
DüsseldorfDas bis Ende 2012 in Klimaanlagen verwendete Kältegas R134a schädigt - falls es in die Atmosphäre gelangt - die Umwelt 1.430mal so stark wie Kohlendioxid. 2006 erließ daher das Europäische Parlament die Verordnung 842/2006, die bestimmte, dass spätestens 2011 in dann vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) neu typgeprüfte Personenwagen nur noch solches Kältegas verwendet werden durfte, das höchstens ein Zehntel so belastend war. Wie das gehen sollte, wussten zu diesem Zeitpunkt nur ein paar Wissenschaftler, die mit CO2 als Ersatz für R134a experimentierten und mit ihren Forschungen schon ziemlich weit gekommen waren.
Einziger Haken: Der Einsatz von Kohlendioxid funktionierte in den herkömmlichen Klimaanlagen nicht, es waren neu zu konstruierende Ausführungen erforderlich, die unter anderem viel höheren Drücken standhalten mussten. Weil das aber erhebliche Investitionen erforderte und die Autos um einen dreistelligen Eurobetrag verteuern würde, legte die Industrie entsprechende Projekte auf Eis.
Da meldeten sich zwei Jahre später die beiden US-amerikanischen Chemiekonzerne Honeywell und Dupont zu Wort und präsentierten das neue Kältegas R-1234yf, das für die Atmosphäre nachgewiesenermaßen nur noch viermal so schädlich ist wie CO2, dafür aber andere unangenehme Eigenschaften aufwies, von denen aber vorerst nicht die Rede war.
Damit ihnen niemand in die Quere kommen konnte, hatten Honeywell und Dupont Tetrafluorpropen - so die chemische Bezeichnung des neuen Kältemittels - weltweit zum Patent angemeldet und begonnen, in China eine Fabrik für dessen Produktion zu bauen. Ein Monopol für R-1234yf wäre für die beiden Chemiegiganten eine Art Gelddruckmaschine und würde beiden Konzernen einen zusätzlichen Umsatz von fünf Milliarden Euro pro Jahr bescheren. Das hatten deren Kaufleute bereits im Vorfeld ausgerechnet.
Weil sich die Fertigstellung der R-12324yf-Produktionsanlagen verzögerte, änderte die EU-Kommission die Frist der Anordnung von 2006 und bestimmte nun den 1. Januar 2013 als Stichtag, ab dem alle ab dem Jahr 2011 neu typgeprüften Pkw mit einem neuen Mittel ausgestattet werden mussten, das den strengen Vorgaben entsprach. Und dafür kam zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich R-1234yf in Frage.
Doch dann überschlugen sich die Ereignisse. Bei Tests sorgte das neue Kältegas für ein flammendes Inferno in einer ganzen Reihe von Mercedes-Limousinen. Stephan Geyer, Chefingenieur bei Daimler, war fassungslos. "Das Mittel, das als schwer entflammbar galt," klagte er, " verhielt sich ganz anders als wir erwartet hatten - es entzündete schlagartig den gesamten Motorraum." Der Test hatte einen Frontalzusammenprall simuliert, bei dem der Schlauch einer Klimaanlage angerissen war, eine durchaus realistische Szenerie. Das ausströmende Kältegas war auf den heißen Motor gesprüht und in Brand geraten. Das Ganze wiederholte sich bei rund 50 weiteren Tests.

Was sich die EU Verwaltung hier wieder leistet. Verordnungen nur basierend auf Angaben der Hersteller dieses Teufelzeugs und keinerlei Kommunikation mit Betroffenen wie Auto Hersteller, Feuerwehr, Versicherung.Alles nur Korruption. Im Jahre 2003 stellte die UNO eine Anti-Korruptions Konvention vor, die von vielen Ländern unterschrieben wurde aber auch dann von vielen, darunter die BRD niemals ratifiziert wurde.
Da die EU kein Mitglied der Uno ist kann sie sich an allen wichtigen Entscheidungen,wie z.B. Korruptionsrichtlinien, vorbei mogeln.Das ist wohl von den Mitgliedsländern der EU so gewollt, wenn man den vorstehenden Bericht sieht.
Ein weiterer Grund AfD zu wählen.

Was sagen eigentlich die Haftpflicht-und Koskoversicher zu Fahrzeugen, deren Klimaanlagen mit R1234yf befüllt sind?
Hier müssen doch erhebliche Risikozuschläge gefordert werden.

Bevor ich mich durch Flusssäure verätzen oder durch Trifluoressigsäute vergiften lasse bezahle ich doch lieber einen dreistelligen Betrag, wenn ich dafür eine Klimaanlage mit dem ungiftigen Kohlendioxid als Kältemittel erhalte. Die menschenverachtende Geschäftspolitik der amerikanischen Chemieunternehmen sollte bestraft werden.
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