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16.03.2008 

Für die Generation 50 plus ist dies aus zweierlei Gründen interessant. Denn bei ihnen steht unter Umständen nicht nur selbst eine Erbschaft an. "Gerade bei großen Vermögen sollte auch schon frühzeitig über den eigenen Nachlass nachgedacht werden", sagt Lothar Siemers, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Pricewaterhouse Coopers in Düsseldorf. Die geplante Erbschaftsteuerreform verspricht dabei viel Gutes: "In vielen Fällen wird das neue Recht für die Erben besser sein", sagt Matthias Lamprecht, Steuerberater bei Hecker, Werner, Himmelreich & Nacken in Köln.

Schwierig wird es meistens nur, wenn zu dem Erbe Immobilienvermögen oder Unternehmen gehören. Denn die Erbschaftsteuerreform wurde erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig, in dem die Richter die bisherige Bevorzugung dieser Anlagearten beispielsweise im Vergleich zu Bargeld oder Aktien kritisiert haben. Immerhin werden Bankguthaben beispielsweise zu 100 Prozent bei der Steuerberechnung bewertet, Immobilien fließen nach den aktuellen Regelungen aber häufig nur mit 60 oder 70 Prozent des eigentlichen Wertes ein.

"In Zukunft wird es zumindest nach den aktuellen Gesetzentwürfen diese Unterschiede nicht mehr geben", sagt Steuerberater Siemers. Im Gegenzug sollen dafür aber nicht nur die Freibeträge angehoben werden. Unternehmenserben sollen zudem durch eine neue, nicht unumstrittene Regelung von der Erbschaftsteuer größtenteils befreit werden.

Gerade in diesen Fällen lässt sich nur im Einzelfall entscheiden, ob eine Schenkung jetzt noch Sinn macht. Generell gilt jedoch immer: "Schenkungen sollten gut überlegt sein", sagt Lamprecht. So seien steuerliche Überlegungen zwar auch in diesen Fällen wichtig. An erster Stelle muss aber das eigene Alter abgesichert werden. "Erst dann machen steuerlich begründete Schenkungen - gegebenenfalls unter Berücksichtung sogenannter Rückfallklauseln - erst wirklich Sinn", sagt der Steuerberater.

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