;-)

    VG
    Marvel

  • 28.05.2013, 14:28 Uhrhellboy

    Man sollte wohl eher den Verkehrsrowdies die Lizens entziehen und die Fahrradfahrer in Ruhe lassen!

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