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10.10.2008 
Verstaatlichung

Kaupthing: Sparer zwischen allen Stühlen

von Kora Cora Krause

Auch einen Tag nach der Verstaatlichung der isländischen Kaupthing Bank sind die Folgen für deutsche Sparer völlig undurchsichtig. Der isländische Staat sieht sich nicht in der Pflicht. Anwälte raten Anlegern jetzt, mögliche Ansprüche schnell anzumelden.

In der Krise um die isländische Kaupthing Bank herrscht nach wie vor völlige Unklarheit über die Garantieansprüche der 30 000 deutschen Kaupthing-Kunden. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin war ursprünglich davon ausgegegangen, dass Einlagen in Höhe von mindestes 20 877 Euro im Rahmen so genannter "Deposite Guarantee Scheme" der Europäischen Union abgesichert seien. Donnerstagabend erklärte der isländische Regierungschef aber, dass nur einheimische - sprich isländische Sparguthaben - durch die isländische Einlagensicherung garantiert seien.

Island ist nicht Mitglied der Europäischen Union, hat sich aber teilweise im Rahmen des Abkommen zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an das Regelwerk der EU gebunden. Über die Auslegung der Rechtslage herrscht jetzt Verwirrung. Die isländische Finanzaufsicht (FME) wollte die Lage auf Anfrage des Handelsblatts nicht kommentieren. Erst sollten Experten die Rechtsgrundlage genau prüfen und dies könne einige Tage dauern, hieß es von der FME.

In Deutschland war die Zweigstelle Kaupthing Edge mit dem so genannten EU-Pass aktiv. Dieser erlaubte der isländischen Bank sich hierzulande auch ohne Prüfung der deutschen Bankenaufsicht (Bafin) zu engagieren, solange die isländische Einlagensicherung den Mindestauflagen EU entsprach. Die Bank hatte seit März mit aggressiven Werbekampagnen und außerordentlich hohen Zinsen für Tagesgeld und Festgeld um deutsche Kunden geworben.

Die Bafin hatte am Donnerstag - nachdem der isländische Staat offiziell die Kontrolle über die angeschlagene Bank übernommen hatte-ein Moratorium über die deutsche Zweigstelle Kaupthing Edge erhängt und ihr jeglichen Zahlungsverkehr untersagt. "Wie lange das Moratorium rein rechtlich den Zugriff auf deutsche Konten sperrt, hängt von der Entwicklung der Kaupthing Bank in Island ab", sagt ein Sprecher der Bafin.

Rechtsanwälte raten deutschen Kunden dazu, Schäden aus der Kaupthing-Pleite bereits jetzt fristgerecht zu melden und schnell juristischen Rat zu ihren Entschädigungsansprüchen einzuholen. "Ob die Kaupthing Bank tatsächlich zahlungsunfähig wird, bleibt abzuwarten, ist aber nicht grundsätzlich auszuschließen", kommentiert Rechtsanwalt Klaus Nieding von der Anlegerkanzlei Nieding und Barth.

Er geht davon aus, dass in diesem Fall die isländische Einlagensicherung nach den geltenden EU-Richtlinien für Schadensersatzansprüche aufzukommen hat. Der Sicherungsfonds umfasst nach derzeitigen Informationen aber lediglich 100 Millionen Euro. Ob der isländische Staat diese Summe entsprechend aufstocken könne, sei fraglich, weil in den letzten Tagen öffentlich über eine Zahlungsunfähigkeit des Staates Island spekuliert wurde.

Kommt Island nicht für die Einlagen geschädigter deutscher Kunden auf, zieht Nieding eine Staatshaftungsklage in Betracht: "Wenn Kaupthing am deutschen Markt ohne Einlagensicherung nach EU-Standards agierte, müssen Ersatzansprüchen betroffener Kunden gegen die Bundesrepublik geprüft werden."

Tages- und Festgeld: Vergleichsrechner

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