
DüsseldorfVersicherte sollten das Tagegeld nicht zu gering wählen. Nach aktueller Rechtslage zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung bei Stufe III 1550 Euro, ein Heimplatz kostet aber im Schnitt 3266 Euro. Je nach Einrichtung können es aber auch bis zu 5000 Euro sein. Experten raten deshalb, mindestens 1500 Euro – also 50 Euro pro Tag – abzusichern. Wer es sich leisten kann und auch im Alter auf einen gewissen Luxus nicht verzichten möchte, sollte ein noch höheres Tagegeld wählen.
Die Pflegestufen und sind gesetzlich festgeschrieben. Als erheblich pflegebedürftig gilt, wer mindestens einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen – wie es im Beamtendeutsch heißt – benötigt. Gemeint sind etwa das Ankleiden oder aber die Nahrungsaufnahme.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind per Gesetz festgeschrieben. Für stationäre Pflege gibt es in Stufe I 1023 Euro, für teilstationäre Pflege und häusliche Pflegehilfe durch zugelassene Pflegedienste 450 Euro oder eine Zahlung eines Pflegegeldes für die Betreuung durch Pflegepersonen (beispielsweise Angehörige) 235 Euro.
Schwerpflegebedürftige benötigen mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten pflegerische Hilfe.
Für stationäre Pflege von Schwerpflegebedürftigen gibt es 1279 Euro, für teilstationäre Pflege und häusliche Pflegehilfe durch zugelassene Pflegedienste 1100 Euro oder eine Zahlung eines Pflegegeldes für die Betreuung durch Pflegepersonen 440 Euro.
Schwerstpflegebedürftige müssen rund um die Uhr gepflegt werden – auch nachts.
Für stationäre Pflege gibt es in Stufe III 1550 Euro, für teilstationäre Pflege und häusliche Pflegehilfe durch zugelassene Pflegedienste 1550 Euro oder eine Zahlung eines Pflegegeldes für die Betreuung durch Pflegepersonen (beispielsweise Angehörige) 700 Euro.
Wie bei jeder Versicherung ist der Blick in die Details wichtig. Viele Tarife enthalten beispielsweise eine Dynamik – die Beiträge und Leistungen steigen alle paar Jahre. Häufig haben Versicherte die Möglichkeit diese Erhöhung auszuschlagen. Manche Versicherer unterscheiden zwischen teilstationärer und stationärer Pflege, zahlen für teilstationäre Pflege weniger Pflegetagegeld. Wer den Lebensabend im Ausland plant, sollte darauf achten, dass die Versicherung auch zahlt, wenn der Wohnsitz außerhalb Deutschlands liegt.
Ein weiterer Fallstrick ist die Gesundheitsprüfung. Wer bereits erkrankt ist, muss mit Risikoaufschlägen oder dem Ausschluss bestimmter Krankheiten rechnen. Nicht nur deshalb gilt, je früher man eine Police abschließt desto besser – und desto billiger.
Demenz: Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen pflegebedürftig und betreuungsbedürftig. Wer eine Versicherung abschließt, sollte darauf achten, dass sie auch im Fall von Demenz zahlt. Wer an Alzheimer erkrankt, braucht Betreuung – lange bevor Pflegestufe I festgestellt wird – und das kostet.

"Wer es sich leisten kann und auch im Alter auf einen gewissen Luxus nicht verzichten möchte,.."
Wir reden hier von Pflegestufe III, was glaubt der Autor denn, was man sich da tatsächlich noch leisten kann.






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