Jonas:Es gibt zu wenig Konkurrenz,
denn alle Vorstände kennen sich alle aus der Sandkiste und bilden ein Quasi-Monopl zu Lasten der Kunden.
Wo gibt es (Hypotheken)Kredite die jederzeit rückzahlbar sind ? Da wollen sich Banken den entgangenen
Gewinn auszahlen lassen !! Wo gibt es so was ?
Die Bedingungen unterscheiden sich praktisch nicht, sondern alle Banken definieren sie zu Lasten des Kunden,
der keine Auswahl für bessere Konditionen hat, nicht mal wenn er mehr (Zinsen) bezahlen würde.
Ausserdem ist der Einlagensicherungsfonds in Deutschland der schlechteste von allen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherungsfonds
Hauptsache man erzählt und jahrzehntelang das Gegenteil, irgendwann werden es die dummen Kunden
schon glauben.
Also: Gerne Aufkäufe international, obwohl sich Banker derzeit eher mit schlechten Anlagen blamieren,
wenn nicht gar komplett disqualifizieren, man sollte als Kunde also Vorsichtig sein, wenn einem die
internationalen Beteiligungen der Bank eher wie Zockergeschäfte vorkommen und mit
unrealitischen Aussagen gekoppelt sind.
Aber vor allem brauchen wir mehr Banken in Deutschland, ausländische Banken die mit besseren
Konditionen den Markt zu Gunsten der Kunden aufmischen !!
Selten soviel Unsinn in einem einzigen Beirtag gelesen!
1.) Konkurrenz ist kaum irgendwo härter als auf dem Bankenmarkt! Es gibt kaum ein Land in der Welt mit höherer Banken-/Bankstellendichte!
2.) Wer Hypotheken (heute übrigens werden meistens Grundschulden verwendet) jederzeit zurückzahlen will, kann das. Er darf dann eben anfangs keinen Vertrag über fixe Zeiten abschließen und hat dann auch keine Zinsbindung über z.B. 10 Jahre! Er zahlt dann "variabele Zinsen" (i.d.R. keine gute Lösung).
3.) Kunden können die Institute wählen. Sparkassen z.B. sind rcht teuer bei Hyoptheken, aber eben "vor Ort", weshalb die Kundschaft scharenweise Häuser bei Sparkassen finanzieren lässt ...!
4.) Den Unsinn mit dem angeblich schlechten Einlagensicherungsfonds habe ich schon mindestens 2 mal umfassend in HB-Foren aufgegriffen:
Der Einlagensicherungsfonds gibt praktisch Vollkaskoschutz für Privatkunden! Er ist vorbildlich!!! Nur für bestimmte ausländische Institute gibt es eine recht geringe gesetzliche Absicherung. (Wäre ja noch schöner, wir sichern den Finanzjongleuren deren Investment in Norkorea oder Mexkio zu 100 % gesetzlich ab.). Der Einlagensicherungsfonds gibt nahezu "Vollkaskoschutz" für Privatanleger !
Jonas, Ihre Linkshetze wird durch wiederholen nicht richtiger! Werden Sie endlich Realist, nachdem ich das nun zum dritten aml in ein Forum des HB poste!!!
Anhang: Einlagensicherung in Deutschland:
Neben diesem vom Gesetzgeber initiierten Einlagensicherungssystem gibt es noch den weiter reichenden Einlagensicherungsfonds des BdB. Hier ist die Mitgliedschaft zwar freiwillig, jedoch sehen es die Finanzinstitute mittlerweile als Wettbewerbsvorteil an, dem Fonds beizutreten. Dies liegt vor allem an der hohen Versicherungssumme mit der jeder einzelne Bankkunde abgesichert ist. Die Guthaben bei den privaten Banken sind pro Kunde bis zur Höhe von 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert. Dieser Schutz umfasst alle "Nichtbankeneinlagen", also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen.
Für fast alle Einleger bedeutet dieses Einlagensicherungskonzept praktisch die volle Sicherung sämtlicher Guthaben bei den privaten Banken. Selbst bei kleinen Banken mit einem Eigenkapital von zehn Millionen Euro werden bereits Beträge bis zu drei Millionen Euro pro Einleger voll geschützt. In der Regel ist der gesicherte Betrag jedoch erheblich höher. Auch für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass eine Bank aus dem Einlagensicherungsfonds ausscheidet, soll eine rechtzeitige Information der Einleger garantieren, dass sie noch während des Bestehens des Einlagenschutzes ihre entsprechenden Planungen treffen können.
Vorsichtig sein sollte man vor allem bei kleinen Banken und Brokern, da diese entweder dem Einlagensicherungsfonds überhaupt nicht angehören oder durch versteckte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Ausnahmeregelungen nur unzureichenden Schutz bieten. Seien Sie hier auf der Hut! Im Zweifelsfall lassen Sie die AGBs von einem Rechtsanwalt prüfen.
Für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen haben die regionalen Sparkassen- und Giroverbände Stützungsfonds eingerichtet. Daneben gibt es eine Sicherungsreserve der Landesbanken/Girozentralen, die unabhängig von der für Altforderung noch bestehenden Gewährträgerhaftung als Zusatzsicherheit für die Einlagen der Kunden dient. Die regionalen Sparkassenstützungsfonds und die Sicherungsreserve der Landesbanken/Girozentralen stehen in einem Haftungsverbund, das bedeutet, sie teilen sich in den gesamten Entschädigungsbetrag hinein.
Bei den genossenschaftlichen Kreditinstituten ist im Fall von Liquiditätsengpässen die so genannte Nachschusspflicht der Mitglieder begrenzt. Im Genossenschaftssektor war Deutschland der Vorreiter in Sachen Einlagensicherung. Die vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) geführte Sicherungseinrichtung der Kreditgenossenschaften, der älteste so genannte "Feuerwehrfonds", hat es bisher verhindert, dass ein Insolvenzfall im Genossenschaftssektor aufgetreten ist.
Das Nachsehen haben deutsche Anleger dagegen oft im Ausland. Denn hier greift "nur" die gesetzliche Sicherung (in Deutschland: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken) per EU-Gesetz (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 1. August 1998). Dabei werden 90% des Wertes aller Einlagen von Banken und Bausparkassen in Deutschland, jedoch maximal 20.000 Euro pro Anleger geschützt. In den anderen Ländern der EU unterscheidet sich der maximale Entschädigungsbetrag (z.B. Italien 103.000 Euro, Frankreich 70.000 Euro, Dänemark 40.000 Euro - bei den restlichen EU-Mitgliedern zwischen 20 und 25.000 Euro). Damit liegt die Bundesrepublik Deutschland bei diesen Auslandsforderungen - und nur da - gesetzlich am untersten Limit.