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AW: Einkommensteuerhöhung (ESt) bei Tarifvertragänderung ohne Rechtsgrundlage?
Einkommensteuerhöhung (ESt) bei Tarifvertragänderung ohne Rechtsgrundlage?
Letzter Beitrag 06-05-2008, 16:53 von
websimultan
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07-04-2008, 4:45
15711
simon
Registriert am 07-04-2008
Beiträge 2
Einkommensteuerhöhung (ESt) bei Tarifvertragänderung ohne Rechtsgrundlage?
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Nach Änderungen von Tarifverträgen, mit Anhebung von Löhnen und Gehältern, kommen unveränderte (alte) Lohn-Steuertabellen weiterhin zur Anwendung. Zur Feststellung anzurechnender ESt nähern sie sich progressiv-steigend dem pflichtigen Einkommen. Die so vorgegebenen Intervalle ordnen Einkommenbeträge gestaffelt so ein, daß der neu erworbene höhere Einkommenbetrag höhere ESt bewirkt. Für diesen "parasitären" ESt-automatismus nach oben fehlt meiner Meinung nach die Rechtgrundlage und muß legislativ noch herbeigeführt werden, in namentlicher Abstimmung der MdBs, aus gleichem Grund wie zur Änderung der Verbrauchs = MWst, plus 3 %. Lohn-Steuer-Tabellen sind ggf. nach unten zu Interpolieren - um Abgabenneutralität wieder herzustellen - müssen also jeweis neu erstellt werden.
Sagen Sie Ihre Meinung dazu...
PS.: Steuerhinterziehung wie Steuerüberziehung sind beide nicht erlaubt. Steuerschuld verjährt nach zehn Jahren und Rückzahlungen rechtens.
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Bericht über Missbrauch
07-04-2008, 17:13
15744
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15711
websimultan
Registriert am 03-11-2007
Beiträge 52
AW: Einkommensteuerhöhung (ESt) bei Tarifvertragänderung ohne Rechtsgrundlage?
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Es drängt sich die Frage auf, warum wurde diese ESt-Steuerrelevante Angelegenheit werder in Bonn noch in Berlin von MdB-Juristen bisher zur Sprache gebracht? Hat man sie nicht erkannt und falls doch, als heißes Eisen nicht mehr angefasst? Naheliegend für den Nichtjuristen ist, daß eine Vertragsänderung die in eine gesetzliche Veinbarung verändernd eingreift, dann auch einer Zu- oder Ablehnung bedarf.
Die Frage nach der finaztechnischen Durchführung bei geänderter Besteuerung, wäre im Zeitalter des Computers als Rechner leicht lösbar und kaum ein nennenswert-zusätzlicher Aufwand. Da alle Berufstätigen betroffen sind, sollten doch viele sich angesprochen fühlen. Nicht nur einem Kaufmann ist jede Lageverbesserung die Mühe wert - keiner ist dem eignen Geld böse - oder sollte unsre Zeit das geändert haben?
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Bericht über Missbrauch
08-04-2008, 21:37
15832
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15711
Baeckerbullerjahn
Registriert am 26-01-2008
Beiträge 447
AW: Einkommensteuerhöhung (ESt) bei Tarifvertragänderung ohne Rechtsgrundlage?
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@ simon
Wundert Sie das? Meines Wissens haben sich die Steuertabellen seit den 60er Jahren nicht oder kaum geändert. Wer damals 30.000, - DM p.a. zu versteuern hatte gehörte schon zu den besser verdienenden. Wer heute 15.000,- € p.a. erhält, liegt am unteren Einkommenrand.
In den 60er, 70er und 80er Jahren wurden meines Wissens niemals Inflationsanpassungen bei den Steuertabellen vorgenommen. Durch die damaligen fortdauernden Lohnsteigerungen von 5% und mehr wuchsen die Beschäftigten in immer höhere Einkommensklassen. Man müsste sich das mal durchrechnen.
Beim Arbeitnehmer blieben von den 5% höchstens 2 % hängen. den Rest kassierte Vater Staat. Der Staat hat aufgrund dieses Effektes seine Steuereinkommen aus der EK mehr als verdoppelt. Dies ist meiner Ansicht nach auch die Ursache, daß heute unsere Politiker so unverfroren mit Steuergeldern umgehen. Es ist mehr da, als sie sinnvoll ausgeben können.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Wie hieß noch der Schlager von Ivo Robic." .......und denke stets daran, der Dumme im Leben ist immer der kleine M....."
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09-04-2008, 11:46
15854
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15832
simon
Registriert am 07-04-2008
Beiträge 2
AW: Einkommensteuerhöhung (ESt) bei Tarifvertragänderung ohne Rechtsgrundlage?
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Leider erst viel zu spät. Erst bei der Verdi-Lohnforderung von 8%, als allseits behauptet wurde, daß ein Abschluß in dieser Höhe für Kommune,
Länder und Bund unbezahlbar sei, habe ich darüber nachgedacht, was netto bei den - zu Recht, für höheren Lohn - Streikenden ankommt. Mein Ärger sollte sich nicht noch in Frust umsetzen, darum meine Reaktion: Da gibt es vor aller Augen sichtbar einen Arbeitgeber der vorher weiß, daß er Anteil an seiner Lohn- und Gehaltserhöhung - durch seine vorgegebene ESt-Progression - schon sogleich wieder zurück bekommt.
Gewundert habe ich mich auch, über die sonst so fixe Gewerkschaft Verdi, die auf dieses Argument verzichtet und (nur) analog einen Inflations-Ausgleich (+ x %) fordert. Gibt es hier eine 'handfeste' Rechtsgrundlage, ja oder nein?, um diese ESt-Progession automatisch eingreifen zu lassen, diese Frage stellt doch automatisch geraezu zwangsläufig. Warun nicht bei den vielen Betroffenen mit Sachvertand? Warum nur diese Zurückhaltung?, Letargie? Hat etwa Gewohnheitsrecht zu vielen schon den Schneidt abgekauft? Um Klärung zu schaffen wäre der DGB in Frankfurt a. M. hier besonders dazu prädestiniert, um sich zu verwenden. Intuitiv hat Verdi sehr richtig, eine Lohnersteigerung in dieser Höhe einfordern müssen, um nach Tarifvertragabschluß nicht nur ein Nullsummenspiel verhandelt zu haben.
Ich danke Ihnen für Ihre detaillierte Weiterführung. Warum aber sollte - "Die Schweigende Mehrheit" - nicht auch einmal, in offen gezeigter und gemeinsamer Stärke, ein lohnendes Ziel erreichen?
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Bericht über Missbrauch
28-04-2008, 16:34
16715
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15711
websimultan
Registriert am 03-11-2007
Beiträge 52
AW: Einkommensteuerhöhung (ESt) bei Tarifvertragänderung ohne Rechtsgrundlage?
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SPD-Präsidium: Managergehälter sollen künftig im Rahmen bleiben
Die SPD will mit rechtlichen Maßnahmen dafür sorgen, daß Managergehälter künftig im Rahmen bleiben. SPD-Generalssekrtär Heil verkündete einen Beschluß des Präsidiums. Danach verlangt die Parteispitze, die Kriterien für "angemessene Vorstandsvergütungen konkreter zu definieren und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Abfindungen zu begrenzen."
Eine gesetzliche Deckung von Gehältern strebe die SPD nicht an; das wäre verfassungswidrig, so Heil. Die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit wäre hingegen ein mögliches Instrument (Quelle: ZDFtext, Nachrichten, TV-Tafel 135 vom 28.04.20089).
Es ist doch sehr verwunderlich: Hier möchte eine Patei (mit Wohlwollen des DGB) sich in zweiseitige Verträge einmischen ohne rechtliche Voraussetzungen dafür zu haben und bewirkt dabei für ihre Wählerklientel - Lohn- und Gehaltstempfänger/in - aber auch rein gar nichts.
Wo alle Parteien, die altehrwürdige SPD jedoch im Besonderen, dringend etwas für gerechtere Lohn- und Gehaltseinkommen schon längst hätten tun können, da geschieht nichts, da ist nur völliges "Schweigen im Walde" (im Bundestag). Die unverfrorene Partizipation des deutschen Fiskus nach sämtlichen Tarifabschlüssen - wurde im Forum, der Rubrik: Recht + Steuern am 07 - 04 - 2008 eingestellt. Die hier dargelegte ungerechte Einkommenbesteuerung dürfte, ja sie müßte wohl längst bekannt sein. Die jährlichen Inflationsraten bewirken noch weitere zusätzliche Benachteiligungen für die allgemeinen Wertschöpfer in unsrer gewerlichen Wirtschaft".
Den hier dringenden Handlungsbedarf sollenten die Wählerinnen und Wähler nun eigenständig selbst einfordern.
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06-05-2008, 16:53
17060
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16715
websimultan
Registriert am 03-11-2007
Beiträge 52
AW: Einkommensteuerhöhung (ESt) bei Tarifvertragänderung ohne Rechtsgrundlage?
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Im Deutschlandfunk wurde zum ersten Mai 2008 ein Frühkommentar (07:05) von Martin Steinhage zum nachhören ins Internet gestellt, daraus auszugsweise eine Abschrift:
"Der Aufschwung kommt bei den Menschen an. Es ist noch nicht lange her, dass Kanzlerin Merkel mit dieser Äußerung bei Millonen von Bundesbürgern eher Erstaunen als Freude auslöste [...] Der Aufschwung ist selbstverständlich keine Illusion. Es gibt ihn eben nur nicht für Herrn und Fau Normalverbraucher [...] Warum aber gehen die Durchschnittsverdiener leer aus? [...] Ein Blick auf die Urachen macht deutlich, dass die große Koalition einen nicht geringen Anteil an dieser Misere hat."
Die Diversifizierung der Beschäftigungsformen; seit langem äußerst maßvolle Lohnentwicklung; gekappte Pendlerpauschale für Beschäftigte; und die Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte; Spritpreiserhöhungen für Verbraucher. Kindergelderhöhung zuletzt in 2002 und vier Nullrunden für Rentner werden detailiert angeführt, so daß Steinhage gut begründet sagen kann:
"Auf die Idee die Bürger an dieser Stelle ein wenig zu entlasten ist in der Bundesregierung noch niemand gekommen. [...] Dagegen wachsen die Steuereinnahmen munter weiter. Alleiin rund 15 Milliarden Euro kassiert der Finanzminister in diesem Jahr über die sogenannte "Kalte Progression". Damit ist gemeint, dass aufgrund des nach oben stark ansteigenden Steuertarifs die Bürger überproportional viel Geld an den Fiskus überweisen müssen wenn sie eine Lohnerhöhung bekommen. So bleibt einem Durchschnittsverdiener meist kaum die Hälfte netto von dem was er brutto mehr auf dem Gehaltskonto hat. Daher ist es für die meisten Berufstätigen nur ein kleiner Tros, wenn in diesem Jahr erstmals seit langen die Bruttogehälter kräftiger Wachsen dürfte als die Inflationsrate. Doch immer hin, es ist Licht am Ende des Tunnels zu erkennen. Selbst der Bundesfinanzminister verschließt sich nun nicht mehr gänzlich der Forderung nach einer Entschärfung der "Kalten Progression" und damit letztendliche Einkommensteuersenkungen. Getrieben wird Peer Steinbrück von der CSU, die auf steuerliche Entlastung drängt "
Handlungsbedarf ist geboten, vor der erneuten Diätenerhöhung. Der Souverän der Wähler könnte schon beim nächsten Urnengang die Rechnung präsentieren.
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