Viele Medien werden der Versuchung nicht widerstehen und die niedrigsten Arbeitslosenzahlen seit x Jahren oder gar seit Frau Merkels Geburt verkünden.
Die Darstellung eines Vergleich der Arbeitslosenzahlen vor 2005, der vor der neu Definition der Arbeitslosigkeit durch das SGB II ab 2005 ansetzt, ist meines Erachtens unsachgemäß. Die Daten zu den Arbeitslosenzahlen werden seit der Reform des SGB II in den BA Berichten verkürzt wiedergegeben und von der Politik und vielen Medien einseitig tendenziös interpretiert. Die Frage ist finanziert die Wirtschaft den *Aufschwung* am Arbeitsmarkt mit existenzsichernden Arbeitsplätzen oder wird der *Aufschwung* am Arbeitsmarkt durch Arbeitsplätze mit ergänzenden ALG II durch Steuern finanziert?Ich meine, das würde im Umkehrschluss bedeuten, die Wirtschaft finanziert weder existenzsichernde Arbeit noch Arbeitslosigkeit aber die Steuerzahler finanzieren durch exorbitante Steuererhöhungen ergänzendes ALG II und somit einen erhöhten Profit der Unternehmen den Aufschwung am Arbeitsmarkt und der Wirtschaft. Viele Medien suggerieren mit multimedialen "Jubelmeldungen“ einen Erfolg der Reformen am Arbeitsmarkt.
Die Fakten
Definition der Arbeitslosigkeit
Die Definition der Arbeitslosigkeit hat sich durch die Einführung des SGB II nicht geändert. Das SGB II selbst enthält keine Definition der Arbeitslosigkeit, da diese keine Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II ist. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II findet die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III Anwendung. Danach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Nach dieser Definition sind nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als arbeitslos zu zählen. […] Mit dem dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(in Kraft seit 1. Januar 2004) wurde im § 16 SGB III kla gestellt, dass Teilnehmer in Maßnahmen aktiver Arbeitsmarkpolitik prinzipiell nicht als arbeitslos gelten. […]Bei Vergleichen der Arbeitslosenzahl mit Daten vor 2004 ist das zu beachten. (BA Bericht Oktober 2007 Seite 24)
Nur wenn 1 € Jobber nicht als arbeitslos gezählt werden sinken die Arbeitslosenzahlen auf den tiefsten Stand seit x Jahren.
Ende Oktober 2007 inclusive 1 € Jobber des BA Berichts Bestand an 3.755.358 Arbeitslosen
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000100/html/monat/200710.pdf
Ende
Oktober 2001 gab es laut BA - Bericht einen Bestand von
3.725.500 Arbeitslosen Personen.
Richtig ist die Oktober Zahl des BA Berichts Oktober 07 der statistisch gezählten Arbeitslosen ist die niedrigste Oktober Zahl seit 2001 oder 6 Jahren.
Oktober 2007:
Im Oktober bekamen 6.006.000 erwerbsfähige Menschen Lohnersatzleistungen nach dem
SGB III oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
( BA Bericht Oktober 2007 Seite 9 )
Arbeitslosenzahl Oktober 2007 inclusive Ein Euro Jobs
Im Oktober 07 beträgt Arbeitslosigkeit (mit EEJ) 3.755.358 Personen
Oktober (3.433.639 +321.719) 1Euro Jobs des BA Berichts [/b]
Bemerkung
Die Zahl der Personen in 0 € Praktika 1 € Jobs und Anspruch auf ergänzendes ALG II ist ein Großteil des Aufschwung am Arbeitsmarkt wobei diese Personen nur ein Einkommen auf den Niveau der Grundsicherung der ALG II Regelsätze erzielen. Ein Weg von der Armut in Arbeitslosigkeit in die Woorking Poor Armut im Niedrigstlohnbereich oder in die Beschäftigung auf 1 € Niveau.
Arbeitslosigkeit mit APM jetzt API (Ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente)
Oktober 2007
Die BA meldet
jetzt auf Seite 38 (BA Bericht Oktober 07) vorläufig 1.424.232
Personen +
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (diese Zahl ist im BA Bericht Oktober auf Seite 38 mit Platzhalter … versehen und bleibt der Öffentlichkeit somit verborgen) in API.
Geringfügig entlohnt Beschäftigte
Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten hat nach ersten Hochrechnungen der Bundesagentur für Arbeit im August 4,86 Mio betragen, 81.000
mehr als vor einem Jahr. Darüber hinaus übten 2,08 Mio sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zusätzlich einen geringfügig entlohnten Nebenjob aus, gegenüber dem Vorjahr 154.000 mehr. (Seite 6 BA Bericht Oktober 2007)
Nach den letzten Daten, die hierzu vorliegen, erzielten im April rund 513.000 Arbeitslosengeld II Bezieher Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro und waren nicht arbeitslos gemeldet.
Ergänzendes ALG II - Arbeitslosengeld II-Empfänger Brutto-
Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Oktober 2007
Arbeitslosengeld Empfänger II 5.161.000
Personen darunter arbeitslose 2.398.000
und 2.763.000 Personen erhielten ergänzendes ALG II
Sperrzeiten für ALG I Empfänger
Bis Ende Juni wurden gegen 307.000 Bezieher von Arbeitslosengeld I Sperrzeiten verhängt, in denen kein Geld ausgezahlt wurde.
Das waren 77.300 oder 34 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2006.
Quelle:
http://www.focus.de/jobs/branchen/arbeitslose_aid_67159.html
Die Zahl der Leistungsberechtigten *vorläufige Werte des BA Berichts Oktober 07
*Die Zahl der ALG I Leistungsberechtigten beträgt im Oktober 932.643 Personen
*Die Zahl der ALG II Leistungsberechtigten beträgt im Oktober 5.160.589 Personen
*Die Zahl der Sozialgeld Leistungsberechtigten beträgt Oktober 1.943.211 Personen
= * 8.036.443 Leistungsberechtigte Oktober 07
Die Zahl der Leistungsberechtigten Juli 2007 wurde im BA Bericht Oktober 2007 um 89.218 von vorläufig 8.222.097 auf 8.311.315 korrigiert.
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften beträgt im Oktober 07 3.651.000
Der Trend zeigt meines Erachtens eindeutig dass APM/API Maßnahmen; Ein Euro Jobs; 0 € Praktika und der Niedrigstlohnbereich mit ergänzenden ALG II in der Leih- und Zeitarbeitsbranche den Aufschwung am Arbeitsmarkt ermöglichten.
Zahl der offenen Stellen Bericht Oktober (Seite 12 )
Bestand alle Stellen 608.500 (Vormonate 629.100 ; 647.500 )
darunter: Vakanzen 563.300
ungeförderte Stellen 422.300
darunter: Vakanzen 386.200
ungeförderte sozialversicherungspflichtige
Stellen1) 381.900
darunter: Vakanzen 349.200
Der BA sind neben den gemeldeten offenen Stellen noch zusätzliche Stellen, unter anderem gemeldet aus der privaten Arbeitsvermittlung sowie aus ihrer Job-Börse und dem Job-Roboter bekannt viele dieser Stellen sind aber Datendopplungen ein freier Arbeitsplatz vermehrt sich nicht zu fünf freien Arbeitsplätzen nur weil er in fünf Stellenbörsen zu finden ist. Zudem werden bereits besetzte Stellen von vielen Jobbörsen erst nach Wochen aus dem Angebot genommen.
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Fachkräftemangel - Ausbildungsplätze
Die rechnerische Differenz zwischen gemeldeten Ausbildungsstellen und gemeldeten Bewerbern beträgt 217.900 (Seite 15 BA Bericht August2007)
Resümee
Erstmalig viel die Zahl der Arbeitslosen + EEJ im Jahr 2007 unter die 4 Millionengrenze. Aufgrund der Struktur der zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträge stiegen die Zahlen der ALG II Leistungsempfänger im Jahresvergleich von 5.099.017 im Oktober 2006 auf 5.160.589 im Oktober 2007 an.
Allein die demografische Entwicklung reduziert die Anzahl der Arbeitskräfte auf den Arbeitsmarkt zu der genauen Zahl wird im BA – Bericht August mit 73.000 angegeben Die neu entstandenen Niedrigtslohnjobs mit ergänzenden ALG II 1€ Jobs und 0 € Praktika sind kein „Aufschwung“ des Arbeitsmarktes. Bei einer Lehrstellenlücke von 217.900 Stellen sehe ich keinen Fachkräftemangel wäre ein akuter Fachkräftemangel vorhanden dann würden viele dieser 217.900 Lehrstellenbewerber zu Fachkräften ausgebildet.
Nettolohnentwicklung
Die Nettoverdienste der Arbeitnehmer sind auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren gesunken
Montag, 24. September 2007 11:10
Die Nettoverdienste der Arbeitnehmer sind auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren gesunken
Danach lag der Nettorealverdienst nach Abzug von Steuern, Sozialbeiträgen und bei Berücksichtigung der Preisentwicklung im vergangenen Jahr etwa so hoch wie 1986
Die Nettoverdienste der Arbeitnehmer sind auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren gesunken. Das ist das Ergebnis einer Statistik des Bundesarbeitsministeriums, berichtet die Bild-Zeitung.
http://www.tv-suedbaden.de/default.aspx?ID=3017&showNews=125768
Hinweise:
*Zum 1. April 2006 traten in Teilen das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze in Kraft.Die wichtigste Neuregelung betrifft unverheiratete, volljährige, unter 25-jährige Arbeitslose. Sie werden grundsätzlich in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen. Wenn sie eine eigene Wohnung beziehen wollen, müssen sie dafür die Zustimmung des Leistungsträgers einholen. Der Stichtag, seit dem Jugendliche eine Zulassung des kommunalen Trägers zum Auszug aus dem Elternhaus benötigen, ist der 17. Februar 2006
Nach den Regelungen der §§ 428 SGB III und 252 Abs. 8 SGB VI müssen 58-Jährige oder Ältere dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügung stehen und werden auch nicht mehr als Arbeitslose gezählt.
Quellen der Zahlen:
BA – Monatsberichte
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000100/html/monat/index.shtml
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000100/html/monat/200710.pdf
Niedriglöhne und „Mini-Jobs“ rund 540.000 Beschäftigte erhalten ergänzendes ALG II.
Mit der Einführung des (SGB II) änderten sich die Grundlagen der Arbeitsmarktstatistik in Deutschland.
Folgende arbeitsmarktpolitische Instrumente werden in die Entlastungsrechnung einbezogen:
- Kurzarbeit: Zahl der Kurzarbeiter mal durchschnittlichem Arbeitszeitausfall,
- Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes:Arbeitsgelegenheiten, Einstiegsgeld Variante Beschäftigung, ABM, traditionelle SAM und BSI,
- Qualifizierung: berufliche Weiterbildung, Trainings- und Eignungsfeststellungsmaßnahmen, berufliche Wiedereingliederung Behinderter
- Vorruhestandsähnliche Regelungen: Inanspruchnahme des § 428 SGB III im Rechtskreis SGB III und Personen in geförderter Altersteilzeit
- Teilnehmer an Personal-Service-Agenturen
- Förderung der Selbständigkeit: Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) , Überbrückungsgeld, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld Variante Selbständigkeit
Folgende Instrumente werden in der Entlastungsrechnung nicht berücksichtigt, was nichts gegen ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Eingliederung von Arbeitslosen in reguläre Beschäftigung sagt:
- Maßnahmen der beruflichen Erstqualifizierung spielen sich größtenteils im Vorfeld des Arbeitsmarktes ab; sie betreffen
überwiegend Personen, die vorher nicht arbeitslos gemeldet waren. Dies gilt insbesondere für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, die Berufsausbildung Benachteiligter, die berufliche Ersteingliederung Behinderter, BAB wegen einer
beruflichen Ausbildung sowie für große Teile des Sofortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit. Ob sich diese Jugendlichen ohne eine derartige Maßnahme (kurzfristig) arbeitslos gemeldet hätten, muss offen bleiben.
- Daneben gibt es finanzielle Hilfen zur direkten Eingliederung Arbeitsloser in reguläre abhängige Beschäftigung. Insbesondere bei Eingliederungszuschüssen und Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose (2003 ausgelaufen) werden großenteils Schwervermittelbare gefördert, die andernfalls kaum eine Chance hätten. Die finanzielle Förderung ist also häufig Ausgleich für eine (vermutete) Minderleistung. Deshalb dürfte auf diese Weise keine zusätzliche Beschäftigung entstehen, d. h. ohne diese Hilfen wären vermutlich Arbeitnehmer ohne Vermittlungshemmnis eingestellt worden (Substitutionseffekt). Vielleicht wäre es in dem einen oder anderen Fall aber auch ohne diese Zuschüsse zur Einstellung förderungsfähiger Arbeitsloser gekommen (Mitnahmeeffekt) oder (leistungsschwache) Beschäftigte wären freigesetzt worden (Drehtüreffekt).
- Schließlich bestehen zahlreiche Maßnahmen zur Förderung regulärer Beschäftigung ausschließlich oder großenteils in
einmaligen Hilfen, so dass sich Bestands- und damit Entlastungsgrößen nicht angeben lassen. Dies gilt, abgesehen von den (normalen) Arbeitsvermittlungen, insbesondere für die Unterstützung der Beratung und Vermittlung sowie für Mobilitätshilfen (z. B. Übernahme von Bewerbungs-, Reise- und Umzugskosten), großenteils aber auch für die Freie Förderung gem. § 10 SGB III.
In die „Entlastung durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen“ der Bundesagentur nicht einbezogen sind schließlich Bezieher von vorgezogenem Altersruhegeld oder Erwerbsunfähigkeitsrenten , auch wenn diese Frühverrentungen arbeitsmarktbedingt sind; hierzu liegen keine monatsaktuellen Daten vor.
Quelle: BA Monatsbericht September 07 Seite 29
In der Tat es gibt einen Rückgang der statistisch erfassten Arbeitslosigkeit.
Auch das Argument, das es vor 2005 Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe gab, ist verzerrend.
Denn Sozialhilfe nach SGB XII gibt es nach wie vor in ihr befinden sich 1/3 der Männer und 2/3 der Frauen über den 65. Lebensjahr.
Präsident Dr. Norbert Lammert:
Das Wort erhält nun die Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! ... […] …oder auf die Lage der Frauen im Alter: Ein Drittel der Männer über 65 bezieht Sozialhilfe, aber zwei Drittel der Frauen. Diese Zahlen dürfen uns nicht unbeschäftigt lassen.
http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/plenarprotokolle/16085.html
Bevor man weiterhin von der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II spricht, sollte man wissen, welche Unterscheidung des SGB II und das SGB XII trifft.
Und den Unterschied zwischen Sozialgeld und Sozialhilfe erkennen. Die Zusammenlegung betrifft nur Personen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sind.
SGB II § 7 Berechtigte; § 8Erwerbsfähigkeit
SGB XII § 19 Leistungsberechtigte
Jene die aufrecht gehen, werden nur historisch hoch angesehen.