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12.01.2009 
Teilverstaatlichung der Commerzbank

Einstieg des Staats stützt Anleihebesitzer

von Andrea Cünnen

Anders als die Aktionäre reagierten die Anleihegläubiger kaum auf die Teilverstaatlichung der Commerzbank. Dabei stärkt der Eingriff des Staates doch nun ihre Position. Das einhellige Urteil von Analysten lautet deshalb auch, dass die Besitzer der meisten Commerzbank-Anleihen jetzt noch besser da stehen als zuvor.

Auch vor dem staatlichen Einstieg war klar, dass die Regierung keine für das deutsche Bankenwesen wichtige Bank fallen lässt. Foto: apLupe

Auch vor dem staatlichen Einstieg war klar, dass die Regierung keine für das deutsche Bankenwesen wichtige Bank fallen lässt. Foto: ap

FRANKFURT. „Die Renditen der Commerzbank-Anleihen und die Kosten zur Absicherung vor einem Zahlungsausfall des Instituts hätten deshalb eigentlich sinken müssen“, meint Ralf Burmeister, der bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) das Research für Bankenanleihen leitet. Die verhaltene Reaktion kann er sich allenfalls so erklären, dass schon vor dem staatlichen Einstieg klar war, dass die Regierung keine für das deutsche Bankensystem wichtige Bank fallen lässt und sich dies jetzt nur bestätigt habe.

Um sich vor einem Zahlungsausfall von Commerzbank-Anleihen mittels sogenannter Credit Default Swaps (CDS) abzusichern, zahlen Investoren jährlich 71 Basispunkte beziehungsweise 0,71 Prozent der zu versichernden Summe. Für eine Absicherung vor einem Zahlungsausfall der Deutschen Bank müssen Investoren 119 Basispunkte berappen. Seit Oktober 2008 sind die Absicherungskosten für alle Banken kräftig gesunken. Damals legte die Bundesregierung ein Rettungspaket für Kreditinstitute auf.

Teurer ist die Absicherung von nachrangigem Kapital der Commerzbank, und das aus gutem Grund. Denn bei nachrangigem Kapital wie Genussscheinen oder Anleihen der Kategorie Tier-1, die Banken auf ihr Kernkapital anrechnen können, ist die Lage unsicherer. Die Commerzbank hat davon nur relativ wenig Papiere ausstehen. Die Zinsen auf die nachrangigen Instrumente werden aber in der Regel nur gezahlt, wenn die emittierende Bank einen Bilanzgewinn oder einen Jahresüberschuss erwirtschaftet. „Es ist nicht unbedingt sichergestellt, dass die Commerzbank im laufenden Jahr ihre Gewinne so ausweisen kann, dass die Besitzer von Tier-1-Kapital und Genussscheinen bedient werden“, warnt Corinna Dröse, Analystin für Bankenanleihen bei der DZ Bank. Auch LBBW-Experte Burmeister hält es für nicht ausgeschlossen, dass die Besitzer von Genussscheinen und Tier-1-Anleihen auf Zinszahlungen verzichten müssen und somit an Verlusten beteiligt werden. Dies gilt Marktbeobachtern zufolge auch für nachrangige Anleihen der Commerzbank-Tochter Eurohypo und der Dresdner Bank, die von der Commerzbank übernommen wird.

Unsicher sind die Zinszahlungen auch deshalb, weil noch nicht klar ist, inwiefern Zinsen auf nachrangiges Fremdkapital gezahlt werden können, wenn eine Bank einen Gewinn nur ausweist, weil sie staatliche Kapitalspritzen bekommt. Die EU-Kommission hat bereits entsprechende Zinszahlungen der BayernLB untersagt, die Hilfen vom Land Bayern bekommt.

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