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23.05.2008 
Abgeltungssteuer unter Umständen günstiger als Einkommensteuer

Umschichten von Festgeld kann Steuern sparen

Mit Blick auf die Abgeltungssteuer kann sich Umschichtung lohnen.

ap FRANKFURT. Ab dem 1. Januar 2009 müssen nur noch 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer auf Zinserträge abgeführt werden. Für alle Gelder, die derzeit auf verzinsten Konten wie Sparbüchern oder Tagesgeldkonten liegen, schreiben Geldhäuser in der Regel Ende des Jahres die Anlagezinsen für 2008 gut.

Für die Steuer gilt: Was 2008 an Zinsen verbucht wird, muss auch noch entsprechend der alten Regel versteuert werden. Für Spitzenverdiener, die ihren Sparerfreibetrag zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschöpft haben, kommt es zu Abzügen bis zum Höchststeuersatz von 42 Prozent (ohne Soli und Kirchensteuer).

Wer aber jetzt schon Gelder von diesen Konten nimmt und in Festgeld parkt, das erst 2009 wieder fällig wird, erhält auch 2009 erst die Zinsen dafür. Folglich muss er diese Zinsen auch erst 2009 versteuern - nicht mehr zum persönlichen Steuersatz, sondern nur noch eben mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

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