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18.10.2006 
Anlagetipp

Wenig Zinsen – wenig Steuern

von Andrea Cünnen

Viele Banken haben für Sparer schon das nächste Jahr im Blick. Denn ab 2007 werden die Zeiten für Zinsanleger schlechter, wenn der Fiskus den Sparerfreibetrag um die Hälfte senkt. Mit bestimmten Anleihen können Anleger dem Fiskus ein Schnippchen schlagen.

FRANKFURT. Ledige dürfen nur noch 750 Euro Zinsen steuerfrei vereinnahmen, Verheiratete 1 500 Euro. Die Postbank zum Beispiel rät Anlegern mit Blick auf die steigende Steuerbelastung, einen größeren Teil des Depots von Anleihen in Aktien umzuschichten.

Doch das ist nicht der beste Rat. „Anleger sollten sich zuerst um eine risiko- und ertragsoptimierte, breit gestreute Depotstruktur kümmern,bevor sie über die Steueroptimierung nachdenken“, sagt Arnd Brüggenwirth, Leiter Private Banking bei der Landesbank Berlin International in Luxemburg. Und Aktien unterliegen nun mal einem höheren Risiko als festverzinsliche Wertpapiere, bei denen Anleger ihr Geld am Laufzeitende zurückbekommen.

Richtig ist aber, dass sich für Anleger mit einem Spitzensteuersatz von derzeit 42 Prozent Anleihen nach Erreichen des Freibetrags nicht mehr lohnen. Zum Spitzensteuersatz kommen noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gebenenfalls Kirchensteuern. Die Inflationsrate von knapp zwei Prozent in Deutschland zehrt ebenfalls an der Verzinsung. Da bleibt bei einer Rendite von 3,8 Prozent für eine zehnjährige Bundesanleihe oder von drei Prozent für Ein-Jahres-Festgeld nichts übrig.

Anleger können dem Staat aber mit niedrigverzinslichen Anleihen oder steueroptimierten Rentenfonds ein Schnippchen schlagen. Das liegt daran, dass nur die Zinserträge besteuert werden. Bei Bonds mit niedrigem Kupon sind die Steuerzahlungen entsprechend gering. Als Ausgleich für den niedrigen Kupon notieren die Bonds unter dem Nennwert von 100 Prozent, zu dem sie zurückgezahlt werden. Diese Kursgewinne sind steuerfrei, wenn die Papiere ein Jahr und einen Tag im Depot bleiben.

Das gilt zumindest noch bis zum 1. Januar 2009 – danach will der Staat im Rahmen der so genannten Abgeltungsteuer auch bei Kursgewinnen zugreifen, und zwar sowohl bei Anleihen als auch bei Aktien. Für Anleger mit einem hohen Grenzsteuersatz ist das sogar gut, weil der pauschale Abgeltungssatz auch für die Zinserträge gilt und nur bei 25 Prozent liegt. Doch so weit ist es noch nicht: „Anleger sollten nicht darauf verzichten, die noch geltenden Bestimmungen zu nutzen“, meint Hartmut Preiß, Rentenstratege für Privatkunden bei der DZ Bank.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Das Optimum der steueroptimierten Geldanlage

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