An Vorwürfen verdient

Letzter Beitrag 21-07-2008, 12:45 von sonne534. 1 Antworten.
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  •  21-07-2008, 8:43 19748

    An Vorwürfen verdient

    Es klingt nahezu unglaublich: Mitglieder der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), die seit Monaten mit der TecDax-Firma Wirecard im Clinch liegt, sollen sich mit Finanzwetten gegen das Unternehmen erheblich bereichert haben. Unabhängig davon, ob sich die Vorwürfe gegen Wirecard als berechtigt herausstellen, ist das Verhalten der SdK ein Skandal.

    Was ist Ihre Meinung?

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  •  21-07-2008, 12:45 19753 Antwort zu 19748

    sonne534 ist nicht online. Letztmals aktiv: 24-07-2008, 12:52 sonne534
    Nicht gereiht Registriert am 21-07-2008 Beiträge 1
    Zölibat für Kapitalmarktexperten!?!

    In regelmäßigen Abständen wird diskutiert, ob auf dem Kapitalmarkt Tätige vom Handeln auf dem Kapitalmarkt ausgeschlossen werden sollen. Die Fälle in der Vergangenheit sind zahlreich, sei dies Prior, Frick oder ... Insiderhandeln und Marktmanipulationen sei dies Frontrunning, Scalping oder... sind zwar strafbar, doch scheint dies die Täter nicht abzuschrecken.

    Auch im aktuellen Fall von Wirecard stellt sich diese Frage. Einem Anlegerschützer wird vorgeworfen, eine short Position eingegangen zu sein und dann später die Gesellschaft in der Öffentlichkeit zu diskreditieren, um fallende Kurse zu erzeugen.
    Unabhängig davon, dass es in diesem Fall keine Beweise für ein verwerfliches Handeln der Person gibt, stellt sich doch wieder einmal die generelle Frage:

    Sollte ein Handelsverbot für am Kapitalmarkt Tätige ausgesprochen werden?

    Auf den ersten Blick spricht viel hierfür. Schließlich kann es ja nicht sein, dass jemand ein Insiderwissen auf dem Markt ausnutzt, bevor es die Öffentlichkeit erfährt. Ebenso wenig kann es sein, dass jemand long oder short geht und später durch entsprechende Manipulationen den Kurs der Aktie in diese Richtung bewegt.

    Die Lösung wäre ein kapitalmarktrechtliches Zölibat für berufsmäßig am Kapitalmarkt Tätige!

    Dieses Zölibat würde allen Personen, die über Insiderwissen verfügen oder solche, die über genug Macht besitzen, marktrelevante Informationen zu verbreiten, vom Markt ausschließen. Sie dürften keine Kapitalmarktgeschäfte tätigen. Dann könnten sie ihr Wissen nicht mehr ausnutzen und ein Manipulieren der Märkte zugunsten ihrer Markteinschätzung würde nicht auftreten.

    Personen, die das Zölibat treffen würde, wären zum einen alle Finanzexperten, Banker, Ranker, Anlegerschützer und Wirtschaftsjournalisten.
    Ebenso wäre ein entsprechendes Zölibat anzuwenden auf alle, die in börsennotierten Unternehmen Entscheidungsträger sind. Auch diese verfügen über Wissen, welches unbekannte Dritte nicht haben. Schließlich sind sie es, die die Verträge, Bilanzen und Geschäftsziele des Unternehmens im täglichen Umgang erfahren.
    Darüber hinaus müssten auch alle Arten von Mitarbeiterbeteiligungen mit Kapitalanlagen verboten werden. Denn schließlich kann ein interner Mitarbeiter die Lage eines Unternehmens besser einschätzen, als ein unbeteiligter Dritter.
    Ehepartner, Geliebte, Sekretärinnen, Freunde, Golfpartner und Nachbarn von all diesen Personen würden selbstverständlich ebenfalls dem Zölibat unterliegen. Denn diese können jederzeit von den Wissenden informiert werden.

    Denkbar sind natürlich auch Fälle, in welchen Dritte im Auftrag oder aufgrund der Informationen der Wissenden, entsprechende Geschäfte auf dem Kapitalmarkt tätigen.
    Die Lösung hierzu lautet Überwachung! Regelmäßig Abhöraktionen von Telefon, Internet und Handy der Personen sind heute glücklicherweise unproblematisch technisch möglich. Selbstverständlich darf diese Überwachung nicht nur den Beruf umfassen, sondern muss auch auf das Privatleben ausgedehnt werden. Schließlich können diese Personen überall und jederzeit ihr Wissen weitergeben.

    Zusammengefasst ergibt sich damit ein Kapitalmarktverbot für alle, die im Kapitalmarkt tätig sind, alle die in börsennotierten Unternehmen angestellt sind und alle, die diese Personen in irgendeiner Weise kennen. Darüber hinaus wird jeder jederzeit in unregelmäßigen Abständen bis ins Privatleben hinein überwacht. Alternativ wäre wohl auch eine Art Quarantäne von solchen Personen mit einem gänzlichen Verbot von Außenkontakten, denkbar.

    Dann wäre Fairness auf dem Kapitalmarkt hergestellt!

    Das bisher auch schon häufig auftretende Verhalten von Anlegern, eine Aktie zu kaufen, ohne sich genauer über das Unternehmen informiert zu haben, ohne den Verkaufsprospekt gelesen zu haben und natürlich auch völlig ohne Interesse auf eine Hauptversammlung zu gehen, würden dann endlich zum wahren und fairen Reichtum der untätigen und uninformierten Anleger führen!

    Dumm nur, wenn sich dann manche in ihrer Freizeit über Kapitalmarktthemen informieren und weiterbilden und dann entsprechend diesem erworbenen Wissen handeln. Diese verfügen dann auch über ein Wissen, welches Dritte nicht haben. Was nun? Keine Veröffentlichung von Jahresabschlüssen? Verbot von ad hoc Meldungen? Bücherverbrennung??? !!


    Sicherlich mag das dargelegte Szenario überspitzt sein, doch sollte die Diskussion nicht völlig die Realität verkennen. In den letzten Jahren ist auf dem Kapitalmarkt, insbesondere durch zahlreiche europarechtliche Vorgaben, der Anlegerschutz durch zahlreiche Transparenz- und Informationspflichten verbessert worden. Leider nutzen die wenigsten Anleger die ihnen dadurch gebotenen Möglichkeiten. Mag sein, dass ihnen hierzu Zeit, Verständnis oder Geduld fehlt. Doch gerade dafür gibt es Banker, Ranker und insbesondere auch Anlegerschützer. Diese Übernehmen diese Aufgaben gerade für die übrigen Anleger. Würde man solchen Personen ein, wie oben erläutertes, Zölibat auferlegen, würde sich für diese eine ganz einfache Frage stellen. Ein Beruf im Kapitalmarkt mit mittelmäßiger Bezahlung, in dem die Aufgabe alleine die ist, Dritte so zu beraten, dass sie durch angewiesenes Investieren ohne weitere Betätigung, also quasi durch Nichtstun, reich werden. Oder stattdessen auf den Beruf zu verzichten und ihr Wissen alleine zur eigenen Vermögensmehrung auf dem Kapitalmarkt zu nutzen.
    Um in der kirchlichen Symbolik zu bleiben. Ersterer hätte wohl auch ebenso Bettelmönch werden können. Er würde sein Wissen und seine Fähigkeit, Vermögen zu vermehren, alleine in den Dienst von Dritten stellen, ohne selbst daran zu partizipieren.

    Sicherlich wären solche Finanzmarktexperten wünschenswert. In Anbetracht der Nachwuchsprobleme der Kirche und den bekannten Schwierigkeiten, die mit dem Zölibat auftreten, halte ich es jedoch für gefährlich zu verlangen, dass auch nur solche Personen einen Beruf im Kapitalmarkt ausüben dürfen. Mit den wenigen altruistischen Personen unserer Gesellschaft hätte man dann ein Nachwuchsproblem im Berufsfeld Kapitalmarkt, dass alle Szenarien über Alterspyramiden weit in den Schatten stellt.

    Um nicht falsch verstanden zu werden, strafrechtlicher Schutz in diesem Bereich ist wichtig und sinnvoll. Dieser besteht bereits. Kann ein Verstoß hiergegen nicht nachgewiesen werden, besteht er gemäß dem Grundsatz in dubio pro reo nicht.

    Zölibat für Kapitalmarktexperten? Nein Danke!
    Seien wir froh, dass es sie gibt, denn so kann ein einfacher Aktionär ein einfacher Aktionär bleiben und am Wissen und Erfolg der Experten teilhaben.