Bei objektiver Betrachtung nützt die zunehmende Rechtsunsicherheit, die man auch als gewollte Willkür bezeichnen könnte, nur der Verwaltung. Wen wundert, dass diese das Steuerchaos fördert. Es ist kaum mehr anzunehmen, dass die Abgeordneten in Bonn noch verstehen, was sie da auf Initiative der Verwaltung abnicken. Peinlich sind die Äußerungen des Bundesfinanzministeriums zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Die Verwaltung steht über allem. Man hat in der Sache Würth, trotz oder gerade wegen der fehlenden Information, den Eindruck eines Musterbeispiels aktueller Steuerverwaltung, der sich im kleinen unzählige Mal iwederholt: Man baut mit einer unklaren Rechts- und Sachlage eine Bedrohungssituation auf, die dem Opfer nur noch ermöglicht den Schaden für sich möglichst klein "zu verhandeln".
Das von Verwaltung und Regierung verursachte Chaos hat noch für diese einen zweiten Vorteil. Die Presse, die sich mit dieser Materie auch nur noch oberflächlich beschäftigt, ist kein Kritiker sondern nur noch ein "Schlagwortverteiler" ohne Tiefgang bis hin zur unzutreffenden Darstellung. Wie ist es zu erklären, dass im Artikel vom 31. März 2008 zu lesen ist, Personengesellschaften in Form der GmbH & Co KG seien gemäß Handelsgesetzbuch von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit? Kein Wunder, dass die Staatsanwaltschaften die Presseöffentlichkeit suchen, zu Durchsuchungen das Fernsehen bestellen und die Betroffenen dagegen die Presseöffentlichkeit scheuen.