Düsseldorf"Mein Haus, mein Auto, mein Boot." Die sich in der Fernsehwerbung für die Sparkassen gegenseitig übertrumpfenden ehemaligen Schulkameraden Schober und Schröder wussten, worauf es zuallererst ankommt: auf das eigene Haus.
Dass Autos und Boote schon nach den ersten gefahrenen Metern kräftig an Wert verloren haben, leuchtet jedem ein. Sie sind dann doch gebraucht, und Gebrauchtes ist billiger zu haben. Doch viele Hauskäufer glauben auch heute noch, ihr Heim würde, obwohl sie es täglich nutzen, im Laufe der Zeit mehr wert. Und irren damit häufig.
Zugegeben, früher war das meist so: Wer nach dem Krieg ein Häuschen kaufte und es so wie Hermann-Josef Tenbrücken (Name von der Redaktion geändert) mit viel Eigenarbeit in Schuss hält, hat damit - zumindest auf dem Papier - ein kleines Vermögen gemacht. 22.500 D-Mark kostete seine Doppelhaushälfte auf einem knapp 1100 Quadratmeter großen Grundstück in einem Vorort von Neuss am Niederrhein vor 55 Jahren. Heute schätzt Tenbrücken den Wert auf 250.000 Euro.
Düsseldorf und seine Nachbarstädte prosperierten. Die Verkehrsverbindungen zwischen der linken Rheinseite und der rechtsrheinischen Metropole wurden besser und machten Grund und Boden in der Nachbarstadt Neuss teurer.
Solche Erfolgsgeschichten wird es auch künftig geben, nur nicht mehr an so vielen Orten wie früher. Menschen gehen dorthin, wo sie Arbeit finden, so dass in wachsenden Ballungszentren Wohnraum knapper und teurer wird. Auf der anderen Seite stehen in Dörfern auf dem Land Häuser leer, weil die Menschen wegziehen. Das geschieht um so eher, je schlechter die Verkehrsanbindung ist.
Fallstricke beim Hauskauf
Der Standardtilgungssatz eines Baudarlehens beträgt ein Prozent. Und es gilt: Je niedriger die Zinsen, desto länger muss getilgt werden. Bei einem Darlehenszins von 3,5 Prozent sind das rund 43 Jahre. Steigen die Zinsen um einen Prozentpunkt, werden zwar die Raten höher, aber der Kredit ist fünf Jahre früher abbezahlt. Denn: Zinsen sind so gut wie nie über einen sehr langen Zeitraum konstant. So ist das Risiko, zwischenzeitlich höhere Zinsen und damit höhere Raten zahlen zu müssen um so größer, je länger es dauert, bis getilgt ist. Sicherer ist es, eine höhere Tilgung zu wählen.
Die dicksten Brocken sind Maklergebühren und Kaufnebenkosten. Die Makler kassieren zwischen drei und sechs Prozent plus Mehrwertsteuer vom Käufer oder Verkäufer – das ist regional verschieden. Wo es schwer ist, einen Käufer zu finden, trifft es eher den Verkäufer, andernorts ist es umgekehrt. Mehrere Länder wollen die Grunderwerbsteuer erhöhen. In Deutschland herrscht Notarpflicht beim Grunderwerb. Die Kosten lassen sich laut Rheinischer Notarkammer an einem festen Beispiel wie folgt berechnen: Angenommen die Käufer erwerben eine Wohnung für 300.000 Euro, auf die eine Grundschuld von 200.000 Euro eingetragen ist, werden laut der Notarkammer 1450 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Das Grundbuchamt kassiert dann 507 Euro.
Der komplette Ersatz einer alten Heizungsanlage verschlingt leicht 10.000 Euro. Brenner sind erfahrungsgemäß zehn bis 20 Jahre funktionstüchtig, Kessel etwa doppelt so lange. Ein Dach aus Betondachsteinen ist 30 bis 45 Jahre dicht, Tonziegel werden zehn bis 15 Jahre später undicht, mit Folien und Kies gedeckte Flachdächer dagegen fünf bis zehn Jahre früher. Kunststofffenster müssen nach 15 bis 25 Jahren gewechselt werden. Wer seine Holzfenster nicht pflegt, muss sie womöglich schon nach zehn Jahren tauschen. Bei guter Pflege halten sie sogar fünfmal so lang. Bäder - mit Ausnahme der Armaturen - und Elektrik halten bis zu 40 Jahre. Doch in der Praxis entscheidet nicht die technische Lebensdauer, sondern der technische Fortschritt und die Optik.
Hamburg, Freiburg und Berlin gehören zu den Gewinnern
Doch fallende Wohnungs- und Hauspreise sind nicht allein ein Problem auf dem Land. Das Beratungsunternehmen Bulwien-Gesa hat analysiert, wie sich die Wohnungspreise in 128 Städten zwischen 2010 und 2015 voraussichtlich entwickeln werden. Das Ergebnis: Wohnungsbesitzer in Gera, Dessau, Salzgitter, Detmold und Remscheid werden zu den größten Verlierern gehören. Wer auf steigende Preise spekuliert, ist in Hamburg, Freiburg, Berlin und Potsdam richtig. In Hamburg etwa werden die Preise für Eigentumswohnungen zwischen 2010 und 2015 um gut sieben Prozent steigen, in den anderen drei Städten um mehr als sechs Prozent. Eins ist aber sicher: In keinem Fall würde der höhere Preis nach fünf Jahren genügen, um die Nebenkosten beim Erwerb abzudecken.
Neuss gehört zwar nicht zu den Verlierern. Doch Tenbrücken ahnt, dass er vor ein paar Jahren sogar noch mehr als die heute geschätzten 250.000 Euro für sein Haus bekommen hätte. Probiert hat er es nicht. Das Haus war und ist seine Altersvorsorge. Er lebt heute miet- und schuldenfrei.
Teure Fallen in der Baufinanzierung
Wenn eine Bank Top-Konditionen anbietet, stürzen sich die Kunden geradezu auf das Angebot. Vor allem Kreditvermittler leiten in einem solchen Falle die Kunden scharenweise an Banken mit Niedrigzins-Offerten weiter. Manche Banken können diesen Ansturm nicht bewältigen. In Einzelfällen können die Bearbeitungszeiten dann vier bis acht Wochen dauern. Branchenkenner berichten, dass sich einige Banken dann angesichts der hohen Antragszahl Kunden mit guten Risiken herauspicken und einen Rest pauschal ablehnen. Kunden, die schon kurz vor Baubeginn stehen oder Kaufpreiszahlung schon ansteht, sind dann gezwungen, auf die Schnelle eine andere Finanzierung zu finden oder einen höheren Zinssatz zu akzeptieren. Bei verspäteter Zahlung werden für den Käufer oder Bauherren Vertragsstrafen fällig.
Viele Banken bieten bei der Finanzierung neben dem Kredit einen Bausparvertrag an, vor allem Sparkassen und Volksbanken neigen dazu. Entweder es wird der Bausparvertrag gleich als Tilgungsersatz eingearbeitet, zur späteren Zinssicherung separat abgeschlossen oder für eine spätere Renovierung vorgesehen. Während die Vorsorge für eine Renovierungsvorsorge bis zu einem Volumen von 20.000 Euro noch akzeptabel ist, haben die anderen Varianten Nachteile. Die Finanzberatung FMH berechnete den Grenzzins, ab wann die Finanzierung mit Bausparverträgen lohnt. Erst wenn der Bankzins beim Anschlussdarlehen bei mehr als 7,5 Prozent, im Einzelfall sogar bei mehr als 11,5 Prozent liege, würde sich das Bausparmodell lohnen. Einen derartigen Zinsanstieg erwarten aber nur Pessimisten.
Fast jeder Bauherr denkt, dass sein Bankberater über seine Finanzierung entscheiden könnte. Doch heutzutage werden Kredite nicht mehr in der Filiale abgewickelt, sondern zentral bearbeitet. Wenn sich der Banker mit seiner Zusage zu weit aus dem Fenster gelehnt hat, hat der Kunde keine Verhandlungsbasis, weil sich der Berater auf die Entscheidung der Kreditabteilung rausredet und er selber keine Befugnis hat, den Kredit doch zu vergeben. Kulanz und gute Kundenbeziehungen nützen in solchen Fällen in der Regel nichts.
Ebenfalls unangenehm kann es werden, wenn der Zahlungstermin ansteht und die Kreditvergabe plötzlich mit Zinsaufschlägen versehen wird, von denen bei der Antragstellung nicht die Rede war. Aus Zeitgründen wird dann oft auf ein Angebot bei einer anderen Bank verzichtet. Unfair ist es auch, wenn die Kreditzusage an die Besparung eines Bausparvertrages gekoppelt wird. So maximiert der Banker Ertrag und Provision. Kunden sollten solche Offerten ablehnen und zu einem anderen Institut wechseln.
Viele Baugeld-Vermittler setzen ihre Kunden unter Druck und verlangen beispielsweise die Annahme eines Angebots binnen einer kurzen Frist. Andernfalls würde die Offerte wieder zurückgenommen. Ein reiner Vertriebstrick, wie etwa Max Herbst von der Finanzberatung FMH meint. Denn das Angebot des Vermittlers ist sowohl für die Bank wie auch für die Kunden immer unverbindlich. Erst wenn die Bank ihre Offerte schickt, gibt es ein konkretes Angebot. Da die Annahme des Vermittlerangebotes nicht rechtsverbindlich ist, ist auch eine Unterschrift nicht tragisch. Man sollte sich durch derartiges Vermittlerverhalten nicht abschrecken lassen und getrost weitere Angebote einholen.
Viele Hausbanken präsentieren ihren Kunden zunächst ein Angebot zu einem durchschnittlichen Zins. Der Banker ist auch gar nicht traurig, wenn sich der Bauherr bei Vermittlern und Direktbanken ein besseres Angebot einholen wird. Auf Anraten seines Beraters solle er aber vor einem Abschluss dort das Angebot ihm nochmals vorlegen, denn es sei nicht ausgeschlossen, dass er nochmals nachbessern könne. Ein solches Vorgehen zeugt nicht gerade von einer guten Geschäftsbeziehung. So handeln vor allem Banken, die ihren Kunden auch in Zukunft tendenziell immer zuerst zweitklassige Produkte anbieten. In einem solchen Fall sollten die Kunden das Institut lieber wechseln und bei einer anderen Bank nachverhandeln. Prinzipiell gilt: Kunden sollten immer das bestmögliche Angebot erwarten dürfen.
Sicher ist, dass sein Haus wie die meisten in Deutschland die Zeit der großen Wertsteigerungen hinter sich hat. "Bis Anfang der 90er-Jahre sind die Preise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in Deutschland deutlich gestiegen", sagt Andreas Schulten, Vorstand bei Bulwien-Gesa.
Zwischen 1975 und 1990 stiegen die Preise für Eigentumswohnungen in Westdeutschland jährlich um drei Prozent, für Reihenhäuser um 3,4 Prozent, stellt Bulwien-Gesa fest. Im wiedervereinigten Deutschland blieben dann bis Ende des vergangenen Jahres nur noch Steigerungsraten von 0,8 bis 0,9 Prozent übrig. F+B Forschung und Beratung, ein Analysehaus aus Hamburg, hat für seinen Preisvergleich einen jüngeren Zeitraum gewählt und kommt zu einem für Eigenheimbesitzer noch schlechteren Ergebnis: Im Bundesdurchschnitt sind Einfamilienhäuser heute weniger wert als vor sieben Jahren und Eigentumswohnungen nur knapp zwei Prozent mehr wert.
Egal ob ein Umzug ansteht oder der Kauf einer Immobilie geplant ist: Seriöse Informationen über die Qualität des Quartiers sind immer wichtig. Finden Sie Miete- und Kaufpreise in ihrem Viertel und ihrer Straße.
Häufig werden die Instandhaltungskosten unterschätzt
Tenbrücken nimmt es missmutig zur Kenntnis, denn der Rentner hätte seinen Kindern gerne mehr hinterlassen. "Noch immer ist der Wunsch, den Kindern Sachvermögen zu vererben, ein Grund, ein Haus zu kaufen", sagt Immobilienspezialist Schulten. "Kinderlose Paare fahren jedoch besser, wenn sie ein Haus mieten, statt es zu kaufen und das dadurch gesparte Geld so anlegen, dass sie schnell darüber verfügen können." Dieses Paar kann nicht nur die Anschaffungskosten anlegen, sondern auch die Beträge für Instandsetzung und Modernisierung. Tenbrücken weiß gar nicht mehr, was es ihn gekostet hat, vom Kohleofen über Nachtspeicherheizung auf eine zentrale Heiz- und Warmwasseranlage umzurüsten, vom defekten Tonziegeldach auf Betondachsteine umzudecken, Bäder zu modernisieren und die Elektrik auf den neuesten Stand zu bringen.
Instandhaltung kostet viel Geld.
Fallen für Häuslebauer
Wer denkt, Bauträger würden die vom Haus führenden Abwasserrohre an das öffentliche Kanalnetz anschließen, droht von der Realität eingeholt zu werden. Denn viele Verträge beinhalten lediglich, dass die Rohre nur bis einen Meter außerhalb der Wände des Hauses verlegt werden. Alles weitere ist Sache des Bauherren: Er muss das Geld, aber vor allem die Zeit aufbringen, um sich um die Beantragung der Anschlüsse zu kümmern.
Wer ein altes Haus kaufen, es aber nicht selbst aufwendig sanieren möchte, muss den Teufel im bautechnischen Detail beachten: So haften die meisten Bauunternehmen nicht für die gesamte Altbausubstanz, sondern nur für den Teil, den sie sanieren. Für den von der Sanierung nicht betroffenen Teil des Altbaus übernehmen sie hingegen meist keinerlei Haftung. Da viele Käufer diesen so genannten Haftungsausschluss schlichtweg übersehen, hat der Bundesgerichtshof entschieden: Kommt die Sanierung einer Neubaumaßnahme gleich, muss der Bauunternehmer für den gesamten Bau haften - für die alten sowie die neuen Teile. Grundsätzlich sollten Käufer sanierter Altbauten ihr Haus jedoch rechtzeitig von einem unabhängigen Bausachverständigen begutachten lassen.
Wenn die Bagger anrollen und die Erde des Grundstückes ausheben, schlägt das Herz eines jeden Bauherren höher. Doch was geschieht mit dem Erdaushub? Auf diese Frage geben die meisten Bauträgerverträge keine Antwort. Die Kosten für den Abtransport muss der Bauherr tragen. Bei belasteter Erde ist dies mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Doch Geld ist nicht das einzige Problem: Liegt die Erdmasse dem Fortgang des Bauvorhabens im Wege, ist Zeitdruck geboten.
Bauherren wird in Bauverträgen ein Bauleiter zur Seite gestellt. Leider ist dieser in den meisten Fällen nicht unparteiisch, denn er steht in Diensten des Bauträgers. Um ihre Interessen zu wahren und den Überblick zu behalten, sollten private Bauherren daher einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen.
Auch Beschaffenheit und Umfang der Baustelleneinrichtung kann zu Streitigkeiten zwischen Bauträger und Bauherr führen. Die entscheidende Frage: Welche Materialien werden zur Verfügung gestellt, was muss der Bauherr mit eigenen Mitteln stemmen? Um Klarheit zu schaffen, sollte im Bauvertrag genau geregelt sein, welche Geräte zur Bauausführung der Bauträger bereitstellt. Auch die Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück, die Zufahrten, Standplätze für den Baukran, Zwischenlager für den Bodenaushub, die Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser sollten in diesem geklärt werden.
Wer ein schlüsselfertiges Haus kauft, wird erst Eigentümer, wenn das Haus bezahlt und übergeben ist. Vorher ist er nur 'Erwerber' - und nicht Bauherr. Daraus können sich unter Umständen Probleme ergeben: Will ein Erwerber 'sein' Haus oder Grundstück besichtigen, muss er die Zustimmung des Bauträgers einholen. Damit es bei dieser Formalie nicht doch zu unliebsamen Überraschungen kommen kann, sollte sich der Käufer bereits im Vertrag schriftlich zusichern lassen, dass er jederzeit die Baustelle mit einem Sachverständigen seiner Wahl betreten darf.
Häufig findet sich im Vertrag ein Passus, der sich auf die Bodenplatte bezieht. Sie ist teilweise im Preis inbegriffen, aber nur unter der Voraussetzung idealer Bodenbedingungen. Da die praktisch nie vorliegen, muss nachgebessert werden – natürlich zu Lasten des Bauherrn. Dies ist eine beliebte Möglichkeit, Bauherrn unter Zeitdruck und Hinweis auf den Bauablauf zusätzlich zur Kasse zu bitten.
Erfahrungsgemäß können nicht alle Maße bei Abschluss des Vertrages bis auf die letzte Kommastelle berechnet werden. Und dies ist auch gar nicht nötig. Nicht akzeptieren sollten Bauherren Ungenauigkeiten hingegen beim Fertigungstermin oder der Wohnflächenberechnung.
Wer am eigenen Bau selbst Hand anlegt, ist meist kein Fachmann. Daher gilt es, Haftungsfragen für eventuell auftretende Zeitverzögerungen oder entstandene Schäden zu klären. Wer kommt auf, wenn durch Eigenleistung am eigenen Bau oder (bei einem Reihenhausprojekt) am Nachbarhaus Schäden entstehen? Wer haftet, wenn durch Fehler in Eigenregie ein Arbeiter verunglückt? Um diese und andere Fragen zu klären, sollten Bauherren vor Abschluss ihres Vertrages mit Hilfe eines Bausachverständigen auflisten, was an Eigenleistung erbracht werden soll. Diese Punkte müssen mit dem Anbieter abgestimmt - und im Vertrag festgelegt werden.
Bei Neubauten und zu sanierenden Altbauten muss die Energieeinsparverordnung eingehalten werden. Leider wird die Planung eines Hauses oftmals nicht auf diese abgestimmt. Nur Bausachverständige können prüfen und erkennen, ob ein Haus die Vorschriften des Gesetzes befolgt.
Fallrohre können den Bauherr viel Zeit und Geld kosten. Denn viele Bauverträge sehen die Führung dieser Rohre nur bis zur Oberkante des Grundstücks vor. Die Kosten für die Weiterführung und den Anschluss an das öffentliche Leitungsnetz oder die eigene Zisterne muss der Bauherr selbst tragen.
Zu einer detaillierten Gebäudebeschreibung gehören unter anderem genaue Angaben über die Abmessungen der Immobilie, die Bruttogeschossfläche, die Wohnfläche und die Nutzfläche nach DIN 277 sowie die Berechnungsverordnung. Außerdem muss angegeben werden, wie viele Vollgeschosse mit Keller und Dachgeschoss das Gebäude haben wird und wie viele Räume (mit exakten Fertighöhen) vorgesehen sind.
Spezielle Baustoffe werden in den Verträgen namentlich aufgelistet. Jedoch sollte der oftmals verwendete Zusatz "oder gleichwertiges Material" Bauherren aufhorchen lassen. Der Begriff ist nicht aussagekräftig, denn der Laie kann nicht beurteilen, wann ein Material gleichwertig ist - und läuft Gefahr, minderwertiges Material eingebaut zu bekommen.
Weil die Grundstücksgrenzen in der Regel erst nach der Fertigstellung eines Hauses genau bestimmt werden, sind sie in den Verträgen oft ungenau ausgewiesen. Dagegen sollte sich der Bauherr wehren und von Beginn an auf exakte Angaben bestehen, die er später auch überprüfen sollte, denn sonst bleibt er unter Umständen auf einem kleineren Grundstück sitzen.
Im Schlüsselfertigbau erfreuen sich Holzhäuser oder Holzverkleidungen einer größer werdenden Beliebtheit. Jedoch fehlen in vielen Verträge die Details: Hier müssen Details zur Art des Holzes, Güteklasse, Beschaffenheit der Oberfläche der Fenster sowie zum Schutz des Holzteiles enthalten sein.
In vielen Bauverträgen finden Innenwände keine Erwähnung. Dabei sollte dort in jedem Fall stehen, wie diese beschaffen sein werden: Soll es sich um tragende oder nicht tragende Wände handeln? Und auch Bauart und Materialangabe müssen genau im Bauvertrag aufgelistet werden.
Auch bei der geplanten Elektroanlage ist mehr oft besser: Daher sollten Hausbauer in ihrem Vertrag detaillierte Informationen zur Beschaffenheit ihrer Stromversorgung aufführen. Auch die elektrotechnische Ausstattung der einzelnen Räume mit der Anzahl der Schalter, Steckdosen und Lichtauslässe gehört in den Bauvertrag.
Keller ist nicht gleich Keller. Die Beschreibung 'Massive Wände und Betonboden' reicht nicht aus. Bauherren müssen konkrete Angaben zur Beschaffenheit ihres Kellers (Material, außen und innen; Wärmedämmung; Ausführung der Lichtschächte) in ihren Bauvertrag schreiben lassen. Ob der Keller als weiße Wanne, schwarze Wanne oder als Mischkonstruktion ausgeführt wird, richtet sich nach den Ergebnissen des Baugrundgutachtens. Auch das muss in den Vertrag.
Vor allem beim Passivhaus spielt die Lüftung eine zentrale Rolle: Nur wenn sie für einen optimalen Luftaustausch sorgt, funktioniert das Passivhaus richtig. Darauf wird im Bauvertrag aber selten eingegangen. Vertraglich unbedingt festgehalten werden muss jedoch die Art der Lüftung und, sofern es sich nicht um eine natürliche, sondern um eine kontrollierte Be- und Entlüftung handelt, die Art der Lüftungstechnik und Wärmerückgewinnung. Gerade bei der letzteren Technik ist die Dunstabzugsanlage häufig ein großes Problem. Der erhebliche Luftwechsel der Anlage macht die Energiebilanz nämlich zunichte. Deshalb muss eine Dunstabzugshaube immer mit in das Lüftungskonzept einbezogen werden.
Auch für alle anderen detaillierten technischen Vorgaben gilt: unbedingt vertraglich fixieren. Denn wenn nachgebessert werden muss, zahlt der Bauherr die Mehrkosten. Im Vertrag sollte darum stets das Wort "mindestens" vor die Materialangabe gesetzt werden. Dann muss der Bauträger die gesetzlichen Baustandards erfüllen.
Auf einschlägigen Messen bekommen potenzielle Bauherren häufig meist spezielle Angebote, die allerdings nur für die Zeit der Ausstellung gelten. Deshalb muss sich der Kunde, will er die Spezial-Offerte nutzen, schnell entscheiden - und übersieht dabei oft die Fallstricke im Vertrag. Diesen später wieder rückgängig zu machen wird zum Problem, denn in der Regel hat der Bauherr in diesem Fall kein Widerrufsrecht. Deshalb: Kaufverträge niemals auf Messen und unter Zeitdruck unterschreiben und immer vorher von einem Bausachverständigen auf Vollständigkeit prüfen lassen.
Die "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" regeln im Detail, was Bauverträge alles beinhalten sollten. Da die Mindestanforderungen noch nicht Gesetz sind, sollten Bauherren darauf drängen, sie als Grundlage des Bauvertrags festschreiben zu lassen.
Auch wenn Leistungen im Bauträgervertrag oft doppelt beschrieben werden, also etwa neben dem Begriff "Niedrigenergiehaus" auch noch die genauen Dämm-Materialien oder Dämmstoffstärken genannt sind, besagt das noch gar nichts. Denn diese Werte reichen trotz exakter Angaben unter Umständen gar nicht aus, um den Niedrigenergiestandard auch zu erfüllen. Deshalb sollte im Vertrag nur der formale und genau definierte Begriff "Niedrigenergiestandard" stehen. Das Wort "mindestens" davor kann ebenfalls nicht schaden.
Zentrale Bedeutung kommt der Objektbeschreibung im Bauvertrag zu. Es wird später nur das geliefert, was dort vereinbart wurde. Neben der Art, Aufteilung und Bauweise des Hauses und konkreten Herstellerangaben müssen in der Beschreibung auch wichtige Dinge wie zum Beispiel der barrierefreie Zugang und die barrierefreie Nutzung des Hauses festgeschrieben werden, ebenso Energiekennwerte und Schallschutzmaßnahmen.
Nur weil ein Bauherr laut Vertrag ein Passivhaus kauft, heißt das noch lange nicht, dass er letztlich auch ein solches auf dem Grundstück stehen hat. Darum müssen die ein Passivhaus auszeichnenden Merkmale wie Energieverbrauch, absolute Winddichtigkeit, keine Wärmebrücken oder winddichte und dauerhaft verklebte Fugen unbedingt vertraglich festgehalten werden. Durch eine sorgfältige Baukontrolle und den so genannten Blower-Door-Test muss das Bauergebnis garantiert und überprüft werden. Beides sollte ebenfalls im Vertrag festgehalten werden.
Zu jedem Bauvorhaben gehören konkrete Pläne. Auch zu einem Schlüsselfertighaus. Die Herstellung der Planunterlagen sollte Teil des Vertrages und in den Hauskosten enthalten sein. Konkret benötigt werden: Zeichnungen und Berechnungen gemäß den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung und der Bauvorlagenverordnung, Werkpläne im Maßstab 1:50, Werk- und Installationspläne für die Haustechnik (Sanitär, Heizung, Lüftung) sowie Baugrundgutachten.
Vorsicht sollte der Bauherr bei Prospekten walten lassen, die ihn in seiner Kaufentscheidung mitunter stark beeinflussen. Sie dienen nur als Lockmittel und sind nicht Grundlage des notariellen Kaufvertrags. Genau anschauen müssen sich Bauherren vor Vertragsunterzeichnung hingegen immer alle Pläne und Urkunden die Vertragsbestandteil werden.
Vertraglich gesichert werden sollte außerdem die Qualität der Ausstattung. Dazu zählen auch Angaben zur Informationslage, etwa Qualität und Umfang der Fernsprechanlage (analog, digital, ISDN, DSL) oder Qualität und Umfang der Kommunikationsanlage (Klingelanlage, Gegensprechanlage, Videoanlage).
Immer mehr Bundesländer schreiben die Installation von Rauchmeldern vor. Wer einen Bauvertrag unterzeichnet, der sollte vorab unbedingt klären, ob der in seinem Bundesland eventuell vorgeschriebene Rauchmelder auch Bestandteil des Leistungsverzeichnisses ist. Abgesehen davon rät der Verband Privater Bauherren auch ohne behördlichen Zwang unbedingt zur Installation dieser preiswerten, lebensrettenden Geräte.
Regenwassernutzungsanlagen helfen Wasser sparen und lassen sich vor allem in neuen Häusern gut installieren. In diesem Fall empfiehlt es sich im Bauvertrag genau festzulegen, wie und wo die Rohre installiert werden (vor der Wand, im Sockelbereich, auf oder unter Putz, samt Schallschutz für die Rohre) und aus welchem Material die Rohre bestehen.
Manche Bauträger und Schlüsselfertig-Anbieter verlangen vom Kaufinteressenten eine Reservierungsgebühr. Die liegt im Schnitt zwischen 500 und 2.000 Euro. Sobald der Hauskaufvertrag beim Notar rechtsgültig beurkundet ist, wird die Gebühr verrechnet. Entscheiden sich die angehenden Hausbesitzer nachträglich wieder gegen die Immobilie, müssen sie die Reservierungsgebühr bezahlen. Der Verband Privater Bauherren rät deshalb dringend, sich gar nicht erst zur Zahlung einer Reservierungsgebühr verpflichten zu lassen. Und, falls es doch passiert ist: Lieber die Reservierungsgebühr in den Wind schreiben, als ein Haus kaufen, das einem nicht zusagt.
Wer ein Reihenhaus kaufen möchte, sollte unbedingt vorab prüfen, ob die anderen Häuser bereits verkauft worden sind. Denn nicht selten findet sich im Kaufvertrag ein Passus, wonach mit dem kompletten Hausbau erst dann begonnen wird, wenn alle Teilimmobilien an den Mann gebracht wurden. Ist dies nicht der Fall, und der Vertrag ist bereits unterzeichnet, kann es zu monate- manchmal jahrelangen Wartezeiten kommen, die den Käufer viel Geld kosten.
Auch wenn er immer noch in Bauverträgen festgelegt ist: Der Schallschutz bei einem Neubau nach DIN 4109 wird nicht zuletzt auch durch ein Gerichtsurteil nicht mehr als ausreichend empfunden. Bauherren sollten sich daher nicht mehr mit dem bisherigen Schallschutzniveau begnügen, sondern auf besseren vertraglichen Bedingungen bestehen. Fragen Sie dazu Ihren Bausachverständigen.
Erfahrungsgemäß wird "schlechtes Wetter" gerne von Baufirmen als Entschuldigung für Bauverzögerungen genutzt. Dabei berufen sie sich oft auf den Begriff der "amtlich anerkannten Schlechtwetterlage", der in vielen Bauverträgen auftaucht. Doch das ist irreführend, denn den Begriff gibt es offiziell gar nicht. Es gibt allerdings verschiedene Materialien, die nicht bei kalten oder sehr hohen Temperaturen verarbeitet werden dürfen, da Baumängel dann die unausweichliche Folge sind. Wirklich beurteilen kann das aber nur ein Sachverständiger, ihn sollte der Bauherr im Zweifelsfall kurzfristig zu Rate ziehen.
Manche Bauverträge sehen so genannte Teilabnahmen vor. Dabei sollen einzelne Bauabschnitte während des Bauablaufs begutachtet und vom Bauherrn und Käufer formal abgenommen werden. Dies dient nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren nur dazu, die Haftung für den jeweiligen Bauabschnitt vom Bauträger auf den Käufer zu übertragen. Der Verband rät deshalb davon ab, solche Teilabnahmen vertraglich zu vereinbaren. Sie kosten Zeit und auch Geld, zumal der Bauherr als Laie die Teilbauabschnitte nur mit Hilfe eines Sachverständigen beurteilen kann. Unverzichtbar ist dagegen die Bauabnahme am Ende des gesamten Hausbaus. Sie ist rechtlich neben dem Vertragsabschluss der wichtigste Schritt des Baus, denn mit der Bauabnahme wird der Bau formal als mängelfrei akzeptiert und geht in die Haftung des Bauherrn über. Ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme kehrt sich auch die Beweislast um, von nun an muss der Bauherr alle Schäden nachweisen.
Damit Terminabsprachen eingehalten werden und es nicht zu Unstimmigkeiten und teuren Verzögerungen kommt, sollte jeder Vertrag einen detaillierten, chronologischen Bauablaufplan mit genauen Terminvereinbarungen beinhalten. In diesem Plan muss auch das Fertigstellungsdatum stehen.
Versorgungsleitungen für Wasser, Strom und Gas sind unabdingbar, damit ein Haus überhaupt bewohnbar ist. In vielen Bauträgerverträgen sind diese Anschlüsse allerdings gar nicht enthalten. Folglich muss sich der Bauherr selbst darum kümmern. Das gilt auch für Telefonkabel und sonstige Kabel- und Breitband-Anschlüsse.
Wichtig ist, die Wohnfläche im Nachhinein noch einmal nach der Wohnflächenvorordnung prüfen zu lassen. Denn häufig wird diese bei Bauträgerhäusern oder Eigentumswohnungen nur anhand der Pläne errechnet. Erfahrungsgemäß weichen aber die Bauten später an manchen Stellen ab. Dadurch kann die Wohnfläche kleiner ausfallen, als im Plan ursprünglich angegeben.
Nicht selten verlangen die Baufirmen vom Bauherren überzogene Vorleistungen. Doch auch hier gilt, Zahlung müssen stets erst nach erfolgter Arbeit getätigt werden. Den Bauträgern steht allerdings das Recht zu, nach erbrachten Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen. Der Zahlungsplan sollte deshalb vertraglich genau festgelegt werden und dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen. Üblich sind Abschlagszahlungen jeweils nach der Dacheindeckung, der abgeschlossenen Installation und dem Fenstereinbau, nach dem Innenausbau, den Estricharbeiten oder dem fertigen Ausbau. Der Rest sollte auf keinen Fall vor der endgültigen, für den Bauherrn zufrieden stellenden Rohbauabnahme (unbedingt gemeinsam mit dem eigenen Bausachverständigen) bezahlt werden, da mit der offiziellen Abnahme die Haftung auf den Bauherrn übergeht. Vorsicht bei Verträgen, bei deren Abschluss bereits ein Abschlag verlangt wird: sie sind unseriös. Denn der Bauherr bekommt dafür keinerlei Gegenwert, nicht einmal das Grundstück, das in der Regel erst nach Zahlung der letzten Rate an ihn übergeht.
Jeder Vertrag sollte exakte Datumsangaben für den Baubeginn und den Übergabetermin enthalten. Nur so bekommt der Bauherr Planungssicherheit und kann, im Falle einer Verzögerung den Bauträger für zusätzliche Miet- oder Hotelkosten haftbar machen.
Eigenheimkäufer unterschätzen häufig die jährlichen Instandhaltungskosten. "Wir halten eine Instandhaltungspauschale von mindestens einem Euro pro Quadratmeter und Monat für angebracht", sagt Roland Hustert, Geschäftsführer der LBS West Immobilien. "Bei älteren Objekten sollte sie höher sein." In konkreten Zahlen: Der Käufer eines 120 Quadratmeter großen neuen Reihenhauses sollte jedes Jahr mindestens 1440 Euro für Reparaturen auf die hohe Kante legen.
Mietern, die ins Eigentum wechseln wollen, empfiehlt Hustert eine einfache Überlegung: Wenn die Belastung aus Zins und Tilgung nicht höher als die Miete ist, dann ist der Eigentumserwerb überlegenswert. Zumal die immer noch niedrigen Zinsen die Belastung für Immobilienerwerber niedrig halten.
Baufinanzierer wissen, dass die Entscheidung für die eigenen vier Wände aber nicht nur nach solch rationalen Kriterien erfolgt. "Sagen zu können, ich bin Hauseigentümer, ist den Menschen etwas wert", hat Huster im Laufe der Jahre festgestellt. Eben: "Mein Haus, …."