Stasimethoden bei LIDL

Letzter Beitrag 10-04-2008, 11:31 von mariana_original. 19 Antworten.
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  •  28-03-2008, 12:50 15261

    Dieses Thema ist in aller Munde, nur hier wird es totgeschwiegen.
    Wenn in irgendeiner Diskussion etwas gegen die Profitgier von Unternehmern und Politikern gesagt wird, ist man sofort als Linker verschrien. Sofort werden die i.allg. haltlosen Vergleiche mit der EX-DDR gebracht. Aber hier, wo selbst Grundrechte der Bundesrepublik verletzt werden kommt nichts. und dabei ist dies doch sicherlich kein Einzelfall.

    Ist doch eigenartig. Oder doch nicht?

  •  28-03-2008, 20:48 15292 Antwort zu 15261

    Wu-Fu ist nicht online. Letztmals aktiv: 08-09-2008, 0:56 Wu-Fu
    Top 25 Mitwirkender Registriert am 05-03-2008 Beiträge 216
    Ich finde, dass LIDL sich nun in die Schlecker-Ecke befördert hat. Also vom Titel des Top-Arbeitgebers ist LIDL mit Sicherheit ein paar Galaxien entfernt. Die LIDL-Manager der operativen Bereiche müssen ein ganz schön gestörtes Verhaltnis zum Thema Betriebsführung haben.

    Der Einzelhandel in Deutschland ist kein Zuckerschlecken - weder für das Filialpersonal noch für die unteren leitenden Angestellten. Mir ist es aber Schleierhaft, wie Bespitzelungsmaßnahmen zu einer Verbesserung der (nicht-monetären) Motivation, mehr Kundenfreundlichkeit usw. führen?
  •  28-03-2008, 22:12 15298 Antwort zu 15261

    "Dieses Thema ist in aller Munde, nur hier wird es totgeschwiegen. "

    Man kann sich nicht um alles kümmern. Das Thema ist übrigens uralt und wurde bereits vor 18 Jahren von Deutschlands "schlimmsten" Steuerhinterzieher (mutmaßlich) bei der Bundespost eingeführt. Da wurde auf Anweisung des Dr. Zumwinkel alles in den Postfabriken notiert, was die Mitarbeiter so trieben: Von der Dauer des Toilettenbesuchs bis hin zur Zahl der Sozialkontakte ...

    Da gab es illegal installierte Kameras etc. ...

    Der Unterschied zu LIDL (Unternehmer Schwarz) ist, daß die Gewerkschaft dasillegale Treiben der Postbeamten ziemlich schnell unterbunden hat.

    Bei LIDL gibt es aber keine Gewerkschaft und Betriebsräte sind da wohl Einzelfälle, weil die Firma mit rechtswidrigen Methoden die Bildung von BR verhindert. Eigentlich ein Fall für den Staatsanwalt.

    Gleiches gilt für den Postmindestlohn. Der oberste Dienstherr der Bundesagentur für Arbeit führt den Mindestlohn ein und was die Bundesagentur? Richtig, die läßt ihre Korrespondenz durch die Lohndrücker und Finanziers der Arbeitgebergewerkschaft xyz transportieren.

    Ein Schelm, der dabei Böses denkt ...

    Im Prinzip ein Rücktrittsgrund für Scholz und Kopfschmerzen für Müntefering, denn dessen "Heiligenschein" muß außerordentlich Druck und Schmerz erzeugen ...
  •  28-03-2008, 22:40 15299 Antwort zu 15261

    Noch haben wir ja hier denjenigen Rechtsstaat, den die Stasi-Nachfolger abschaffen wollen. Wenn die Geschäftsführung von Lidl gegen geltendes Recht verstossen hat, muss der Rechtsstaat, den die Stasi-Nachfolger abschaffen wollen, eingreifen. Objektiv und unnachgiebig. Ich hoffe, da kann man beruhigt sein.

    Denn wenn schon ein anerkannter Stasi-IM per Gerichtsbeschluss eine Schülerausstellung über die Stasi-Greuel verbieten lassen kann, weil er (der froh sein sollte, dass er nicht immer noch einsitzt) seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, dann sollte doch unrechtmässiges Bespitzeln bei Lidl erst recht verfolgt werden, oder?

    Na ja: Die jüngsten Studien von Prof. Schroeder von der FUB haben ergeben, dass jeder zweite ostdeutsche Schüler nicht glaubt, dass die "DDR" ein Unrechtregime war. Das ist doch schon ein echter Erfolg von Gysi & Co.

    Heute Journal vom heutigen Tag interviewte Berliner Jura-Studenten: Die wussten nicht, wer Ulbricht und Honecker waren, wer die Mauer "errichten" liess und was die "DDR" eigentlich war. Kompliment an Gysi & Co: Das alles ist eine reife Leistung. Bald sind wir DDR 2.0.

    Ich frag mich mehr und mehr, wer 1990 eigentlich wen übernommen hat.
  •  29-03-2008, 0:53 15301 Antwort zu 15298

    Peter109 ist nicht online. Letztmals aktiv: 18-04-2008, 19:50 Peter109
    Top 50 Mitwirkender Registriert am 29-12-2007 Beiträge 40
    Nun ja, lt. öffentlicher Medien ist dies kein Einzelfall..also nicht nur bezogen auf Lidl..aber absolut unerhört.
    Hier sind nicht nur die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern, sondern auch von Kunden betroffen.
    Fraglich, inwieweit Mitarbeiter reagieren...
    Fraglich, inwieweit Kunden reagieren..
    Mein Respekt, hier an dieser Stelle, für die Mitarbeiter, die für ihre Rechte kämpfen..
    Und als Kunde.. natürlich erwarte ich nicht, daß Lidl meine
    PIN mißbraucht..aber solidarisch könnte man ja trotzdem sein...
  •  29-03-2008, 11:06 15308 Antwort zu 15298

    @ economist

    Gab es nicht vor ein paar Jahren auch den Fall Schlecker?

    Weiß jemand, ob sich seither bei Schlecker etwas geändert hat?

    Ich glaube, wir hätten genug rechtliche Möglichkeiten, derartiges Verhalten zu unterbinden. Was fehlt ist die Stärkung der Exekutive, die die Verfolgung derartiger Straftaten unterbindet.

    Wenn ein Herr Koch die Verfolgung von Straftaten fordert, diese aber durch Schwächung der Exekutive verhindert, ist das verlogen. Er wurde zu Recht durch das Wahlergebnis gestraft.

    Man geht davon aus, daß die Lichtenstein-Affäre sich als Schlag ins Wasser erweisen wird, weil nicht genügend Personal vorhanden ist, die Steuervergehen vor Verjährung zu ahnden. Soviel zur Ernsthaftigkeit unserer Politik(.-))

  •  29-03-2008, 14:35 15331 Antwort zu 15308

    @ Baeckerbullerjahn

    "Ich glaube, wir hätten genug rechtliche Möglichkeiten, derartiges Verhalten zu unterbinden. Was fehlt ist die Stärkung der Exekutive, die die Verfolgung derartiger Straftaten unterbindet. "

    Auf dem Papier existieren die, in der Praxis nicht.

    So hatte eine Kommilitonin von Ihrem Recht Gebrauch gemacht zu verhindern, daß ein Rehabilitationsentlassungsbericht einer Kurklinik in die Hände der Deutschen Rentenversicherung geriet. Erst versuchte man durch Täuschung ihre Zustimmung zu erlangen, und dann durch Androhung empfindlicher Nachteile, also klare Nötigung. Weder Bundesdatenschutzbeauftragter noch Aufsichtsbehörde sehen in den Stasimethoden unserer Rentenversicherer sich empfindlichste Krankheitsdaten zu beschaffen und weiterzuverbreiten etwas Schlimmes.

    Prüft man dann deren juristische Argumentation, so sträuben sich einem die Nackenhaare über soviel Inkompetenz. Datenschützer und Aufsichtsbehörden sind nix als Beruhigungspillen für das Volk, damit Mächtigen doch das machen können, was sie wollen.

    Was soll den bei LIDL rauskommen? Gegen gesetzliche Vorschriften, die ein Einschreiten der Justiz erlauben würden, hat LIDL m.E. nicht verstoßen, denn wo kein Betriebsrat, da auch keine Vereinbarungen über Kameraüberwachung etc. .

    Nur das Mitschneiden von nicht öffentlich geführten Gesprächen wäre strafbar, ist aber ein Antragsdelikt. §§ 201, 205 StGB. Also ohne Strafantrag + Strafanzeige keine Tätigkeit der Justiz.


    "Man geht davon aus, daß die Lichtenstein-Affäre sich als Schlag ins Wasser erweisen wird, weil nicht genügend Personal vorhanden ist, die Steuervergehen vor Verjährung zu ahnden."

    Bereits die Beschaffung der Daten war m.E. rechtswidrig und verstieß gegen geltendes Recht in Liechtenstein und in D. Wenn im Zivilprozeß unbefugte Mitschnitte nicht verwendet werden dürfen, wie kann ein Rechtsstaat, der was auf sich hält nach § 202a StGB illegal ausgepähte Daten nutzen?
  •  29-03-2008, 14:48 15333 Antwort zu 15331

    "Bereits die Beschaffung der Daten war m.E. rechtswidrig und verstieß gegen geltendes Recht in Liechtenstein und in D. Wenn im Zivilprozeß unbefugte Mitschnitte nicht verwendet werden dürfen, wie kann ein Rechtsstaat, der was auf sich hält nach § 202a StGB illegal ausgepähte Daten nutzen? "

    Das gebe ich vollständig zu.

    Wenn aber ein Staat aber Rechtsbruch begeht und schon vorher weiß, daß diese Aktion mangels Personal zu nichts führen wird außer einer Schädigung des Ansehens Deutschlands und seiner Regierung in der Welt und beim eigenen Volk, muß man feststellen daß die Regierenden eidbrüchig geworden sind.

    Gibt es da nicht im Eid die Passage mit ... Schaden abwehren" ?

    Sollte man nicht endlich mal Politiker die eidbrüchig werden verklagen?
  •  29-03-2008, 22:22 15352 Antwort zu 15333

    "Bereits die Beschaffung der Daten war m. E. rechtswidrig und verstieß gegen geltendes Recht in Liechtenstein und in D. Wenn im Zivilprozeß unbefugte Mitschnitte nicht verwendet werden dürfen, wie kann ein Rechtsstaat, der was auf sich hält, nach § 202a StGB illegal ausgespähte Daten nutzen?"

    Das sehe ich auch so und bin immer noch gespannt auf das, was man zu dem Thema noch erfahren wird, aber man wird das irgendwie.....hinschummeln, da können wir schon heute sicher sein!
    Da hat man in diesem Land schon ganz andere Sachen vertuscht, z.B. daß Barschels Tod mit höchster Wahrscheinlichkeit eben doch KEIN Suizid war, sondern Mord.
    Über die neuesten Entwicklungen (etwa die dubiose Rolle des Journalisten, der die Badewannen-Fotos gemacht haben MUSS, bevor die Polizei verständigt wurde, vor einigen Wochen ganz verschämt im TV-Nachtprogramm versteckt,
    wird die Bevölkerung ganz gezielt im Unklaren gelassen!
    Möglicherweise ist der Barschel-Mörder ebenso aus einer Schublade bezahlt worden wie der Attentäter auf einen Innenminister, der heute im Rollstuhl sitzt............?!
  •  29-03-2008, 23:27 15354 Antwort zu 15352

    yahel ist nicht online. Letztmals aktiv: 07-09-2008, 23:10 yahel
    Top 10 Mitwirkender Registriert am 15-05-2007 Beiträge 1.159
    @ Karl Auer

    "......z.B. daß Barschels Tod mit höchster Wahrscheinlichkeit eben doch KEIN Suizid war, sondern Mord."

    Zu dieser Zeit gab es den Saudi A. K., der sich als "Geschäftsmann" bezeichnete und in Waffengeschäfte involviert war. Ich wette, der könnte dazu eine Menge erzählen, wenn er wollte.
    Es ist auch auffällig, daß Bücher zu dem Thema mit einem Verbot belegt und nicht verlegt werden, der Oberstaatsanwalt will es so.

    jens.muche@t-online.de
  •  30-03-2008, 11:56 15359 Antwort zu 15261

    HelgeHa ist nicht online. Letztmals aktiv: 06-09-2008, 19:09 HelgeHa
    Top 25 Mitwirkender Registriert am 30-08-2007 Beiträge 425
    Überwachungs- und Ausschnüffelmethoden bei Lidl und anderen Filialunternehmen sind ein Indiz für die
    Unfähigkeit der Unternehmensleitung und aller weiteren Vorgesetzten, Mitarbeiter motivieren zu können.
    Die Mitarbeiter der "unteren" Ebene - Kassiererinnen, Wareneinräumer (auch Verkäufer genannt)- sind
    notwendiges "Übel" und werden entsprechend übel behandelt.
    Kann sich ein milliardenschwerer Inhaber seines unermesslichen Reichtums erfreuen, wenn dieses Reichtum durch
    derarige Mehtoden mit angehäuft wurde??

    HH
  •  31-03-2008, 15:23 15402 Antwort zu 15352

    @ Karl Auer

    "Das sehe ich auch so und bin immer noch gespannt auf das, was man zu dem Thema noch erfahren wird, aber man wird das irgendwie.....hinschummeln, da können wir schon heute sicher sein! "

    In der heutigen FAZ ist ein Artikel des MPI-Direlktors für ausländisches Recht oder so zu lesen. Erstaunlich wie der rumeiert und die letztendlich opportunistischen Prinzipien folgende Deutsche Justiz beschreibt.

    "Möglicherweise ist der Barschel-Mörder ebenso aus einer Schublade bezahlt worden wie der Attentäter auf einen Innenminister, der heute im Rollstuhl sitzt............?!"

    Zumindest der wegen Meineids verurteilte Rufmörder ist aus der "Schublade" bezahlt worden ...
  •  31-03-2008, 17:09 15409 Antwort zu 15359

    "Kann sich ein milliardenschwerer Inhaber seines unermesslichen Reichtums erfreuen, wenn dieses Reichtum durch
    derarige Mehtoden mit angehäuft wurde?? "

    Soweit mir aus berufenem Munde (Bezirksmanagementebene von Lidl) bekannt, soll sich ein Detektiv der Methoden bedient haben, ohne daß die Auftraggeber davon wußten und er soll dann sein illegal gesammeltes Material an den Stern verkauft haben, weil er pleite ist. Ob es stimmt, wird sich ja hoffentlich herausstellen.

    Nur, solche Methoden werrden offensichtlich auch von Bundesministern gebilligt, wie die Postdumpinglohnszene zeigt, denn angeblich kann die BA, die dem Ministerium untersteht, die Verträge mit den Dumpinglohnfirmen nicht kündigen. Als ob massive Gesetzesverstöße nicht zur Amahnung und dann zur fristlosen Kündigung reichen würden.
  •  31-03-2008, 19:04 15417 Antwort zu 15409

    @ economist

    "Nur, solche Methoden werrden offensichtlich auch von Bundesministern gebilligt..."

    Ausserdem praktiziert die deutsche Politik doch selbst ähnliche Methode - zumindest so lange, bis sie vom BVerfG zurückgepfiffen wird. Beispiele: Systematische Überwachung per Vidoekamera von Autos, Online-Zugriffe auf private Computer, Online-Durchschnüffelung privater Bankkonten. Die deutsche Politik versucht also permanent das, was jetzt (zu Recht) Lidl vorgeworfen wird: Unschuldige Bürger / Angestellte werden unter Genralverdacht gestellt !

    Wer im Glashaus sitzt ....





  •  31-03-2008, 20:48 15425 Antwort zu 15417

    @ piano man

    "usserdem praktiziert die deutsche Politik doch selbst ähnliche Methode - zumindest so lange, bis sie vom BVerfG zurückgepfiffen wird. Beispiele: Systematische Überwachung per Vidoekamera von Autos, Online-Zugriffe auf private Computer, Online-Durchschnüffelung privater Bankkonten. Die deutsche Politik versucht also permanent das, was jetzt (zu Recht) Lidl vorgeworfen wird: Unschuldige Bürger / Angestellte werden unter Genralverdacht gestellt ! "

    Richtig!

    Hier ein Auszug aus der Antwort des Herrn Olaf Scholz (natürlich nicht von ihm, aber es steht da so ... ??) :

    "Da das von Ihnen beschriebene Problem aber bereits bei einem Gespräch mit Arbeitnehmervertreterinnen und Vertretern der Deutschen Post an den Minister herangetragen worden ist, kann ich Ihnen vorab bereits mitteilen, dass der Minister im Falle der Agentur für Arbeit in Hamburg, die Ihre Briefe durch TNT austragen lässt, über sein Büro im BMAS eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit angefordert hat. Aus dieser kann man entnehmen, dass der Zentraleinkauf der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2006 ein offenes Verfahren über die Abholung, Sortierung, Beförderung und Zustellung von Briefdienstleistungen für eine Vertragslaufzeit vom 1.12.2006 bis zum 31.12.2008 durchgeführt hat."

    "Die Deutsche Post AG hatte sich zwar beworben, konnte aber in Ermangelung einer Festpreisgarantie für die Vertragslaufzeit nicht zum Zuge kommen. Zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens im Jahr 2006 waren die Auswirkungen einer Mindestlohnvereinbarung für die Branche Briefdienstleistungen noch nicht erkennbar und auch keine sonstigen gesetzlichen Bestimmungen vorhanden, die die Einhaltung eines Mindestlohnes in den Ausschreibungsunterlagen ermöglicht hätten. Nach Einschätzung der Agentur für Arbeit wäre dies zum damaligen Zeitpunkt auch vergaberechtlich unzulässig gewesen. Die zuständige Abteilung des BMAS ist daher ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass die damalige Ausschreibung und die Vergabe an TNT rechtsaufsichtlich durch das BMAS nicht beanstandet werden kann. "

    Wer genau hinschaut, wird feststellen, daß ein Exklusivvertrag gegen Art. 13 GG und § 123 StGB verstößt und damit nichtig nach § 134 BGB ist, weil es dem "Kunden" der der BA freisteht, wer sein Grundstück - oder Hausflur, Treppenhaus etc. - betritt, um einen Brief in den Briefkkasten im grundgesetzlich und strafrechtlich geschützten Bereich zu werfen.

    Sie haben Recht! Wir sind zweifelsfrei auf dem Weg in den Unrechtsstaat, denn die Grundrechtsverletzungen, die vom BVerfG gestoppt werden, häufen sich.

    Tags:
  •  01-04-2008, 7:38 15448 Antwort zu 15425

    Wer genau hinschaut, wird feststellen, daß ein Exklusivvertrag gegen Art. 13 GG und § 123 StGB verstößt und damit nichtig nach § 134 BGB ist, weil es dem "Kunden" der der BA freisteht, wer sein Grundstück - oder Hausflur, Treppenhaus etc. - betritt, um einen Brief in den Briefkkasten im grundgesetzlich und strafrechtlich geschützten Bereich zu werfen.

    Selten solchen Unsinn gelesen. Vielleicht mal vor dem posting einen Anwalt konsultieren .
  •  01-04-2008, 10:19 15453 Antwort zu 15448

    @ zarakthuul

    "Selten solchen Unsinn gelesen."

    Dafür, daß Sie Ihre höchstpersönlichen Rechte in Ihrem Lebensbereich nicht kennen, bin ich nicht verantwortlich. Allerdings hätte Ihnen ein Blick in das Gesetzbuch nebst Lesen der Standardkommentierung geholfen Ihren Unsinn nicht zu schreiben. Mir ist allerdings bekannt, daß da, wo Sie sozialisiert wurden, im Unrechts- und Stasistaat "DDR", derartige Rechte nicht existierten.

    Bevor Sie fremde Grundstücke und Treppenhäuser ohne Zustimmung des/der Berechtigten sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Es könnte teuer und gefährlich werden.

  •  01-04-2008, 13:34 15466 Antwort zu 15453

    Ok. Gelten also Briefe , durch nicht von mir ausdrücklich autorisierte Briefdienste eingeworfen, als nicht zugestellt? Kann ich aussichtsreich die Deutsche Post verklagen, sollte die einen Brief gegen meinen ( per Aufkleber am Briefkasten dokumentierten ) Willen zustellen? Ich glaub hier ist ein Akademiker etwas lebensfremd.
  •  01-04-2008, 17:04 15476 Antwort zu 15466

    @

    "Gelten also Briefe , durch nicht von mir ausdrücklich autorisierte Briefdienste eingeworfen, als nicht zugestellt?"

    Die Frage stellt sich mir nicht, sondern wie man den Lohndumpingfirmen und ihren Auftraggebern eins auswischen kann. Und die habe ich beantwortet.

    "Kann ich aussichtsreich die Deutsche Post verklagen, sollte die einen Brief gegen meinen ( per Aufkleber am Briefkasten dokumentierten ) Willen zustellen?"

    Die Frage können Sie sich doch selbst beantworten.

    "Ich glaub hier ist ein Akademiker etwas lebensfremd."

    Wohl kaum, denn so mancher flog achtkantig aus meinem Bereich, zuletzt so ein GEZ-Typ unter Polizeibegleitung. Lebensfremd sind die, die solche Typen nicht sofort entfernen lassen und diejenigen, die sich von staatlichen Institutionen durch Lohndumpingfirmen Post zustelklen lassen, ohne was dagegen zu unternehmen.

    Und natürlich die, die bei Firmen kaufen, die ihre Angestellten nicht korrekt behandeln.
  •  10-04-2008, 11:31 15917 Antwort zu 15261

    Werden in den umliegenden europäischen Supermärkten auch die arbeitenden Menschen überwacht, oder ist es nur ein deutsches Problem?

    ???