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06.04.2005 

Zudem gilt das Abkommen nur für Zinserträge. Einige Umschichtungen im Portfolio, weg von zinstragenden Produkten hin zu Aktien oder Auszahlungen aus Versicherungspolicen – und schon ist das Abkommen umgangen. „Für die Klienten der Schweizer Banken spielen die Kosten der Umgehung keine große Rolle“, sagt Marnin Michaels von der Zürcher Filiale der internationalen Anwaltskanzlei Baker McKenzie. „Für die ist es wichtig, dass ihr Vermögen dem Zugriff des heimischen Fiskus entzogen bleibt.“

Ein bequemes Schlupfloch bietet auch die „Zahlstelle“. Die Vereinbarung Bern-Brüssel gilt „für alle Zinszahlungen, die eine auf dem Gebiet der Schweiz liegende Zahlstelle“ leistet. Zahlstellen sind in der Regel Banken. Die Ausweichmethode: Deutsche Kunden bleiben bei ihrer vertrauten Schweizer Bank. Sie müssen nur ein Konto bei einer UBS-Filiale außerhalb der Schweiz eröffnen. „Und zwar in einem Land wie Singapur, das an das Abkommen zur Zinsbesteuerung nicht gebunden ist“, rät Finanzexperte Merten. Die Zinseinkünfte fließen dann weiter ungeschmälert aufs Konto des deutschen Anlegers.

Schon bieten die großen Zürcher Finanzkonzerne UBS und Credit Suisse ihren Kunden diesen Service an. Aber auch kleinere Institute wie Pictet unterhalten Dependancen außerhalb der Reichweite des EU-Zinsabkommens. „Unsere Banken geben ihren Kunden gerne über alles Auskunft“, wirbt Bankenverband-Sprecher Nason.

Insgesamt, so bilanzieren Schweizer Finanzexperten, sollte die Vereinbarung zur Zinsbesteuerung deutschen Anlegern keine schlaflosen Nächte bereiten. Zudem können die Bundesbürger weiter auf das intakte Bankgeheimnis südlich des Bodensees bauen.

Um den Eidgenossen das Zinsabkommen schmackhaft zu machen, stellten die EU-Finanzminister eine Art Garantie für diese verbriefte Verschwiegenheit aus. Auch in Zukunft ist Diskretion oberstes Gebot in den Bankenvierteln Zürichs, Genfs und Luganos.

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