Hmm, hmmm, hmmmm
Der Haken ist im StWG §5 Abs.1
"...Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen zu Lasten künftiger Rechnungsjahre..."
Sprich, wenn die Horde von Lehrern und Kofferträgern im Bundestag der Meinung sind, dass ein "gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" nicht gegeben ist (StWG §1), dann kann die Bundesregierung Kredite aufnehmen und verfeiern (StWG §5 Abs1).
Der eigentliche SYSTEMFEHLER liegt im Wort "SOLLEN" in StWG §5 Abs.2 :
"Bei einer die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigenden Nachfrageausweitung sollen..."
Dort steht nicht: MÜSSEN!!! Kurz, die Politiker müssen NICHT in den fetten Jahren irgendeine "...rücklage" bilden. Es gibt ja auch keinen Grund das zu tun! Wenn die Steuergelder sprudeln wollen Politiker die Wahlgeschenke kaufen. Und wenn die Steuergelder nicht mehr so üppig fließen kommt einfach StWG §1 zu Zuge und es werden "...Verpflichtungen zu Lasten künftiger Rechnungsjahre..." eingegangen um weiterhin die Rechnungen Wahlgeschenke zu bezahlen (StWG §5 Abs1). De facto ist StWG §5 Abs.3 vollkommen überflüssig, weil es nunmal keine "Ausgaben - Konjunkturausgleichsrücklage" existiert.
Eigentlich ist die Forderung ganz simpel:
>>> Antrag auf Änderung der Formulierung in StWG §5 Abs.2 von "sollen" auf "müssen".
Wir können ja mal über die Folgen des Systemfehlers reden. Die BRD ist in volkswirtschaftlich "guten" Zeiten nicht in der Lage Schulden zu tilgen (ohne Kreditaufnahme) oder eine Ausgaben- und Konjunkturrücklage zu bilden (ohne Erhöhung der Neuverschuldung) - Sprich die BRD gibt immer mehr Geld aus als sie einnimmt. Daher ist das StWG auch nichts weiter als Klopapier oder eine Beruhigungspille die vorgaukelt, dass alles zum Guten geregelt sei. Man kann auch sagen, dass die Politiker sich selbst belügen.
Warum ist das ein Systemfehler? Es gibt keine Verpflichtung zur Schuldtiligung aber gleichzeitig die Option zur Kreditaufnahme. Die Exekutive der BRD könnte ganz "legal" die Schuldenlast Staates nach Belieben über die Zeit vergrößern. Der eigentliche Zweck von GG Artikel 115 wird durch die Formulierung in StWG §5 Abs.2 ausgehebelt. Nach meiner Aufassung ist StWG §5 Abs.2 verfassungswidrig.
Aber wir brauchen uns nix vormachen. Es gibt einfach zu viele Interessensvertreter, die auf garkeinen Fall StWG §5 Abs.2 ändern wollen bzw. keinen vergleichbaren Ersatz schaffen würden, als dass sich jemand mit solchen Interessensvertreter anlegen würde. Jeder Mensch ist käuflich und ein Staat nunmal das beste Selbstbedienungsopfer.